147/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt, Scheibner, Dr. Pumberger
und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Österreichische Knochenmarkspenderzentrale
Die Österreichische Knochenmarkspenderzentrale betreut seit 10 Jahren die
Leukämiepatienten in Österreich und sucht für diese Patienten mit höchster EDV- ,
Labor - und Telekommunikationstechnologie sowie mit hohem persönlichem Einsatz -
die passenden Knochenmarkspender.
Durch diese, mit hohem Maße durch Spenden finanzierte Organisation, stehen
International fast 40.000 österreichische Spender zur Verfügung, und die
internationale Vernetzung ermöglicht den Zugriff auf einen Pool von über 6 Millionen
registrierte Spender für österreichische Leukämiepatienten.
Das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen plant nun - im Auftrag des
Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales - eine Reorganisation des
Knochenmarkspendewesens in Osterreich. Dafür wurde eine § 8 Kommission (10
medizinische Experten, 4 Mitglieder des Gesundheitsministeriums, 8 Mitarbeiter des
Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen) eingerichtet.
Die bisher auf diese Gebiet erfolgreich tätige Organisation „Österreichische
Knochenmarkspenderzentrale, Geben für Leben - Knochenmarkspende Österreich
e.V., Florianigasse 38112 A. - 1080 Wien“ wurde in diese § 8 Kommission weder
eingeladen noch ist sie in dieser Kommission vertreten.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
ANFRAGE:
1. Warum wurde die Organisation „Österreichische Knochenmarkspenderzentrale,
Geben für Leben - Knochenmarkspende Österreich e.V.“ nicht in die § 8
Kommission berufen?
2. Womit begründen Sie den Verzicht auf das 10 jährige Know - How und die
bestehenden internationalen
Kontakte dieser Organisation?
3. Planen Sie die Organisation „Österreichische Knochenmarkspenderzentrale, Geben
für Leben - Knochenmarkspende Österreich e.V“ in die § 8 Kommission
miteinzubeziehen?
a. Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?
b. Wenn nein, warum nicht?