1454/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.11.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Müller
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Datenmißbrauch beim Gendarmerieposten Neunkirchen
Beim Bundesministerium für Inneres und seinen nachgeordneten Dienststellen besteht
offenbar wirklich ein äußerst lockerer Umgang mit Daten. Die Weitergabe von Daten
erfolgt ohne Beachtung jeglicher Geheimhaltungsbestimmungen. Dies wird durch die
Weitergabe von Daten einer Bediensteten des Krankenhauses Neunkirchen an den SPÖ -
Landtagsabgeordneten und Bürgermeister Herbert Kautz dokumentiert. Demzufolge hat
der Gendarmerieposten Neunkirchen am 2. Juli 1995 dem genannten SPÖ - Mandatar
mitgeteilt, daß die Absicht besteht, gegen eine Bedienstete des Krankenhauses
Neunkirchen Anzeige wegen Veruntreuung bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt
wegen Veruntreuung zu erstatten. Die Bedienstete wurde beschuldigt, rund 30
Personen geschädigt zu haben. Die Bekanntgabe der Beschuldigungen führte dazu, daß
die Bedienstete von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde. Später stellte sich die völlige
Unschuld dieser Bediensteten und die völlige Haltlosigkeit der Anschuldigungen heraus.
Die Anzeige wurde am 2. November 1995 gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt. Dieser
unglaubliche Vorfall zeigt einerseits die Sorglosigkeit im Umgang mit
geheimzuhaltenden Daten und andererseits die parteipolitische Vernetzung zwischen
Sicherheitsapparat und SPÖ in Verbindung
mit vorauseilendem Gehorsam auf.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
ANFRAGE
1 . Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?
Wenn ja, seit wann?
2. Weshalb hat der Postenkommandant des Gendarmeriepostens Neunkirchen im
dargestellten Fall den SPÖ - Abgeordneten Herbert Kautz von der Absicht, bei der
Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eine Anzeige zu erstatten, informiert?
3. Teilen Sie die Auffassung, daß durch den Inhalt dieser Mitteilung schutzwürdige
Interessen der Betroffenen verletzt wurden, zumal sich die Anschuldigungen auch als
haltlos erwiesen?
4. Ist Ihnen bekannt, daß der Abgeordnete Kautz den Inhalt der Mitteilung in der Folge
gegen die Bedienstete verwendet und dadurch einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich gemacht hat?
5. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß in diesem Fall durch die Vorgangsweise des
Gendarmerieposten Neunkirchen vertrauliche und rufschädigende Daten an die
breite Öffentlichkeit kommen konnten?
6. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die Bedienstete infolge der Mitteilung des
Gendarmeriepostens Neunkirchen von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde?
7. Teilen Sie die Auffassung, daß die Sicherheitsbehörden ihre Ermittlungen unter
größtmöglicher Schonung der Betroffenen durchzuführen
haben?
8. Stimmen Sie der Auffassung zu, daß der Gendarmerieposten Neunkirchen im
vorliegenden Fall diese Pflicht zur größtmöglichen Schonung der Betroffenen verletzt
hat?
9. Bestehen seitens Ihres Ressorts Richtlinien betreffend die Weitergabe von Angaben
über straf - und verfassungsrechtliche Beschuldigungen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, weshalb nicht?
10.Welche Veranlassungen werden Sie treffen, um in Zukunft den Schutz der Daten -
gerade in solchen besonders sensiblen Bereichen - sicherzustellen?