1501/J XXI.GP

Eingelangt am:17.11.2000

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kostelka

und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aussagen des Kärntner Landeshauptmannes in der Pressestunde vom

12. November 2000

 

Im Laufe dieser Pressestunde hat der Landeshauptmann von Kärnten Jörg Haider auch zum

Spitzelskandal und den diesbezüglichen Untersuchungen der Sonderkommission im

Innenministerium Stellung genommen. Dabei hat er eine „Geschichte“ erzählt, die

angeblicherweise im Akt der Sonderkommission zu finden sei:

 

Am 30. Oktober 2000, 10.50 Uhr exakt soll ein Beamter des BMI einen Anruf von einem

Handy bekommen haben, wobei die Telefonnummer innerhalb des Aktes sei. In diesem

Telefonat wird gegen einen früheren Mitarbeiter von Jörg Haider Verdächtigungen

ausgesprochen, dass dieser irgendwelche Unterlagen Haiders in Klagenfurt versteckt habe.

Der Anruf habe dazu geführt, dass innerhalb von 21 Minuten der Leiter der Wirtschaftspolizei

einen mit Dringlich versehenen Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt habe, ohne dass man

geprüft habe, wer der Anzeiger war. Infolge sei man draufgekommen, dass die

Telefonnummer von einem Werkarten - Handy stamme, bei welchem eine Rückverfolgung

nicht möglich sei.

 

Innerhalb von 2,5 Stunden soll der Hausdurchsuchungsbefehl dagewesen sein und in den

Abendstunden wurde die Wohnung des ehemaligen Mitarbeiters von Jörg Haider durchsucht.

 

Aus diesen erwähnten Gründen führte Haider weiters aus, dass Österreich kein Rechtsstaat

mehr sei.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

Anfrage:

 

 

1. Wie beurteilen Sie die Wiedergabe des Sachverhaltes durch Dr. Jörg Haider in der

    Pressestunde?

 

2. Entspricht die Darstellung des Sachverhaltes der Aktenlage im Innenministerium?

    Wenn nein, in welchen Details gibt es davon Abweichungen?

 

3. Ist Ihnen bekannt, woher der Kärntner Landeshauptmann diese Details aus den

    internen Akten des Bundesministeriums für Inneres in Erfahrung gebracht hat?

 

4. Haben Sie ihm Akteneinsicht in diese Aktenteile gewährt?

 

5. Über welche Details haben Sie in der Sitzung des Koalitionsausschusses den

    Mitgliedern dieses Ausschusses informiert?

 

6. Hat es am Rande des Koalitionsausschusses - insbesondere beim anschließenden

    Heurigenbesuch - Gespräche zwischen Ihnen und Dr. Haider gegeben, wo über

    Aspekte des Spitzelskandals gesprochen wurde?

 

7. Wenn ja, welche Informationen haben Sie Dr. Haider gegeben?

 

8. Wenn nein, wie erklären Sie sich die anders lautenden Presseberichte?

 

9. Finden Sie es demokratiepolitisch korrekt, dass Mitglieder der Regierung über eine

    solch sensible Angelegenheit beim Heurigen konferieren?

 

10. Wie beurteilen Sie die Aussage von Dr. Haider, dass Österreich kein Rechtsstaat

      mehr sei?