1504/J XXI.GP

Eingelangt am:17.11.2000

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und GenossInnen

an das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen

betreffend eines Verbots der Verfütterung von Tiermehl in Österreich

 

Die Verfütterung von tierischen Abfällen aus Schlachthöfen, also von Tiermehl, gilt als

Ursache für das Auftreten der Rinderkrankheit BSE, die beim Menschen die tödliche

Krankheit Creutzfeld - Jakob auslöst. Frankreich hat nach Bekanntwerden etlicher BSE - Fälle

bei Menschen nun ein definitives Verbot für die Verfütterung von Fleisch - und Knochenmehl

an Nutztiere verhängt. Denn in Frankreich nahmen die BSE - Fälle weiterhin zu. Heuer

mussten bereits 97 Herden notgeschlachtet werden. In Österreich ist die Verfütterung von

Tiermehl an Geflügel, Schweine und Fische noch immer gängige Praxis.

 

Seit 1990 darf in Frankreich Tiermehl nicht mehr an Wiederkäuer verfüttert werden. Die

Verfütterung an Schweine, Geflügel und Fische war bis vor zwei Tagen weiterhin erlaubt.

Auch in Österreich ist es höchste Zeit für einen Umdenkprozess. Tiermehl findet sich nach

wie vor im Futter für Nutztiere, ausgenommen Wiederkäuer. Angesichts des Vorsorgeprinzips

ist diese Vorgangsweise unverantwortlich. Auch vor Bekanntwerden zahlreicher BSE - Fälle

Ende der 80er Jahre hielt man die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer für völlig

unbedenklich. Was sich als tödlicher Irrtum herausstellte. Auch wenn in Österreich

glücklicherweise kein Fall einer BSE - Erkrankung gemeldet worden ist, ist es völlig

unverständlich, warum an dieser widersinnigen Praxis, Knochen und Tiermehl aus

Tierkadavern zu verfüttern, festgehalten wird.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1) Wann werden Sie die Tiermehl - Verfütterung in Österreich endlich ausnahmslos

    verbieten?

2) Welche Konsequenzen ziehen sie aus dem jetzigem generellen Tiermehl - Verfütterungs -

    Verbot in Frankreich?

3) Warum haben Sie bisher die Tiermehl - Verfütterung an Nutztiere nicht verboten?

4) Mit welcher Begründung lehnen Sie ein generelles Tiermehl - Verfütterungs - Verbot bisher

    ab?

5) Wieviele Tonnen Tiermehl werden jährlich in Österreich verarbeitet und in der Folge

    verfüttert?

6) Wieviele Tonnen Tiermehl werden jährlich nach Österreich importiert?

7) In Frankreich wurde einige Fälle bekannt, wonach Tiermehl unerlaubterweise auch an

    Wiederkäuer verfüttert wurde. Wie können Sie garantieren, dass in Österreich an

    Wiederkäuer kein Tiermehl verfüttert wird?

8) Wie wird das Verbot von Tiermehl an Wiederkäuer in Österreich kontrolliert?

9) Sind Ihrer Meinung nach die Kontrollen in diesem Bereich ausreichend?

10) Haben Sie im Rahmen dieser Kontrollen bereits Viehzüchter aufgedeckt, die illegal

      Tiermehl an Wiederkäuer verfüttert haben?

11) Wenn ja, wie wurde in diesem Fall weiter vorgegangen?

12) Finden Sie es nicht fahrlässig, angesichts der zahlreichen BSE - Fälle in Grossbritannien

      und Frankreich in Österreich die Verfütterung von Tiermehl weiterhin zu gestatten?

13) Halten Sie es im Sinne des Konsumentenschutzes für sinnvoll, nur an Wiederkäuer kein

      Tiermehl zu verfüttern?

14) In Frankreich werden zur Entdeckung von BSE - Fällen bei Tieren neue, verbesserte

      Testmethoden angewandt, gibt es diese Testmethoden auch in Osterreich?

15) Auf Futtermittelsäcken findet sich in Österreich der kleingedruckte Hinweis, wonach das

      Tiermehl nicht an Wiederkäuer verfüttert werden darf. Bietet dies Ihrer Meinung nach den

      Konsumenten ausreichend Schutz?