1447/J XXI.GP

Eingelangt am:30.10.2000

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Pendl, Parnigoni

und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kostenersatz für Auslandsdienst

 

Nach dem geltenden Zivildienstrecht ist der Bundesminister für Inneres ermächtigt, Trägern

für Auslandsdienste jene Kosten zu ersetzen, die ihnen durch den Zivildienstpflichtigen

geleistete Auslandsdienste erwachsen sind.

 

Der Auslandsdienst wird nun durch die negativen und unsozialen Maßnahmen der ZDG -

Novelle 2000 massiv betroffen. Die Streichungen beim Zivildienst reduzieren die

Bemessungsgrundlage für die Förderung der Auslandsdiener in einem solchen Ausmaß, daß

die Einsätze nicht mehr finanzierbar sein werden. Zivildienstpflichtige leisten den

Auslandsdienst bereits jetzt ohne jeden Verdienst, denn die gewährten Subventionen decken

gerade die notwendigen Reise - und Aufenthaltskosten. Angesichts der längeren Dienstzeit

und den erhöhten Aufwendungen, die ein Dienst im Ausland verursacht, wird damit ein

international renommiertes Projekt ausgehungert.

 

Als Beispiel für die negativen Auswirkungen sei auszugsweise ein Schreiben von Herrn

Lothar B., der seinen Auslandsdienst vom 1. 12. 1999 bis 1. 1. 2001 am Montreal Holocaust

Memorial Centre leistet, angeführt:

 

„Ich versehe meinen Zivildienst/Gedenkdienst am Montrealer Holocaust Memorial Centre.

Nachdem nun nach fast 5 - monatiger Verspätung der zweite Teil des Kostenersatzes des

Innenministeriums in Begriff ist anzurollen, mußte ich nun feststellen, daß nun nicht mehr

138.000,- öS vom Innenministerium für 14 Monate erstattet werden, sondern nur mehr

100.000,- öS zu erwarten sind.

Mitten im Dienst werden die Bedingungen gewechselt!

Ein Gedenkdiener bekommt soviel -  ohne rechtliche Verpflichtung des BMI -  wie ein

durchschnittlicher Zivildiener für 12 Monate Österreich kostet. Im Jahr meiner Abreise war

das 138.000,- öS. Nun, sagt das Innenministerium jetzt im Oktober, im Jahr Deiner Rückkehr,

2001, wird der Zivildiener schon sehr billig sein, soviel bekommst auch Du.

Ich war gerne bereit, als meinen Beitrag zur guten Sache die Differenz von 138.000,-- öS zu

meinen tatsächlichen Kosten von 220.000,-- öS aufzubringen. Ob der Innenministeriums -

Kostenersatz rechtlich verpflichtend ist oder nicht, ich mache rechtlich verpflichtend

Zivildienst. An Subventionen habe ich bisher 20.000,-- öS von der Stadt Wien, 12.000,-- öS

vom Land Oberösterreich und 2.500,-- öS von der Marktgemeinde Altheim erhalten. Es bleibt

noch genug für mich übrig.

 

Die weitere Erhöhung meiner Schulden um 40.000,-- öS nehme nicht nur ich nicht hin,

sondern auch meine Bank....................................................................................................

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Teilen Sie die Auffassung, daß der Auslandsdienst ein enorm wichtiges Signal nach

     innen sowie nach außen ist und daher dementsprechend honoriert werden muß?

2. Halten Sie es für richtig, daß die Bedingungen für die Zivildiener, die bereits ihren

    Auslanddienst leisten, während ihrer Dienstzeit geändert werden?

3. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, damit für Zivildiener, die derzeit

    Auslandsdienst leisten, kein finanzieller Schaden entsteht?

4. Werden Sie die finanzielle Dotierung so gestalten, daß die anfallenden

    Aufenthaltskosten auch wirklich gedeckt sind?