1488/J XXI.GP

Eingelangt am: 15.11.2000

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Verletzung von Amtsgeheimnissen

 

In der parlamentarischen Anfrage Nr. 3240/J (XX. Legislaturperiode) der

Abgeordneten Mag. Pollet - Kammerlander, FreundInnen und Freunde vom 5.11.97

wurde darauf Bezug genommen, dass in der Zeitschrift TOP 7 - 9/97 des früheren

FPÖ - Abgeordneten Prefferebner das Faksimile eines kriminalpolizeilichen

Aktenindex veröffentlicht worden ist. Ihr Vorgänger im Amt hat in Beantwortung der

Anfrage die Auffassung geteilt, dass dadurch das Tatbild der Verletzung des

Amtsgeheimnisses gegeben ist und festgestellt, dass entsprechende Ermittlungen

eingeleitet worden sind.

 

Eine neuerliche Anfrage zu diesem Thema (4807/J, XX. Legislaturperiode) wurde im

September 1998 mit dem Hinweis beantwortet, dass ein Ermittlungsergebnis noch

nicht vorliege.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Haben die Ermittlungen mittlerweile ein Ergebnis gebracht?

 

1a) Wenn ja: Welche Ergebnisse?

1b) Wenn nein: Warum nicht?

 

2) Wurden die Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?

 

2a) Wenn ja: Wann?

2b) Wenn nein: Warum nicht?

 

3) Zogen die Ermittlungsergebnisse strafrechtliche oder dienstrechtliche

    Konsequenzen nach sich?

 

3a) Wenn ja: Welcher Art waren diese konsequenzen?

3b) Wenn nein: Warum nicht?

 

4) Führten die Ermittlungsergebnisse zu Änderungen in Zusammenhang mit dem

     behörden - internen Umgang mit persönlichen Daten?

4a) Wenn ja: Welche?

4b) Wenn nein: Warum nicht?

 

5) Ist der genannte Fall Gegenstand der zur Zeit geführten Ermittlungen in

    Zusammenhang mit dem sogenannten "Spitzelskandal"?

 

6) Sollten nach drei Jahren der Ermittlungen noch keine Ermittlungsergebnisse

    vorliegen: Wann rechnen Sie mit dem Vorliegen von Ermittlungsergebnissen?