151/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend gesetzwidriges Vorgehen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im

Zusammenhang mit dem Vollzug der Tiertransportbestimmungen

 

Es gibt einen Erlaß des Verkehrsministeriums vom 24.9.1999 der besagt, daß in Zukunft

seitens der Exekutive besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der erforderlichen

Ruhezeiten zu richten sei, notfalls mittels Zwangsmaßnahmen (Abstellen des Fahrzeugs etc.).

In der Nacht vom 25./26. 11. 1999 machten TierschützerInnen auf der Pyhrn - Strecke in

Kirchdorf, OÖ folgende Beobachtung:

 

Um ca. 2.30 früh kamen zwei Transporter der Firma Kühnlein aus Roth bei Nürnberg in

Kirchdorf an. Da der Verdacht auf Nichteinhaltung der Transportbestimmungen bestand,

wurden sie von den Tierschutz - AktivistInnen angehalten. Einer der Fahrer reagierte äußerst

aggressiv auf die gewaltfreie Aktion und attakierte einige AktivistInnen verbal und physisch,

bevor die Gendarmerie (relativ spät und ziemlich unwillig) eintraf.

 

Folgende Mißstände waren festzustellen:

 

- völlig überfüllte Buchten (a‘ 12 Tiere), eingequetscht wie Sardinen, ca. 216 pro Transporter

- nicht funktionierende Tränken

- keine Futterversorgung

- Lüftungssystem nicht in Funktion

- einige Tiere hatten rote Striemen bzw. waren verletzt

- aus der Ladefläche flossen Exkremente heraus

- Überschreiten der Lenkzeit

 

Entgegen allen Vorschriften wurde der Transporter zur Weiterfahrt freigegeben. Als sich

einige AktivistInnen an die LKWs angekettet hatten, um die Weiterfahrt zu verhindern, griff

die Exekutive hart durch: ein Einsatztrupp mit schweren Eisenzangen schnitt sie los, dabei

fuhr der Einsatzleiter der örtlichen Gendarmerie so knapp an einen anwesenden ORF -

Medienvertreter heran, daß er ihm fast über die Füße fuhr, offenbar in der Absicht, ihn vom

Ort des Geschehens wegzudrängen. Während die Transporter zur Weiterfahrt freigegeben und

offenbar nicht einmal angezeigt wurden, wurden von den Tierschutz - AktivistInnen die Daten

aufgenommen und es ist nun mit Anzeigen gegen sie zu rechnen.

 

Die o.a. Vorkommnisse sind kein Einzelfall. Offenbar bleiben die zuständigen Behörden auch

dann untätig, wenn sie auf gravierende Mängel hingewiesen werden.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Was war das Ergebnis der Überprüfungen hinsichtlich der Einhaltung der

    Tiertransportbestimmungen im o.a. Fall in der Nacht vom 25/26. 11. 1999 auf der Pyhrn -

    Strecke in Kirchdorf?

 

2. Welche Sachverständigen wurden hinzugezogen und welche Beanstandungen wurden

    festgestellt?

 

3. Wie erklären Sie, daß Transportunternehmen, obwohl sie das geltende Recht brechen,

    quasi unter Polizeischutz weiterfahren können?

 

4. Wie rechtfertigen Sie das rüde Verhalten der Organe des öffentlichen

    Sicherheitsdienstes gegenüber Demonstranten bzw. Medienvertretern, die ohne jede

    Gewalt aufgetreten sind?

 

5. Wurde von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes Strafanzeige erstattet

    wegen Verletzung der Tiertransportbestimmungen?

 

6. Welche Schritte werden Sie gegen jene Beamten des öffentlichen Sicherheitsdienstes

    wegen der oben angeführten Verfehlungen unternehmen?

 

7. Welche Weisungen zum Vollzug der Gesetze und Tiertransportbestimmungen geben Sie

    den Sicherheitsorganen, um o.a. Vorfälle zu vermeiden?

 

8. Wird es gegen die gewaltfreie Aktion der TierschutzaktivistInnen verwaltungs oder

     strafrechtliche Konsequenzen von Seiten der Behörden geben?