1456/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.11.2000
der Abgeordneten Jung
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend gefälschte Beweismittel und mediale Vorverurteilung durch "NEWS"
In der OTS - Meldung 063 vom 1. November 2000 vermeidet die Chefredaktion der
Zeitschrift NEWS folgendes:
„In einer am Montag in den Privaträumen des Haider - Leibwächters Horst Binder
durchgeführten Hausdurchsuchung wurden schriftliche Beweise darüber gefunden, daß
Binder streng vertrauliche Ekis - Abfragen über verschiedene Personen an Jörg Haider
mittels eingeschriebenen Briefes übersandt hat. Der Aufgabeschein, adressiert an Haider
mit der Handschrift Binders, wurde bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt."
Dr. Haider jedoch bestreitet die Stichhaltigkeit der behaupteten Beweise, wie NEWS in
seiner Ausgabe vom 2. November 2000 (siehe Beilage) selbst meldet. In mehreren
Presseerklärungen hat Dr. Haider dargetan, daß hier gefälschtes Beweismaterial
unterschoben werden sollte, es sich somit um kein Beweismaterial handelt. In dieser
Causa liegt auch kein zitierfähiges Strafurteil gemäß Art. 1 § 7b Abs. 2 Mediengesetz
vor. Durch die Behauptung, es handle sich um "schriftliche Beweise" einer unterstellten
rechtswidrigen Handlung des Herrn Binder und des Herrn Dr. Haider (Weitergabe bzw.
Empfang unrechtmäßig beschaffter EKIS - Daten), hat die Zeitschrift NEWS mit obiger
OTS - Meldung eine Vorverurteilung im Sinne des Art. 1 § 7b Abs.1 Mediengesetz
begangen.
Diese Gesetzesstelle lautet wie folgt:
Schutz der Unschuldsvermutung
§ 7b. (1) Wird in einem Medium eine Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung
verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt ist, als überführt oder schuldig hingestellt oder als
Täter dieser strafbaren Handlung und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet, so hat der
Betroffene gegen den Medieninhaber (Verleger) Anspruch auf eine Entschädigung für die
erlittene Kränkung. Der Entschädigungsbetrag darf 200 000 S nicht übersteigen; im übrigen ist
§ 6 Abs. 1 zweiter Satz anzuwenden.
(2) Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nicht, wenn
1. es sich um einen wahrheitsgetreuen Bericht über eine Verhandlung in einer
öffentlichen Sitzung des Nationalrates, des Bundesrates, der Bundesversammlung,
eines Landtages oder eines Ausschusses eines dieser allgemeinen Vertretungskörper
handelt,
2. es sich um einen wahrheitsgetreuen Bericht über ein Strafurteil erster Instanz handelt
und dabei zum Ausdruck gebracht wird, daß das Urteil nicht rechtskräftig ist,
3. der Betroffene öffentlich oder gegenüber einem Medium die Tat eingestanden und
dies nicht widerrufen hat,
4. es sich um eine unmittelbare Ausstrahlung im Rundfunk (Live - Sendung) handelt,
ohne daß ein Mitarbeiter oder Beauftragter des Rundfunks die gebotene journalistische
Sorgfalt außer acht gelassen hat, oder
5. es sich um eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der Äußerung eines Dritten handelt
und ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis der zitierten
Äußerung bestanden hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1) Gibt es bereits Erkenntnisse über die von ,,NEWS“ gegen Landeshauptmann Dr. Jörg
Haider erhobenen Vorwürfe?
2) Wenn ja, welche?
3) Wenn nein, wie bewerten Sie die zitierte
Textstelle im o. a. Bericht?
Zeitungsartikel aus News kann nicht gescannt werden.