1495/J XXI.GP
Eingelangt am:16.11.2000
der Abgeordneten Mag. Posch, Dr. Jarolim
und Genossen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Aktivitäten der Bundesregierung und insbesondere der Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten zur Bekämpfung der Todesstrafe
Der Nationalrat hat mit einer Entschließung vom 14. Juli 1999 die Bundesregierung und im
Besonderen den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten ersucht, sich verstärkt für
das Anliegen einer weltweiten Aussetzung der Todesstrafe einzusetzen (E 210 - NR/XX. GP,
siehe Anlage).
Eine Entschließung mit ähnlicher Zielsetzung der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Dr.
Harald Ofner, Matthias Eilmauer und Mag. Terezija Stoisits (86 d.B., siehe Anlage) wurde
vom Nationalrat am 7. Juli 2000 beschlossen.
Da die internationale Bekämpfung der Todesstrafe ein außerordentlich wichtiges Anliegen ist,
stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Welche Aktivitäten wurden von ihnen bzw. Ihrem Amtsvorgänger seit dem 14. Juli
1999 dahingehend gesetzt, im Rahmen des Europarates auf eine Ratifizierung des
entsprechenden Abkommens durch alle Mitgliedsstaaten zu drängen?
2. Welche Aktivitäten wurden von Ihnen oder Ihrem Amtsvorgänger dahingehend
gesetzt, auf diplomatischer Ebene unmissverständlich für eine Abschaffung der
Todesstrafe in ganz Europa, d.h. auch in Albanien, Georgien, Polen und der Türkei
einzutreten, um dieses Thema besonders in Gesprächen mit Beitrittskandidaten zur
Europäischen Union
ausdrücklich zur Sprache zu bringen?
3. Welche Aktivitäten wurden von Ihnen oder Ihrem Amtsvorgänger dahingehend
gesetzt, innerhalb der Vereinten Nationen, hier vor allem in der
Menschenrechtskommission sowie in der Vollversammlung deutlich für die genannte
Initiative zu votieren?
4. Welche Aktivitäten wurden von Ihnen seit dem 7. Juli 2000 dahingehend gesetzt,
sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit - nicht zuletzt gegenüber Staaten, in denen
die Todesstrafe verhängt bzw. vollzogen wird - verstärkt für das Anliegen einer
weltweiten Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen?
5. Welche Aktivitäten wurden von Ihnen seit dem 7. Juli 2000 gesetzt, um besonders
darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche in keinem Staat der Erde der
Todesstrafe unterliegen?
E 210 - NR/XX GP
E n t s c h l i e ß u n g
des Nationalrates vom 14. Juli 1999
betreffend internationale Kampagne zur Aussetzung der Todesstrafe
Die Bundesregierung, im besonderen der Bundesminister für Auswärtige An -
gelegenheiten, wird ersucht, sich verstärkt für das Anliegen einer weltweiten
Aussetzung der Todesstrafe einzusetzen,
vor allem:
1. im Rahmen des Europarates auf eine Ratifizierung des entsprechenden Ab -
kommens durch alle Mitgliedsstaaten zu drängen,
2. auf diplomatischer Ebene unmißverständlich für eine Abschaffung der
Todesstrafe in ganz Europa, d. h. auch in Albanien, Georgien, Polen und
der Türkei einzutreten, und dieses Thema besonders in Gesprächen mit
Beitrittskandidaten zur Europäischen Union ausdrücklich zur Sprache zu
bringen,
3. innerhalb der Vereinten Nationen, hier vor allem in der Menschenrechts -
kommission sowie in der diesjährigen Vollversammlung, die das Thema
der Todesstrafe diskutieren
wird, deutlich für diese Initiative zu votieren.
Die Bundesregierung, im Besonderen die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten, werden
ersucht,
1. sich bei jeder sich bietenden geeigneten Gelegenheit nicht zuletzt gegenüber Staaten, in denen die
Todesstrafe verhängt bzw. vollzogen wird - verstärkt flir das Anliegen einer weltweiten Abschaffung
der Todesstrafe einzusetzen;
2. im Rahmen des Europarates auf eine Ratifizierung des entsprechenden Abkommens durch die
Mitgliedstaaten zu drängen;
3. jede Gelegenheit zu nützen, unmissverständlich für eine Abschaffung der Todesstrafe in ganz Europa,
das heißt auch in Albanien, Georgien, Polen und der Türkei, einzutreten und dieses Thema besonders
in Kontakten mit Beitrittskandidaten zur Europäischen Union ausdrücklich zur Sprache zu bringen;
4. innerhalb der Vereinten Nationen, hier vor allem in der Menschenrechtskommission sowie in der
diesjährigen Vollversammlung, die das Thema der Todesstrafe diskutieren wird, deutlich für diese
Initiative einzutreten und für sie zu votieren;
5. besonders darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche in keinem Staat der Erde der Todesstrafe
unterliegen.