1489/J XXI.GP

Eingelangt am: 15.11.2000

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verwendung von personenbezogenen Daten durch Angehörige des

Österreichischen Bundesheeres

 

In der parlamentarischen Anfragebeantwortung (5648/ AB XX. GP) antwortete der

damalige BM für Landesverteidigung, Dr. Fasslabend, ausweichend, dass EKIS bzw.

die Daten des Kriminalpolizeilichen Aktenindex beim Bundesministerium für Inneres

ressortieren und blieb in der Folge die Antwort schuldig, ob Herr Wolfgang Krones,

früher Mitarbeiter von World Vision Österreich, in seiner Eigenschaft als Reserve -

bzw. Sicherheitsoffizier des Österreichischen Bundesheeres die Möglichkeit hatte, an

personenbezogenen Daten über die Lebensumstände von FunktionärInnen bzw.

MitarbeiterInnen von Wond Vision heranzukommen.

Im Zusammenhang mit der Spendenaffäre rund um World Vision war ich darüber

informiert worden, dass sich angeblich Herr Krones in seiner Funktion als

Sicherheitsoffizier Zugang zu Daten aus EKIS bzw. dem Kriminalpolizeilichen

Aktenindex verschafft und bei Wond Vision in einer für das Ehepaar Krones

kritischen Situation einen Funktionär gewarnt habe, dass er über sein

Vorstrafenregister Bescheid wisse.

Im Zuge der aktuellen Debatte über die Zutrittsberechtigung zu EKIS wurde auch

mehrfach darüber berichtet, dass das österreichische Bundesheer bzw. die

militärischen Dienste Zugriff auf EKIS, den Kriminalpolizeilichen Aktenindex bzw.

andere Datensysteme des BM für Inneres haben sollen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.) Haben Angehörige des österreichischen Bundesheeres Zugriff auf EKIS -

     Daten?

     Wenn ja, wer (bzw. welche Funktionen) und unter welchen Voraussetzungen?

 

2.) Haben Angehörige des Österreichischen Bundesheeres Zugriff auf andere

      vertrauliche personenbezogene Datensysteme des BM für Inneres?

     Wenn ja, wer (bzw. welche Funktionen) und auf welche Systeme?

 

3.) Ist es richtig, dass die Zugriffe auf EKIS bzw. andere Datensysteme des BM für

     Inneres nicht beim BM für Landesverteidigung, sondern nur beim BM für

     Inneres dokumentiert werden?

      Wenn ja, halten Sie diese Beschränkung im Interesse der Datensicherheit für

      ausreichend?

 

4). Ist es denkbar, dass auch Reserve - bzw. Sicherheitsoffiziere des

      Österreichischen Bundesheeres sich Zugriff zu personenbezogenen

      Datensystemen des BM für Inneres verschaffen können?

      Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

 

5.) Über welchen Zeitraum werden Zugriffe auf EKIS bzw. andere

      personenbezogenen Datensysteme des BM für Inneres dokumentiert?

 

6.) Hat Herr Wolfgang Krones innerhalb des dokumentierbaren Zeitraums auf

     EKIS bzw. andere personenbezogene Datensysteme des BM für Inneres

     zugegriffen? Wenn ja, wann und auf welche Daten?