149/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag.  Johann Maier

und Genossen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend Gesundheitsbezogene Angaben - Widerspruch zur EU - Rechtslage

 

Gegen die Republik Österreich wurde von der EU - Kommission ein

Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der Bestimmungen im Lebensmittelgesetz hinsichtlich

von Lebensmitteln und (z.B. Nahrungsergänzungsmitteln) Verzehrprodukten mit von

gesundheitsbezogenen und krankheitsbezogener Angaben (Health Claims) eingeleitet. Dies

trifft insbesondere auf die sog. Designer - Lebensmittel zu (z.B. functional food). Gerade bei

diesen Produkten werden angeblich gesundheitsfördernde Aspekte beworben. Nach Ansicht

der Nahrungsmittelindustrie eröffnen ,,functional foods“ unschätzbare Möglichkeiten, den

Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern bzw. das Krankheitsrisiko zu reduzieren.

Unter ,,functional foods“ verstehen Wissenschaftler Nahrungsmittel, die durch Zugabe

bestimmter Nährstoffe/Zutaten (Ballaststoffe, Aminosäuren, Vitamine, Mineralstoffe,

Spurenelemente, Fettsäuren, Milchsäurebakterien) so modifiziert wurden, dass sie spezifische,

gesundheitliche Nutzen bzw. Vorteile (wie z.B. Verbesserung der Immunabwehr oder

Vorbeugung spezifischer Krankheiten) vor allem aber eine Steigerung des Wohlbefindens

erbringen könnten.

Eine genaue Definition von „functional foods“ im österreichischen Lebensmittelgesetz

gibt es nicht - sie können Lebensmittel (insbesondere diätetische Lebensmittel) oder

Verzehrprodukte sein. Dies gilt auch für die europäische Rechtslage.

 

Das österreichische Lebensmittelgesetz kennt das Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung

- gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur dann verwendet werden, wenn diese zugelassen

wurden (§ 9 LMG). Im Grunde genommen stellt dies eine wettbewerbsrechtliche Bestimmung

dar, um Konsumentinnen vor Täuschung und Irreführung zu schützen und andererseits einen

hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Das Verfahren zur Zulassung

gesundheitsbezogener Angaben nach dem LMG dient - nach ständiger Rechtsprechung -

sowohl Zwecken des Verbraucherschutzes als auch des Gesundheitsschutzes.

 

Nach Ansicht der EU - Kommission verstößt die österreichische Rechtslage damit gegen das

Prinzip des freien Warenverkehrs, weil sog. „gesunde Lebensmittel“ für den österreichischen

Markt eine Genehmigung benötigen. Nach Ansicht der Kommission ist überdies die

österreichische Rechtslage eines Zulassungsverfahrens auch wahrheitsgemäßer Angaben mit

der EG - Etikettierungsrichtlinie nicht vereinbar.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz nachstehende

Anfrage:

 

 

1. Wie viele Zulassungsbescheide wurden gemäß § 9 Abs. 3 LMG 1996, 1997 und 1998

    erlassen? Wie viele Anträge wurden negativ beschieden?

 

2. Liegt die begründete Stellungnahme der EU - Kommission vor? Bezieht sich diese auch auf

    das Verbot krankheitsbezogener Angaben?

 

3. Wie wird die Antwort Österreichs aussehen bzw. wie sieht diese aus?

 

4. Können auch andere EU - Mitgliedsstaaten auf ähnliche Regelungen hinsichtlich des

    Verbots von gesundheits oder krankheitsbezogener Angaben wie Österreich verweisen?

 

5. Welche Maßnahmen wären auf europäischer Ebene (EU - Kommission) notwendig, um bei

    einer derartigen Werbung KonsumentInnen vor Täuschung und Irreführung zu schützen

    und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten?