1497/J XXI.GP
Eingelangt am:16.11.2000
der Abgeordneten Dr. Grollitsch, Dr. Povysil und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Übernahme der Verteidigungskosten für die betroffenen bergbehördlich Bediens-
teten im Falle Lassing
Nach der Katastrophe von Lassing kam es zu zahlreichen Schuldzuweisungen und Anzeigen
gegen öffentlich Bedienstete, die im Bergbau Lassing eine verantwortungsvolle Position ein -
genommen hatten. Die Kosten der Verteidigung der Beamten sind entsprechend hoch, da es in
der Natur dieses komplizierten und spektakulären Verfahrens liegt, daß der Einsatz hoch ist,
teure Gutachten eingeholt werden müssen und die Verfahrensdauer aufgrund des großen öf -
fentlichen Interesses länger als üblich ist. Ein aufwendiger Strafprozeß erbrachte in erster In -
stanz drei Freisprüche und eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit im Juni 2000.
Die Betroffenen sind durch die Inanspruchnahme des notwendigen Rechtsbeistandes finan -
ziell überfordert bzw. sogar existentiell bedroht. Die Forderung, die öffentliche Hand möge
die Kosten ihrer Verteidigung übernehmen, erscheint gerechtfertigt, gesetzlich vorgesehen
und durch vergleichbare Beispiele präjudiziert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und Ar -
beit folgende
1. Ist es richtig, daß die betroffenen Beamten im Dezember 1999 beim Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten um Übernahme ihrer Prozeßkosten angesucht haben?
2. Wenn ja, wurde dieses Gesuch
a) positiv entschieden?
b) negativ entschieden?
c) in Bearbeitung gehalten?
3. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen ist eine diesbezügliche Entscheidung möglich und
vorgesehen?
4. Wurden die betroffenen Beamten über den Stand der Behandlung ihres Gesuches verstän -
digt?
Wenn nein, warum nicht?
5. Wurde budgetäre Vorsorge für derartige Fälle im allgemeinen und für den Fall Lassing im
besonderen getroffen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?