1473/J XXI.GP

Eingelangt am:14.11.2000

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend die Klärung übertriebener Ausbaupläne der Wasserstraßendirektion

(WSD) und fragwürdiger Praktiken bei Auftragsvergaben zur Projektierung des

weiteren Donauausbaus östlich von Wien

 

Es gibt Pläne der Wasserstraßendirektion (WSD), die Fahrrinne der Donau im

Landschaftsschutzgebiet der Wachau und im Bereich des Nationalparks Donau -

Auen - der dadurch mit Sicherheit massiv beeinträchtigt würde - weit über die

international vereinbarten Ausbauziele hinaus auszubauen.

 

Für den Donauausbau östlich von Wien plant die WSD ein „Flußbauliches

Gesamtprojekt“, das den Ausbau der Fahrrinne der Donau auf eine

Mindestfahrwassertiefe von 3,2 Meter über eine Breite von 120 Meter vorsieht. Dazu

wurde im beschränkten Vergabeverfahren an die DonauConsult Zottl & Erber und

das Atelier Oberhofer der Auftrag erteilt, für Strom - km 1910 - 1895 als „Vorprojekt“

Teil 1 eines solchen Flußbaulichen Gesamtprojektes auszuarbeiten, welches in der

Zwischenzeit abgeschlossen ist. Auch weitere Arbeiten aus dem Geasamtpaket sind

beauftragt und im Laufen.

 

Für die Donau östlich von Wien gilt gemäß internationaler Vereinbarung

(Donaukommission 1988, Budapest) aber noch immer die Empfehlung, die

Fahrrinne über eine Breite von 120 Meter auf die Fahrwassertiefe von 2,5 Meter

auszubauen. Auch andere Festlegungen innerhalb der EU verpflichten Österreich

nicht zum Ausbau der Donau über 2,5 Meter Tiefe.

 

Die WSD und ihre Vorgängerinstitution, das 1985 aufgelöste Bundesstrombauamt,

haben die seit 40 Jahren geltenden internationalen Ausbauziele bis heute nicht

durchgehend verwirklicht. In der Donau östlich von Wien ist eine

Mindestfahrwassertiefe von 2,25 Meter bei Regulierungsniederwasser gewährleistet.

Diese Fehltiefen und z.T. auch Fehlbreiten haben die Donauschiffahrt bis heute nicht

wesentlich behindert, weil Mittelwasserstände der Donau an mehr als 300 Tagen

Fahrten mit Vollast erlauben, und auch an den übrigen Tagen im Jahr mit Teillast

von mindestens 60 - 70% gefahren werden kann.

 

80% des österreichischen Donauverkehrs passiert die Wachau, wo das Fahrwasser

bei RNW maximal 2,5 Meter Tiefe hat. Auf dem Rhein gelten Fahrwassertiefen von

2,1 Metern (Unterrhein) und 1,9 Metern (Oberrhein) und auch diese

Fahrwassertiefen bedeuten keine Einschränkungen für einen wirtschaftlichen

Binnenschiffverkehr und seine Gütertransporte. Selbst der Rhein - Main - Donau - Kanal

bietet eine wesentlich geringere Fahrwassertiefe als 3,2 Meter.

Auch in den östlichen Nachbarstaaten Österreichs gibt es zahlreiche Seichtstellen in

der Schiffahrtsrinne. Die WSD ist laut Bundesrecht (BGBI. 274/1985) bei Planungen

der Wasserstraße in Bezug auf die Abmessungen der Fahrrinne vollumfänglich und

ausnahmslos an die internationalen Bestimmungen gebunden.

 

Im Bundesverkehrswegeplan sollen Festlegungen für die Wasserstraße östlich von

Wien erfolgen, deren Inhalte nicht öffentlich bekannt sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1 Warum soll die Fahrrinne der Donau im Bereich des Nationalparks Donauauen

seitens der WSD von der bestehenden Mindestfahrwassertiefe 2,25 Meter, weit über

das international geltende Ausbauziel von 2,5 Meter, auf 3,2 Meter ausgebaut

werden, wenn die Mindestfahrwassertiefe auf den Anschlußstrecken stromauf und

stromab geringer ist?

 

2. Wo in den anderen Donaustaaten gibt es Fehltiefen zu den gültigen

Empfehlungen der Donaukonvention und welche Ausbauprojekte bzw. - pläne sind

Ihnen für diese Stromabschnitte bekannt?

 

3. Sind Ihnen auf den Anschlußstrecken stromauf und stromab sowohl innerhalb

Österreichs als auch in den anderen Donaustaaten andere Ausbauprojekte auf das

Ausbauziel von 3,2 Meter bekannt? Wenn ja, bitte um Informationen über die Ihnen

vorliegenden Unterlagen in zeitlicher, räumlicher und flußbautechnischer Hinsicht.

 

4. Wie hoch wären die pro Stromkilometer veranschlagten Kosten einer

Umsetzung des Flußbaulichen Gesamtprojektes? Bitte führen Sie im Falle des

Fehlens detaillierter Angaben eine Schätzung samt Schätzgrundlage an.

 

5. Wie wird eine über das internationale Ausbauziel hinausgehende nationale

Zielfestlegung und der finanzielle Mehraufwand für deren Erreichung begründet?

 

6. Wann genau ist die Auftragsvergabe des für Strom - km 1910 - 1895 als

„Vorprojekt“ Teil 1 des Flußbaulichen Gesamtprojektes durchgeführten Projektes

erfolgt und wie groß war die Auftragssumme?

 

7. Welche sonstigen Aufträge sind im Zusammenhang mit dem von der WSD

beabsichtigten „Flußbauliches Gesamtprojekt“ bereits erteilt worden? Bitte schließen

Sie Ihrer Antwort eine detaillierte Übersicht mit Auftragsinhalt, Auftragsnehmer,

Beauftragungszeitpunkt, Auftragssumme und gegebenenfalls

Arbeitsabschlußzeitpunkt und Arbeitsergebnissen an.

 

8. Welche Ergebnisse liegen zur Bauphasen - und Baukostenabschätzung für das

Gesamtprojekt mittlerweile vor?

 

9. Warum verband die WSD die Auftragsvergabe für das Flußbauliche

Gesamtprojekt für den Donauausbau östlich von Wien mit präjudizierenden

Proiektvorgaben, welche die Projektanden daran hindern, alternative

Projektvarianten zu entwickeln?

 

10. Warum wurde die Auftragsvergabe für das "Vorprojekt“ Teil 1 des

Flußbaulichen Gesamtprojektes nicht gemäß den in Österreich und in der EU

geltenden gesetzlichen Ausschreibungsnormen öffentlich ausgeschrieben?

 

11. Wer oder was erlaubt es der WSD, ihren gesetzlichen Auftrag zu verletzen,

durch den sie bei Planungen der Wasserstraße in Bezug auf die Abmessungen der

Fahrrinne an die international geltenden Vereinbarungen gebunden ist?

 

12. Welche Festlegungen für die Wasserstraße sind im Bundesverkehrswegeplan

vorgesehen und welche Mittelflüsse und Zeitpläne sind dafür in Aussicht

genommen?