1468/J XXI.GP

Eingelangt am:14.11.2000

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Glawischnig, Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für das Bundesstraßenprojekt

B 301

 

Die Trassenverordnung für die B 301 wird in Kürze im Bundesgesetzblatt verlautbart

werden, der Text der Verordnung, die Beilagen 1 und 2 und das Protokoll können

seit 7. November 2000 unter www.bmv.gv.at abgerufen werden.

 

Gemäß § 24 h Abs 5 UVP - G haben die Bürgerinitiativen (Bürgerparteien) in den

Genehmigungsverfahren, die zur Prüfung des Bundesstraßenprojekts durchgeführt

werden, Parteistellung und können die relevanten Umweltschutzvorschriften geltend

machen. Das Bundesstraßenprojekt oder Teilaspekte der B 301 werden gemäß dem

Wasserrechtsgesetz zu prüfen sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. a) Welche wasserrechtlichen Genehmigungstatbestände werden durch die

         B 301 erfüllt und welche Verfahren werden demgemäß abzuführen sein

         bevor mit der Errichtung der Straße begonnen werden kann?

    b) Um welche konkreten Baumaßnahmen geht es dabei und welche

         Schutzinteressen werden im Verfahren zu beachten sein?

 

2. Bei welchen Wasserrechtsbehörden wurden bereits Anträge auf Genehmigung

    der B 301 oder von Teilaspekten nach dem WasserrechtsG eingereicht?

 

3. In welchem Verfahrensstadium befinden sich diese Verfahren?

 

4. Wird es in allen Verfahren zu einer wasserrechtlichen Verhandlung kommen

    und wann ist mit einer derartigen Verhandlung jeweils zu rechnen?

 

5. In welcher Weise werden die Bürgerparteien von den Verfahren informiert

    werden und wann werden sie ihre Einwendungen vorbringen können?