1495/J XXI.GP

Eingelangt am:16.11.2000

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Posch, Dr. Jarolim

und Genossen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Aktivitäten der Bundesregierung und insbesondere der Bundesministerin für

auswärtige Angelegenheiten zur Bekämpfung der Todesstrafe

 

Der Nationalrat hat mit einer Entschließung vom 14. Juli 1999 die Bundesregierung und im

Besonderen den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten ersucht, sich verstärkt für

das Anliegen einer weltweiten Aussetzung der Todesstrafe einzusetzen (E 210 - NR/XX. GP,

siehe Anlage).

 

Eine Entschließung mit ähnlicher Zielsetzung der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Dr.

Harald Ofner, Matthias Eilmauer und Mag. Terezija Stoisits (86 d.B., siehe Anlage) wurde

vom Nationalrat am 7. Juli 2000 beschlossen.

 

Da die internationale Bekämpfung der Todesstrafe ein außerordentlich wichtiges Anliegen ist,

stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für auswärtige

Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1. Welche Aktivitäten wurden von ihnen bzw. Ihrem Amtsvorgänger seit dem 14. Juli

    1999 dahingehend gesetzt, im Rahmen des Europarates auf eine Ratifizierung des

    entsprechenden Abkommens durch alle Mitgliedsstaaten zu drängen?

 

2. Welche Aktivitäten wurden von Ihnen oder Ihrem Amtsvorgänger dahingehend

    gesetzt, auf diplomatischer Ebene unmissverständlich für eine Abschaffung der

    Todesstrafe in ganz Europa, d.h. auch in Albanien, Georgien, Polen und der Türkei

    einzutreten, um dieses Thema besonders in Gesprächen mit Beitrittskandidaten zur

    Europäischen Union ausdrücklich zur Sprache zu bringen?

3. Welche Aktivitäten wurden von Ihnen oder Ihrem Amtsvorgänger dahingehend

    gesetzt, innerhalb der Vereinten Nationen, hier vor allem in der

    Menschenrechtskommission sowie in der Vollversammlung deutlich für die genannte

    Initiative zu votieren?

 

4. Welche Aktivitäten wurden von Ihnen seit dem 7. Juli 2000 dahingehend gesetzt,

    sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit - nicht zuletzt gegenüber Staaten, in denen

    die Todesstrafe verhängt bzw. vollzogen wird - verstärkt für das Anliegen einer

    weltweiten Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen?

 

5. Welche Aktivitäten wurden von Ihnen seit dem 7. Juli 2000 gesetzt, um besonders

    darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche in keinem Staat der Erde der

    Todesstrafe unterliegen?

E 210 - NR/XX GP

 

E n t s c h l i e ß u n g

 

 

des Nationalrates vom 14. Juli 1999

 

 

betreffend internationale Kampagne zur Aussetzung der Todesstrafe

 

Die Bundesregierung, im besonderen der Bundesminister für Auswärtige An -

gelegenheiten, wird ersucht, sich verstärkt für das Anliegen einer weltweiten

Aussetzung der Todesstrafe einzusetzen,

 

vor allem:

 

1. im Rahmen des Europarates auf eine Ratifizierung des entsprechenden Ab -

    kommens durch alle Mitgliedsstaaten zu drängen,

 

2. auf diplomatischer Ebene unmißverständlich für eine Abschaffung der

    Todesstrafe in ganz Europa, d. h. auch in Albanien, Georgien, Polen und

    der Türkei einzutreten, und dieses Thema besonders in Gesprächen mit

    Beitrittskandidaten zur Europäischen Union ausdrücklich zur Sprache zu

    bringen,

 

3. innerhalb der Vereinten Nationen, hier vor allem in der Menschenrechts -

    kommission sowie in der diesjährigen Vollversammlung, die das Thema

    der Todesstrafe diskutieren wird, deutlich für diese Initiative zu votieren.

Entschließung

 

 

Die Bundesregierung, im Besonderen die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, werden

ersucht,

 

1. sich bei jeder sich bietenden geeigneten Gelegenheit nicht zuletzt gegenüber Staaten, in denen      die

    Todesstrafe verhängt bzw. vollzogen wird - verstärkt flir das Anliegen einer weltweiten Abschaffung

    der Todesstrafe einzusetzen;

 

2. im Rahmen des Europarates auf eine Ratifizierung des entsprechenden Abkommens durch die

    Mitgliedstaaten zu drängen;

 

3. jede Gelegenheit zu nützen, unmissverständlich für eine Abschaffung der Todesstrafe in ganz Europa,

    das heißt auch in Albanien, Georgien, Polen und der Türkei, einzutreten und dieses Thema besonders

    in Kontakten mit Beitrittskandidaten zur Europäischen Union ausdrücklich zur Sprache zu bringen;

 

4. innerhalb der Vereinten Nationen, hier vor allem in der Menschenrechtskommission sowie in der

    diesjährigen Vollversammlung, die das Thema der Todesstrafe diskutieren wird, deutlich für diese

    Initiative einzutreten und für sie zu votieren;

 

5. besonders darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche in keinem Staat der Erde der Todesstrafe

    unterliegen.