1468/J XXI.GP
Eingelangt am:14.11.2000
der Abgeordneten Glawischnig, Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für das Bundesstraßenprojekt
B 301
Die Trassenverordnung für die B 301 wird in Kürze im Bundesgesetzblatt verlautbart
werden, der Text der Verordnung, die Beilagen 1 und 2 und das Protokoll können
seit 7. November 2000 unter www.bmv.gv.at abgerufen werden.
Gemäß § 24 h Abs 5 UVP - G haben die Bürgerinitiativen (Bürgerparteien) in den
Genehmigungsverfahren, die zur Prüfung des Bundesstraßenprojekts durchgeführt
werden, Parteistellung und können die relevanten Umweltschutzvorschriften geltend
machen. Das Bundesstraßenprojekt oder Teilaspekte der B 301 werden gemäß dem
Wasserrechtsgesetz zu prüfen sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. a) Welche wasserrechtlichen Genehmigungstatbestände werden durch die
B 301 erfüllt und welche Verfahren werden demgemäß abzuführen sein
bevor mit der Errichtung der Straße begonnen werden kann?
b) Um welche konkreten Baumaßnahmen geht es dabei und welche
Schutzinteressen werden im Verfahren zu beachten sein?
2. Bei welchen Wasserrechtsbehörden wurden bereits Anträge auf Genehmigung
der B 301 oder von Teilaspekten nach dem WasserrechtsG eingereicht?
3. In welchem Verfahrensstadium befinden sich diese Verfahren?
4. Wird es in allen Verfahren zu einer wasserrechtlichen Verhandlung kommen
und wann ist mit einer derartigen Verhandlung jeweils zu rechnen?
5. In welcher Weise werden die Bürgerparteien von den Verfahren informiert
werden und wann werden sie ihre Einwendungen vorbringen können?