1505/J XXI.GP
Eingelangt am:
ANFRAGE
der Abgeordneten Egghart
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend verbotener Informationsweitergabe im Einflussbereich des Innenministeriums
Während die dem Bundesminister für Inneres unterstellte Wirtschaftspolizei und
Sonderkommission in Sachen Amtsmißbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses
ermittelt, finden diese augenscheinlich in den Reihen der Wirtschaftspolizei
beziehungsweise der Sonderkommission selbst statt, indem laufend Aktenmaterial
illegal und rechtswidrig an die Öffentlichkeit gelangt.
Fast täglich sind die Zeitungen, Magazine und Nachrichtensendungen voll mit
vertraulichem Material aus dem Bereich der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem
Skandal ,,Kleindienst“.
In der vergangenen Woche wurden in verschiedenen Medien geheime Unterlagen wie
Vernehmungsprotokolle abgedruckt.
Die Medien waren offensichtlich auch bereits vor LPO LAbg. Mag. Hilmar Kabas und
LAbg. Michael Kreiss bzgl. der diesbezüglichen Beschuldigungen im Zuge der
Spitzelaffaire informiert.
Zuletzt wurden in der Ausgabe einer Wochenzeitung vom 13. November 2000 weite
Teile des vertraulichen Vernehmungsprotokolls von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider
veröffentlicht.
Die Liste von augenscheinlichen Fällen von Amtsmißbrauch, Verletzung des
Amtsgeheimnisses und Verletzung des Datenschutzes im Zuge der Ermittlungen ließe
sich nahezu beliebig fortsetzen.
Tatsächlich sind bisher alle diese Fälle ohne Konsequenzen geblieben. Es gibt keinen
Anhaltspunkt für einen Versuch, Indiskretionen strafrechtlicher Natur einen Riegel
vorzuschieben.
Besonders unverständlich erscheinen in diesem Zusammenhang Ihre Äußerungen
gegenüber den Medien, bei denen Sie festhielten, daß die Ermittlungen völlig korrekt
ablaufen und weiter ,"Wer Vorwürfe erhebt, soll sie auch belegen“.
Aus diesem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
Anfrage:
1. Werden in Ihrem Ministerium, insbesondere bei der Wirtschaftspolizei und der
Sonderkommission, aufgrund dieser konkreten Sachlage Ermittlungen in Richtung
Amtsmißbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Verletzung des
Datenschutzes angestellt?
2. Wenn Ermittlungen in diese Richtung laufen, gibt es diesbezüglich schon Ergebnisse
und welche sind dies?
3. Wenn keine Untersuchungen zur Zeit in diesen Bereichen laufen, warum ist das der
Fall?
4. Werden Sie, so sie noch nicht eingeleitet sind, Untersuchungen verlangen und
gegebenenfalls vorantreiben oder welche Maßnahmen werden Sie sonst ergreifen,
um diesen Mißbrauch in Ihrem Ressort abzustellen?
5. Sind Sie wirklich der Meinung wie sie in einem Zeitungsartikel zum Ausdruck
brachten, daß bei konkretem Verdacht der Verwirklichung von Offizialdelikten die
Verdachtäußernden Vorerhebungen im Sinne von „Präzisierungen“ vornehmen
sollten und nicht die Polizei?