1447/J XXI.GP
Eingelangt am:30.10.2000
der Abgeordneten Pendl, Parnigoni
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Kostenersatz für Auslandsdienst
Nach dem geltenden Zivildienstrecht ist der Bundesminister für Inneres ermächtigt, Trägern
für Auslandsdienste jene Kosten zu ersetzen, die ihnen durch den Zivildienstpflichtigen
geleistete Auslandsdienste erwachsen sind.
Der Auslandsdienst wird nun durch die negativen und unsozialen Maßnahmen der ZDG -
Novelle 2000 massiv betroffen. Die Streichungen beim Zivildienst reduzieren die
Bemessungsgrundlage für die Förderung der Auslandsdiener in einem solchen Ausmaß, daß
die Einsätze nicht mehr finanzierbar sein werden. Zivildienstpflichtige leisten den
Auslandsdienst bereits jetzt ohne jeden Verdienst, denn die gewährten Subventionen decken
gerade die notwendigen Reise - und Aufenthaltskosten. Angesichts der längeren Dienstzeit
und den erhöhten Aufwendungen, die ein Dienst im Ausland verursacht, wird damit ein
international renommiertes Projekt ausgehungert.
Als Beispiel für die negativen Auswirkungen sei auszugsweise ein Schreiben von Herrn
Lothar B., der seinen Auslandsdienst vom 1. 12. 1999 bis 1. 1. 2001 am Montreal Holocaust
Memorial Centre leistet, angeführt:
„Ich versehe meinen Zivildienst/Gedenkdienst am Montrealer Holocaust Memorial Centre.
Nachdem nun nach fast 5 - monatiger Verspätung der zweite Teil des Kostenersatzes des
Innenministeriums in Begriff ist anzurollen, mußte ich nun feststellen, daß nun nicht mehr
138.000,- öS vom Innenministerium für 14 Monate erstattet werden, sondern nur mehr
100.000,- öS zu erwarten sind.
Mitten im Dienst werden die Bedingungen gewechselt!
Ein Gedenkdiener bekommt soviel - ohne rechtliche Verpflichtung des BMI - wie ein
durchschnittlicher Zivildiener für 12 Monate Österreich kostet. Im Jahr meiner Abreise war
das 138.000,- öS. Nun, sagt das Innenministerium jetzt im Oktober, im Jahr Deiner Rückkehr,
2001, wird der Zivildiener schon sehr billig
sein, soviel bekommst auch Du.
Ich war gerne bereit, als meinen Beitrag zur guten Sache die Differenz von 138.000,-- öS zu
meinen tatsächlichen Kosten von 220.000,-- öS aufzubringen. Ob der Innenministeriums -
Kostenersatz rechtlich verpflichtend ist oder nicht, ich mache rechtlich verpflichtend
Zivildienst. An Subventionen habe ich bisher 20.000,-- öS von der Stadt Wien, 12.000,-- öS
vom Land Oberösterreich und 2.500,-- öS von der Marktgemeinde Altheim erhalten. Es bleibt
noch genug für mich übrig.
Die weitere Erhöhung meiner Schulden um 40.000,-- öS nehme nicht nur ich nicht hin,
sondern auch meine Bank....................................................................................................
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Teilen Sie die Auffassung, daß der Auslandsdienst ein enorm wichtiges Signal nach
innen sowie nach außen ist und daher dementsprechend honoriert werden muß?
2. Halten Sie es für richtig, daß die Bedingungen für die Zivildiener, die bereits ihren
Auslanddienst leisten, während ihrer Dienstzeit geändert werden?
3. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, damit für Zivildiener, die derzeit
Auslandsdienst leisten, kein finanzieller Schaden entsteht?
4. Werden Sie die finanzielle Dotierung so gestalten, daß die anfallenden
Aufenthaltskosten auch wirklich gedeckt sind?