1506/J XXI.GP

Eingelangt am: 21.11.2000

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Egghart und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Informationssicherheit im Bereich der Exekutive

 

Die Speicherung von Informationen auf elektronischen Medien bzw. deren Datenträgern bergen bei

unsachgemäßer Anwendung und Aufbewahrung ein beträchtliches Sicherheitsrisiko. Ausgehend vom

Produzenten der Software die zur Verwaltung dieser Daten dient, bis über diejenigen die das System

warten, können „Angriffe“ nicht ausgeschlossen werden. Selbst die Formatierung von Datenträgern

oder das Überschreiben derselben mit neuen Daten bietet heutzutage keinen ausreichenden Schutz vor

Wiederherstellung. Nicht zuletzt stellt auch das Internet, sofern Computer mit sensiblen Daten mit

diesem verbunden sind ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko dar.

 

Aus diesem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

 

1. Welche Firmen wurden zur Einrichtung des Systems „EKIS“ sowohl im Software - als auch im

    Hardwarebereich betraut?

 

2. Wurden diese Firmen bzw. deren ausführende Angestellte auf ihre Verlässlichkeit in einem solch

    hochsensiblen Bereich geprüft?

 

3. Sind Computer die mit dem System „EKIS“ verbunden sind durch das WWW erreichbar?

 

4. Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden gegen Hacker-Angriffe getroffen?

 

5. Sind solche vorgekommen? Wenn ja wie viele? Waren diese erfolgreich? Konnten die Täter

    ausgeforscht werden?

 

6. Wer führt die Systemadministration des Systems "EKIS“ durch?

 

7. Wie erfolgt die Datensicherung? Wie oft wird eine solche durchgeführt?

 

8. Wie und wie lange wird ein gesicherter Datenträger aufbewahrt?

 

9. Erfolgt die Datenvernichtung durch Löschung, Formatierung, oder Vernichtung des Mediums?

 

10. Falls die Datenträger nicht vernichtet werden, in welchen Bereichen des Innenministeriums

       werden diese weiterverwendet?

 

11. Wer hat Zugriff auf die gesicherten Daten?

 

12. Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden zur Vermeidung etwaiger illegaler Zugriffe durch   

     diese Personen getroffen?