1505/J XXI.GP

Eingelangt am:

 

                                                               ANFRAGE

der Abgeordneten Egghart

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend verbotener Informationsweitergabe im Einflussbereich des Innenministeriums

 

Während die dem Bundesminister für Inneres unterstellte Wirtschaftspolizei und

Sonderkommission in Sachen Amtsmißbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses

ermittelt, finden diese augenscheinlich in den Reihen der Wirtschaftspolizei

beziehungsweise der Sonderkommission selbst statt, indem laufend Aktenmaterial

illegal und rechtswidrig an die Öffentlichkeit gelangt.

 

Fast täglich sind die Zeitungen, Magazine und Nachrichtensendungen voll mit

vertraulichem Material aus dem Bereich der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem

Skandal ,,Kleindienst“.

 

In der vergangenen Woche wurden in verschiedenen Medien geheime Unterlagen wie

Vernehmungsprotokolle abgedruckt.

 

Die Medien waren offensichtlich auch bereits vor LPO LAbg. Mag. Hilmar Kabas und

LAbg. Michael Kreiss bzgl. der diesbezüglichen Beschuldigungen im Zuge der

Spitzelaffaire informiert.

 

Zuletzt wurden in der Ausgabe einer Wochenzeitung vom 13. November 2000 weite

Teile des vertraulichen Vernehmungsprotokolls von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider

veröffentlicht.

 

Die Liste von augenscheinlichen Fällen von Amtsmißbrauch, Verletzung des

Amtsgeheimnisses und Verletzung des Datenschutzes im Zuge der Ermittlungen ließe

sich nahezu beliebig fortsetzen.

 

Tatsächlich sind bisher alle diese Fälle ohne Konsequenzen geblieben. Es gibt keinen

Anhaltspunkt für einen Versuch, Indiskretionen strafrechtlicher Natur einen Riegel

vorzuschieben.

 

Besonders unverständlich erscheinen in diesem Zusammenhang Ihre Äußerungen

gegenüber den Medien, bei denen Sie festhielten, daß die Ermittlungen völlig korrekt

ablaufen und weiter ,"Wer Vorwürfe erhebt, soll sie auch belegen“.

Aus diesem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres folgende

 

                                               Anfrage:

 

1. Werden in Ihrem Ministerium, insbesondere bei der Wirtschaftspolizei und der

    Sonderkommission, aufgrund dieser konkreten Sachlage Ermittlungen in Richtung

    Amtsmißbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Verletzung des

    Datenschutzes angestellt?

 

2. Wenn Ermittlungen in diese Richtung laufen, gibt es diesbezüglich schon Ergebnisse

    und welche sind dies?

3. Wenn keine Untersuchungen zur Zeit in diesen Bereichen laufen, warum ist das der

    Fall?

 

4. Werden Sie, so sie noch nicht eingeleitet sind, Untersuchungen verlangen und

    gegebenenfalls vorantreiben oder welche Maßnahmen werden Sie sonst ergreifen,

    um diesen Mißbrauch in Ihrem Ressort abzustellen?

 

5. Sind Sie wirklich der Meinung wie sie in einem Zeitungsartikel zum Ausdruck

    brachten, daß bei konkretem Verdacht der Verwirklichung von Offizialdelikten die

    Verdachtäußernden Vorerhebungen im Sinne von „Präzisierungen“ vornehmen

    sollten und nicht die Polizei?