1450/J XXI.GP
Eingelangt am: 07.11.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend ,,Donnerstagsdemonstrationen“
Im Zuge der sogenannten ,,Donnerstagsdemonstrationen“ kam es zu verschiedenen
Ausschreitungen wie z.B. zu einem Eindringen der Beteiligten in das Hotel „Mariott“, in dem
gerade eine Veranstaltung der Nationalbank stattfand.
Da es sich eindeutig um einen rechtswidrigen Akt handelte, richten die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1.) Wurden im Zuge der Erstürmung des Hotels „Mariott“ Anzeigen erstattet?
2.) Wurden die Anzeigen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?
Wenn nicht, was geschah mit den Anzeigen?
3.) Wurden gegen die Rädelsführer der gewalttätigen Demonstrationen Verfahren eingeleitet?
Wenn ja, wegen welcher Delikte?
Wenn nein, warum nicht?
4.) Sollten Verfahren zwar eingeleitet, aber in der Folge eingestellt worden sein, gegen wen
wurden Verfahren eingeleitet, aus welchem Grund wurden sie eingestellt?
5.) Handelte es sich um berichtspflichtigte Akte?
6.) Deckten sich die Stellungnahme bzw. die Vorschläge des bearbeitenden Staatsanwaltes
mit der Meinung der OSTA bzw. des Bundesministeriums für Justiz?