1450/J XXI.GP

Eingelangt am: 07.11.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend ,,Donnerstagsdemonstrationen“

 

Im Zuge der sogenannten ,,Donnerstagsdemonstrationen“ kam es zu verschiedenen

Ausschreitungen wie z.B. zu einem Eindringen der Beteiligten in das Hotel „Mariott“, in dem

gerade eine Veranstaltung der Nationalbank stattfand.

Da es sich eindeutig um einen rechtswidrigen Akt handelte, richten die unterfertigten

Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.) Wurden im Zuge der Erstürmung des Hotels „Mariott“ Anzeigen erstattet?

 

2.) Wurden die Anzeigen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?

      Wenn nicht, was geschah mit den Anzeigen?

 

3.) Wurden gegen die Rädelsführer der gewalttätigen Demonstrationen Verfahren eingeleitet?

     Wenn ja, wegen welcher Delikte?

     Wenn nein, warum nicht?

 

4.) Sollten Verfahren zwar eingeleitet, aber in der Folge eingestellt worden sein, gegen wen

      wurden Verfahren eingeleitet, aus welchem Grund wurden sie eingestellt?

 

5.) Handelte es sich um berichtspflichtigte Akte?

 

6.) Deckten sich die Stellungnahme bzw. die Vorschläge des bearbeitenden Staatsanwaltes

      mit der Meinung der OSTA bzw. des Bundesministeriums für Justiz?