1473/J XXI.GP
Eingelangt am:14.11.2000
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend die Klärung übertriebener Ausbaupläne der Wasserstraßendirektion
(WSD) und fragwürdiger Praktiken bei Auftragsvergaben zur Projektierung des
weiteren Donauausbaus östlich von Wien
Es gibt Pläne der Wasserstraßendirektion (WSD), die Fahrrinne der Donau im
Landschaftsschutzgebiet der Wachau und im Bereich des Nationalparks Donau -
Auen - der dadurch mit Sicherheit massiv beeinträchtigt würde - weit über die
international vereinbarten Ausbauziele hinaus auszubauen.
Für den Donauausbau östlich von Wien plant die WSD ein „Flußbauliches
Gesamtprojekt“, das den Ausbau der Fahrrinne der Donau auf eine
Mindestfahrwassertiefe von 3,2 Meter über eine Breite von 120 Meter vorsieht. Dazu
wurde im beschränkten Vergabeverfahren an die DonauConsult Zottl & Erber und
das Atelier Oberhofer der Auftrag erteilt, für Strom - km 1910 - 1895 als „Vorprojekt“
Teil 1 eines solchen Flußbaulichen Gesamtprojektes auszuarbeiten, welches in der
Zwischenzeit abgeschlossen ist. Auch weitere Arbeiten aus dem Geasamtpaket sind
beauftragt und im Laufen.
Für die Donau östlich von Wien gilt gemäß internationaler Vereinbarung
(Donaukommission 1988, Budapest) aber noch immer die Empfehlung, die
Fahrrinne über eine Breite von 120 Meter auf die Fahrwassertiefe von 2,5 Meter
auszubauen. Auch andere Festlegungen innerhalb der EU verpflichten Österreich
nicht zum Ausbau der Donau über 2,5 Meter Tiefe.
Die WSD und ihre Vorgängerinstitution, das 1985 aufgelöste Bundesstrombauamt,
haben die seit 40 Jahren geltenden internationalen Ausbauziele bis heute nicht
durchgehend verwirklicht. In der Donau östlich von Wien ist eine
Mindestfahrwassertiefe von 2,25 Meter bei Regulierungsniederwasser gewährleistet.
Diese Fehltiefen und z.T. auch Fehlbreiten haben die Donauschiffahrt bis heute nicht
wesentlich behindert, weil Mittelwasserstände der Donau an mehr als 300 Tagen
Fahrten mit Vollast erlauben, und auch an den übrigen Tagen im Jahr mit Teillast
von mindestens 60 - 70% gefahren werden kann.
80% des österreichischen Donauverkehrs passiert die Wachau, wo das Fahrwasser
bei RNW maximal 2,5 Meter Tiefe hat. Auf dem Rhein gelten Fahrwassertiefen von
2,1 Metern (Unterrhein) und 1,9 Metern (Oberrhein) und auch diese
Fahrwassertiefen bedeuten keine Einschränkungen für einen wirtschaftlichen
Binnenschiffverkehr und seine Gütertransporte. Selbst der Rhein - Main - Donau - Kanal
bietet eine wesentlich geringere
Fahrwassertiefe als 3,2 Meter.
Auch in den östlichen Nachbarstaaten Österreichs gibt es zahlreiche Seichtstellen in
der Schiffahrtsrinne. Die WSD ist laut Bundesrecht (BGBI. 274/1985) bei Planungen
der Wasserstraße in Bezug auf die Abmessungen der Fahrrinne vollumfänglich und
ausnahmslos an die internationalen Bestimmungen gebunden.
Im Bundesverkehrswegeplan sollen Festlegungen für die Wasserstraße östlich von
Wien erfolgen, deren Inhalte nicht öffentlich bekannt sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 Warum soll die Fahrrinne der Donau im Bereich des Nationalparks Donauauen
seitens der WSD von der bestehenden Mindestfahrwassertiefe 2,25 Meter, weit über
das international geltende Ausbauziel von 2,5 Meter, auf 3,2 Meter ausgebaut
werden, wenn die Mindestfahrwassertiefe auf den Anschlußstrecken stromauf und
stromab geringer ist?
2. Wo in den anderen Donaustaaten gibt es Fehltiefen zu den gültigen
Empfehlungen der Donaukonvention und welche Ausbauprojekte bzw. - pläne sind
Ihnen für diese Stromabschnitte bekannt?
3. Sind Ihnen auf den Anschlußstrecken stromauf und stromab sowohl innerhalb
Österreichs als auch in den anderen Donaustaaten andere Ausbauprojekte auf das
Ausbauziel von 3,2 Meter bekannt? Wenn ja, bitte um Informationen über die Ihnen
vorliegenden Unterlagen in zeitlicher, räumlicher und flußbautechnischer Hinsicht.
4. Wie hoch wären die pro Stromkilometer veranschlagten Kosten einer
Umsetzung des Flußbaulichen Gesamtprojektes? Bitte führen Sie im Falle des
Fehlens detaillierter Angaben eine Schätzung samt Schätzgrundlage an.
5. Wie wird eine über das internationale Ausbauziel hinausgehende nationale
Zielfestlegung und der finanzielle Mehraufwand für deren Erreichung begründet?
6. Wann genau ist die Auftragsvergabe des für Strom - km 1910 - 1895 als
„Vorprojekt“ Teil 1 des Flußbaulichen Gesamtprojektes durchgeführten Projektes
erfolgt und wie groß war die Auftragssumme?
7. Welche sonstigen Aufträge sind im Zusammenhang mit dem von der WSD
beabsichtigten „Flußbauliches Gesamtprojekt“ bereits erteilt worden? Bitte schließen
Sie Ihrer Antwort eine detaillierte Übersicht mit Auftragsinhalt, Auftragsnehmer,
Beauftragungszeitpunkt, Auftragssumme und gegebenenfalls
Arbeitsabschlußzeitpunkt und Arbeitsergebnissen an.
8. Welche Ergebnisse liegen zur Bauphasen - und Baukostenabschätzung für das
Gesamtprojekt mittlerweile vor?
9. Warum verband die WSD die Auftragsvergabe für das Flußbauliche
Gesamtprojekt für den Donauausbau
östlich von Wien mit präjudizierenden
Proiektvorgaben, welche die Projektanden daran hindern, alternative
Projektvarianten zu entwickeln?
10. Warum wurde die Auftragsvergabe für das "Vorprojekt“ Teil 1 des
Flußbaulichen Gesamtprojektes nicht gemäß den in Österreich und in der EU
geltenden gesetzlichen Ausschreibungsnormen öffentlich ausgeschrieben?
11. Wer oder was erlaubt es der WSD, ihren gesetzlichen Auftrag zu verletzen,
durch den sie bei Planungen der Wasserstraße in Bezug auf die Abmessungen der
Fahrrinne an die international geltenden Vereinbarungen gebunden ist?
12. Welche Festlegungen für die Wasserstraße sind im Bundesverkehrswegeplan
vorgesehen und welche Mittelflüsse und Zeitpläne sind dafür in Aussicht
genommen?