1504/J XXI.GP
Eingelangt am:17.11.2000
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und GenossInnen
an das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend eines Verbots der Verfütterung von Tiermehl in Österreich
Die Verfütterung von tierischen Abfällen aus Schlachthöfen, also von Tiermehl, gilt als
Ursache für das Auftreten der Rinderkrankheit BSE, die beim Menschen die tödliche
Krankheit Creutzfeld - Jakob auslöst. Frankreich hat nach Bekanntwerden etlicher BSE - Fälle
bei Menschen nun ein definitives Verbot für die Verfütterung von Fleisch - und Knochenmehl
an Nutztiere verhängt. Denn in Frankreich nahmen die BSE - Fälle weiterhin zu. Heuer
mussten bereits 97 Herden notgeschlachtet werden. In Österreich ist die Verfütterung von
Tiermehl an Geflügel, Schweine und Fische noch immer gängige Praxis.
Seit 1990 darf in Frankreich Tiermehl nicht mehr an Wiederkäuer verfüttert werden. Die
Verfütterung an Schweine, Geflügel und Fische war bis vor zwei Tagen weiterhin erlaubt.
Auch in Österreich ist es höchste Zeit für einen Umdenkprozess. Tiermehl findet sich nach
wie vor im Futter für Nutztiere, ausgenommen Wiederkäuer. Angesichts des Vorsorgeprinzips
ist diese Vorgangsweise unverantwortlich. Auch vor Bekanntwerden zahlreicher BSE - Fälle
Ende der 80er Jahre hielt man die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer für völlig
unbedenklich. Was sich als tödlicher Irrtum herausstellte. Auch wenn in Österreich
glücklicherweise kein Fall einer BSE - Erkrankung gemeldet worden ist, ist es völlig
unverständlich, warum an dieser widersinnigen Praxis, Knochen und Tiermehl aus
Tierkadavern zu verfüttern, festgehalten wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende
Anfrage:
1) Wann werden Sie die Tiermehl - Verfütterung in Österreich endlich ausnahmslos
verbieten?
2) Welche Konsequenzen ziehen sie aus dem jetzigem generellen Tiermehl - Verfütterungs -
Verbot in Frankreich?
3) Warum haben Sie bisher die Tiermehl - Verfütterung an Nutztiere nicht verboten?
4) Mit welcher Begründung lehnen Sie ein generelles Tiermehl - Verfütterungs - Verbot bisher
ab?
5) Wieviele Tonnen Tiermehl werden jährlich in Österreich verarbeitet und in der Folge
verfüttert?
6) Wieviele Tonnen Tiermehl werden jährlich nach Österreich importiert?
7) In Frankreich wurde einige Fälle bekannt, wonach Tiermehl unerlaubterweise auch an
Wiederkäuer verfüttert wurde. Wie können Sie garantieren, dass in Österreich an
Wiederkäuer kein Tiermehl verfüttert wird?
8) Wie wird das Verbot von Tiermehl an Wiederkäuer in Österreich kontrolliert?
9) Sind Ihrer Meinung nach die Kontrollen in
diesem Bereich ausreichend?
10) Haben Sie im Rahmen dieser Kontrollen bereits Viehzüchter aufgedeckt, die illegal
Tiermehl an Wiederkäuer verfüttert haben?
11) Wenn ja, wie wurde in diesem Fall weiter vorgegangen?
12) Finden Sie es nicht fahrlässig, angesichts der zahlreichen BSE - Fälle in Grossbritannien
und Frankreich in Österreich die Verfütterung von Tiermehl weiterhin zu gestatten?
13) Halten Sie es im Sinne des Konsumentenschutzes für sinnvoll, nur an Wiederkäuer kein
Tiermehl zu verfüttern?
14) In Frankreich werden zur Entdeckung von BSE - Fällen bei Tieren neue, verbesserte
Testmethoden angewandt, gibt es diese Testmethoden auch in Osterreich?
15) Auf Futtermittelsäcken findet sich in Österreich der kleingedruckte Hinweis, wonach das
Tiermehl nicht an Wiederkäuer verfüttert werden darf. Bietet dies Ihrer Meinung nach den
Konsumenten ausreichend Schutz?