147/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Scheibner, Dr. Pumberger

und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Österreichische Knochenmarkspenderzentrale

 

Die Österreichische Knochenmarkspenderzentrale betreut seit 10 Jahren die

Leukämiepatienten in Österreich und sucht für diese Patienten mit höchster EDV- ,

Labor - und Telekommunikationstechnologie sowie mit hohem persönlichem Einsatz -

die passenden Knochenmarkspender.

 

Durch diese, mit hohem Maße durch Spenden finanzierte Organisation, stehen

International fast 40.000 österreichische Spender zur Verfügung, und die

internationale Vernetzung ermöglicht den Zugriff auf einen Pool von über 6 Millionen

registrierte Spender für österreichische Leukämiepatienten.

 

Das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen plant nun - im Auftrag des

Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales - eine Reorganisation des

Knochenmarkspendewesens in Osterreich. Dafür wurde eine § 8 Kommission (10

medizinische Experten, 4 Mitglieder des Gesundheitsministeriums, 8 Mitarbeiter des

Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen) eingerichtet.

 

Die bisher auf diese Gebiet erfolgreich tätige Organisation „Österreichische

Knochenmarkspenderzentrale, Geben für Leben - Knochenmarkspende Österreich

e.V., Florianigasse 38112 A. - 1080 Wien“ wurde in diese § 8 Kommission weder

eingeladen noch ist sie in dieser Kommission vertreten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Warum wurde die Organisation „Österreichische Knochenmarkspenderzentrale,

    Geben für Leben - Knochenmarkspende Österreich e.V.“ nicht in die § 8

    Kommission berufen?

 

2. Womit begründen Sie den Verzicht auf das 10 jährige Know - How und die

    bestehenden internationalen Kontakte dieser Organisation?

3. Planen Sie die Organisation „Österreichische Knochenmarkspenderzentrale, Geben

    für Leben - Knochenmarkspende Österreich e.V“ in die § 8 Kommission

    miteinzubeziehen?

a. Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?

b. Wenn nein, warum nicht?