1506/J XXI.GP
Eingelangt am: 21.11.2000
der Abgeordneten Egghart und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Informationssicherheit im Bereich der Exekutive
Die Speicherung von Informationen auf elektronischen Medien bzw. deren Datenträgern bergen bei
unsachgemäßer Anwendung und Aufbewahrung ein beträchtliches Sicherheitsrisiko. Ausgehend vom
Produzenten der Software die zur Verwaltung dieser Daten dient, bis über diejenigen die das System
warten, können „Angriffe“ nicht ausgeschlossen werden. Selbst die Formatierung von Datenträgern
oder das Überschreiben derselben mit neuen Daten bietet heutzutage keinen ausreichenden Schutz vor
Wiederherstellung. Nicht zuletzt stellt auch das Internet, sofern Computer mit sensiblen Daten mit
diesem verbunden sind ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko dar.
Aus diesem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Welche Firmen wurden zur Einrichtung des Systems „EKIS“ sowohl im Software - als auch im
Hardwarebereich betraut?
2. Wurden diese Firmen bzw. deren ausführende Angestellte auf ihre Verlässlichkeit in einem solch
hochsensiblen Bereich geprüft?
3. Sind Computer die mit dem System „EKIS“ verbunden sind durch das WWW erreichbar?
4. Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden gegen Hacker-Angriffe getroffen?
5. Sind solche vorgekommen? Wenn ja wie viele? Waren diese erfolgreich? Konnten die Täter
ausgeforscht werden?
6. Wer führt die Systemadministration des Systems "EKIS“ durch?
7. Wie erfolgt die Datensicherung? Wie oft wird eine solche durchgeführt?
8. Wie und wie lange wird ein gesicherter Datenträger aufbewahrt?
9. Erfolgt die Datenvernichtung durch Löschung, Formatierung, oder Vernichtung des Mediums?
10. Falls die Datenträger nicht vernichtet werden, in welchen Bereichen des Innenministeriums
werden diese weiterverwendet?
11. Wer hat Zugriff auf die gesicherten Daten?
12. Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden zur Vermeidung etwaiger illegaler Zugriffe durch
diese Personen getroffen?