1483/J XXI.GP
Eingelangt am: 14.11.2000
der Abgeordneten Lunacek, FreundInnen und Freunde
an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport
betreffend die Beschaffung von fair gehandelten Produkten in staatlichen
Einrichtungen
Der Faire Handel der Weltläden setzt sich seit mehr als 25 Jahren für eine
Verbesserung der Lebensbedingungen der ProduzentInnen in den Ländern des
Südens ein und leistet dadurch einen direkten Beitrag zur Armutsbekämpfung,
Demokratisierung, zum umweltverträglichen Wirtschaften und zur Einhaltung
arbeitsrechtlicher Mindeststandards. Der Faire Handel will benachteiligte
ProduzentInnen im Süden stärken, bei den KonsumentInnen ein Bewußtsein
schaffen sowie einen Wandel im Kaufverhalten herbeiführen. Dadurch werden
ungerechte Strukturen nicht nur aufgezeigt, sondern auch verändert.
In Österreich leisteten die Weltläden gemeinsam mit der EZA Dritte Welt GesmbH,
der größten Importorganisation für fairen Handel in Österreich, Pionierarbeit bei
Aufbau gerechterer Handelsbeziehungen zwischen Nord und Süd. Die Vergabe
eines Gütesiegels für fair gehandelte Produkte durch den Verein TransFair
ermöglicht es österreichischen KonsumentInnen seit mehreren Jahren, fair
gehandelten Kaffee, Tee, Schokolade und Orangensaft im Handel klar zu
identifizieren. Alle interessierten Firmen können nun nach TransFair - Richtlinien
hergestellte und gehandelte Produkte anbieten.
Bei fair gehandelten Produkten ist das nachhaltige Wirtschaften der ProduzentInnen
ein Aufnahmekriterium, organischer Anbau wird gezielt gefördert und viele Partner -
Gruppen des Fairen Handels sind Pioniere der Bioproduktion. Transfair verfügt über
ein bewährtes Prüfsystem zur Einhaltung der sozialen und ökologischen Richtlinien.
Die Berücksichtigung des fairen Handels im Beschaffungswesen öffentlicher
Einrichtungen hätte eine besondere Vorbild - und Signalwirkung für die Öffentlichkeit.
Laut Klimaschutzprogramm der Stadt Wien werden sämtliche Einrichtungen der
Stadt Wien ihren Bedarf an Kaffee und Tee schrittweise auf Produkte aus fairem
Handel (z.B. mit TransFair - Siegel) umstellen. Dies gilt auch als Kriterium bei
öffentlichen Ausschreibungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Befürworten Sie die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten
durch das öffentliche Beschaffungswesen?
2. Inwiefern unterstützen Sie bei der Beschaffung von Repräsentations - und
Bewirtungsmitteln (einschließlich größere Veranstaltungen mit
Repräsentationscharakter) fair gehandelte Produkte (Kaffee, Tee, Orangensaft)?
3. Im Falle der Bewirtung von Gästen durch Catering - Firmen besteht auch die
Möglichkeit, auf Getränken aus fairem Handel zu bestehen. Machen Sie von
dieser Möglichkeit Gebrauch bzw. werden Sie künftig darauf hinwirken?
4. Wieviel Kaffee, Tee und Orangensaft wurde von Ihrem Ressort seit 1997 jährlich
angekauft, wieviele Kosten wurden dafür aufgewendet und wieviel Prozent des
Kaffee - , Tee - und Orangensaftbezugs stammen aus fair gehandelter Produktion?
5. Werden Sie die gegenständliche Anfrage zum Anlaß nehmen, die
Beschaffungsstellen nachgeordneter Dienststellen Ihres Ressorts über das
Angebot an fair gehandelten Produkten zu informieren und diese Dienststellen
zum vermehrten Ankauf solcher Produkte anweisen? Wenn ja, welche Stellen und
in welcher Form?
6. Werden Sie sich - ähnlich wie die Stadt Wien - sämtliche Einrichtungen Ihres
Ressorts dazu anregen, den Bedarf an Kaffee und Tee schrittweise auf Produkte
aus fairem Handel (z.B. mit TransFair - Siegel) umzustellen? Wenn ja, gilt dies
auch als Kriterium bei öffentlichen Ausschreibungen?