1454/J XXI.GP

Eingelangt am: 10.11.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Müller

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Datenmißbrauch beim Gendarmerieposten Neunkirchen

 

 

Beim Bundesministerium für Inneres und seinen nachgeordneten Dienststellen besteht

offenbar wirklich ein äußerst lockerer Umgang mit Daten. Die Weitergabe von Daten

erfolgt ohne Beachtung jeglicher Geheimhaltungsbestimmungen. Dies wird durch die

Weitergabe von Daten einer Bediensteten des Krankenhauses Neunkirchen an den SPÖ -

Landtagsabgeordneten und Bürgermeister Herbert Kautz dokumentiert. Demzufolge hat

der Gendarmerieposten Neunkirchen am 2. Juli 1995 dem genannten SPÖ - Mandatar

mitgeteilt, daß die Absicht besteht, gegen eine Bedienstete des Krankenhauses

Neunkirchen Anzeige wegen Veruntreuung bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt

wegen Veruntreuung zu erstatten. Die Bedienstete wurde beschuldigt, rund 30

Personen geschädigt zu haben. Die Bekanntgabe der Beschuldigungen führte dazu, daß

die Bedienstete von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde. Später stellte sich die völlige

Unschuld dieser Bediensteten und die völlige Haltlosigkeit der Anschuldigungen heraus.

Die Anzeige wurde am 2. November 1995 gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt. Dieser

unglaubliche Vorfall zeigt einerseits die Sorglosigkeit im Umgang mit

geheimzuhaltenden Daten und andererseits die parteipolitische Vernetzung zwischen

Sicherheitsapparat und SPÖ in Verbindung mit vorauseilendem Gehorsam auf.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

 

 

ANFRAGE

 

1 . Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?

      Wenn ja, seit wann?

 

2. Weshalb hat der Postenkommandant des Gendarmeriepostens Neunkirchen im

     dargestellten Fall den SPÖ - Abgeordneten Herbert Kautz von der Absicht, bei der

     Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eine Anzeige zu erstatten, informiert?

 

3. Teilen Sie die Auffassung, daß durch den Inhalt dieser Mitteilung schutzwürdige

     Interessen der Betroffenen verletzt wurden, zumal sich die Anschuldigungen auch als

     haltlos erwiesen?

 

4. Ist Ihnen bekannt, daß der Abgeordnete Kautz den Inhalt der Mitteilung in der Folge

     gegen die Bedienstete verwendet und dadurch einer breiten Öffentlichkeit

     zugänglich gemacht hat?

 

5. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß in diesem Fall durch die Vorgangsweise des

     Gendarmerieposten Neunkirchen vertrauliche und rufschädigende Daten an die

     breite Öffentlichkeit kommen konnten?

 

6. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die Bedienstete infolge der Mitteilung des

     Gendarmeriepostens Neunkirchen von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde?

 

7. Teilen Sie die Auffassung, daß die Sicherheitsbehörden ihre Ermittlungen unter

     größtmöglicher Schonung der Betroffenen durchzuführen haben?

8. Stimmen Sie der Auffassung zu, daß der Gendarmerieposten Neunkirchen im

     vorliegenden Fall diese Pflicht zur größtmöglichen Schonung der Betroffenen verletzt

     hat?

 

9. Bestehen seitens Ihres Ressorts Richtlinien betreffend die Weitergabe von Angaben

     über straf -  und verfassungsrechtliche Beschuldigungen?

     Wenn ja, welche?

     Wenn nein, weshalb nicht?

 

10.Welche Veranlassungen werden Sie treffen, um in Zukunft den Schutz der Daten -

      gerade in solchen besonders sensiblen Bereichen - sicherzustellen?