151/J XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend gesetzwidriges Vorgehen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im
Zusammenhang mit dem Vollzug der Tiertransportbestimmungen
Es gibt einen Erlaß des Verkehrsministeriums vom 24.9.1999 der besagt, daß in Zukunft
seitens der Exekutive besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der erforderlichen
Ruhezeiten zu richten sei, notfalls mittels Zwangsmaßnahmen (Abstellen des Fahrzeugs etc.).
In der Nacht vom 25./26. 11. 1999 machten TierschützerInnen auf der Pyhrn - Strecke in
Kirchdorf, OÖ folgende Beobachtung:
Um ca. 2.30 früh kamen zwei Transporter der Firma Kühnlein aus Roth bei Nürnberg in
Kirchdorf an. Da der Verdacht auf Nichteinhaltung der Transportbestimmungen bestand,
wurden sie von den Tierschutz - AktivistInnen angehalten. Einer der Fahrer reagierte äußerst
aggressiv auf die gewaltfreie Aktion und attakierte einige AktivistInnen verbal und physisch,
bevor die Gendarmerie (relativ spät und ziemlich unwillig) eintraf.
Folgende Mißstände waren festzustellen:
- völlig überfüllte Buchten (a‘ 12 Tiere), eingequetscht wie Sardinen, ca. 216 pro Transporter
- nicht funktionierende Tränken
- keine Futterversorgung
- Lüftungssystem nicht in Funktion
- einige Tiere hatten rote Striemen bzw. waren verletzt
- aus der Ladefläche flossen Exkremente heraus
- Überschreiten der Lenkzeit
Entgegen allen Vorschriften wurde der Transporter zur Weiterfahrt freigegeben. Als sich
einige AktivistInnen an die LKWs angekettet hatten, um die Weiterfahrt zu verhindern, griff
die Exekutive hart durch: ein Einsatztrupp mit schweren Eisenzangen schnitt sie los, dabei
fuhr der Einsatzleiter der örtlichen Gendarmerie so knapp an einen anwesenden ORF -
Medienvertreter heran, daß er ihm fast über die Füße fuhr, offenbar in der Absicht, ihn vom
Ort des Geschehens wegzudrängen. Während die Transporter zur Weiterfahrt freigegeben und
offenbar nicht einmal angezeigt wurden, wurden von den Tierschutz - AktivistInnen die Daten
aufgenommen und es ist nun mit Anzeigen gegen sie zu rechnen.
Die o.a. Vorkommnisse sind kein Einzelfall. Offenbar bleiben die zuständigen Behörden auch
dann untätig, wenn sie auf gravierende
Mängel hingewiesen werden.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Was war das Ergebnis der Überprüfungen hinsichtlich der Einhaltung der
Tiertransportbestimmungen im o.a. Fall in der Nacht vom 25/26. 11. 1999 auf der Pyhrn -
Strecke in Kirchdorf?
2. Welche Sachverständigen wurden hinzugezogen und welche Beanstandungen wurden
festgestellt?
3. Wie erklären Sie, daß Transportunternehmen, obwohl sie das geltende Recht brechen,
quasi unter Polizeischutz weiterfahren können?
4. Wie rechtfertigen Sie das rüde Verhalten der Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes gegenüber Demonstranten bzw. Medienvertretern, die ohne jede
Gewalt aufgetreten sind?
5. Wurde von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes Strafanzeige erstattet
wegen Verletzung der Tiertransportbestimmungen?
6. Welche Schritte werden Sie gegen jene Beamten des öffentlichen Sicherheitsdienstes
wegen der oben angeführten Verfehlungen unternehmen?
7. Welche Weisungen zum Vollzug der Gesetze und Tiertransportbestimmungen geben Sie
den Sicherheitsorganen, um o.a. Vorfälle zu vermeiden?
8. Wird es gegen die gewaltfreie Aktion der TierschutzaktivistInnen verwaltungs oder
strafrechtliche Konsequenzen von Seiten der Behörden geben?