1489/J XXI.GP
Eingelangt am: 15.11.2000
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verwendung von personenbezogenen Daten durch Angehörige des
Österreichischen Bundesheeres
In der parlamentarischen Anfragebeantwortung (5648/ AB XX. GP) antwortete der
damalige BM für Landesverteidigung, Dr. Fasslabend, ausweichend, dass EKIS bzw.
die Daten des Kriminalpolizeilichen Aktenindex beim Bundesministerium für Inneres
ressortieren und blieb in der Folge die Antwort schuldig, ob Herr Wolfgang Krones,
früher Mitarbeiter von World Vision Österreich, in seiner Eigenschaft als Reserve -
bzw. Sicherheitsoffizier des Österreichischen Bundesheeres die Möglichkeit hatte, an
personenbezogenen Daten über die Lebensumstände von FunktionärInnen bzw.
MitarbeiterInnen von Wond Vision heranzukommen.
Im Zusammenhang mit der Spendenaffäre rund um World Vision war ich darüber
informiert worden, dass sich angeblich Herr Krones in seiner Funktion als
Sicherheitsoffizier Zugang zu Daten aus EKIS bzw. dem Kriminalpolizeilichen
Aktenindex verschafft und bei Wond Vision in einer für das Ehepaar Krones
kritischen Situation einen Funktionär gewarnt habe, dass er über sein
Vorstrafenregister Bescheid wisse.
Im Zuge der aktuellen Debatte über die Zutrittsberechtigung zu EKIS wurde auch
mehrfach darüber berichtet, dass das österreichische Bundesheer bzw. die
militärischen Dienste Zugriff auf EKIS, den Kriminalpolizeilichen Aktenindex bzw.
andere Datensysteme des BM für Inneres haben sollen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Haben Angehörige des österreichischen Bundesheeres Zugriff auf EKIS -
Daten?
Wenn ja, wer (bzw. welche Funktionen) und unter welchen Voraussetzungen?
2.) Haben Angehörige des Österreichischen Bundesheeres Zugriff auf andere
vertrauliche personenbezogene Datensysteme des BM für Inneres?
Wenn ja, wer (bzw. welche Funktionen) und auf welche Systeme?
3.) Ist es richtig, dass die Zugriffe auf EKIS bzw. andere Datensysteme des BM für
Inneres nicht beim BM für Landesverteidigung, sondern nur beim BM für
Inneres dokumentiert
werden?
Wenn ja, halten Sie diese Beschränkung im Interesse der Datensicherheit für
ausreichend?
4). Ist es denkbar, dass auch Reserve - bzw. Sicherheitsoffiziere des
Österreichischen Bundesheeres sich Zugriff zu personenbezogenen
Datensystemen des BM für Inneres verschaffen können?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
5.) Über welchen Zeitraum werden Zugriffe auf EKIS bzw. andere
personenbezogenen Datensysteme des BM für Inneres dokumentiert?
6.) Hat Herr Wolfgang Krones innerhalb des dokumentierbaren Zeitraums auf
EKIS bzw. andere personenbezogene Datensysteme des BM für Inneres
zugegriffen? Wenn ja, wann und auf welche Daten?