1488/J XXI.GP
Eingelangt am: 15.11.2000
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Verletzung von Amtsgeheimnissen
In der parlamentarischen Anfrage Nr. 3240/J (XX. Legislaturperiode) der
Abgeordneten Mag. Pollet - Kammerlander, FreundInnen und Freunde vom 5.11.97
wurde darauf Bezug genommen, dass in der Zeitschrift TOP 7 - 9/97 des früheren
FPÖ - Abgeordneten Prefferebner das Faksimile eines kriminalpolizeilichen
Aktenindex veröffentlicht worden ist. Ihr Vorgänger im Amt hat in Beantwortung der
Anfrage die Auffassung geteilt, dass dadurch das Tatbild der Verletzung des
Amtsgeheimnisses gegeben ist und festgestellt, dass entsprechende Ermittlungen
eingeleitet worden sind.
Eine neuerliche Anfrage zu diesem Thema (4807/J, XX. Legislaturperiode) wurde im
September 1998 mit dem Hinweis beantwortet, dass ein Ermittlungsergebnis noch
nicht vorliege.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Haben die Ermittlungen mittlerweile ein Ergebnis gebracht?
1a) Wenn ja: Welche Ergebnisse?
1b) Wenn nein: Warum nicht?
2) Wurden die Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?
2a) Wenn ja: Wann?
2b) Wenn nein: Warum nicht?
3) Zogen die Ermittlungsergebnisse strafrechtliche oder dienstrechtliche
Konsequenzen nach sich?
3a) Wenn ja: Welcher Art waren diese konsequenzen?
3b) Wenn nein: Warum nicht?
4) Führten die Ermittlungsergebnisse zu Änderungen in Zusammenhang mit dem
behörden -
internen Umgang mit persönlichen Daten?
4a) Wenn ja: Welche?
4b) Wenn nein: Warum nicht?
5) Ist der genannte Fall Gegenstand der zur Zeit geführten Ermittlungen in
Zusammenhang mit dem sogenannten "Spitzelskandal"?
6) Sollten nach drei Jahren der Ermittlungen noch keine Ermittlungsergebnisse
vorliegen: Wann rechnen Sie mit dem Vorliegen von Ermittlungsergebnissen?