1510/J XXI.GP
Eingelangt am:
22.11.2000
der Abgeordneten Schweisgut
und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Lärmschutzmaßnahmen für die Gemeinde Erl
Die Gemeinde Erl bemüht sich schon seit Jahren um Lärmschutzmaßnahmen entlang der
deutschen Bundesautobahn A 93 Rosenheim - Kufstein. Nach der österreichischen
Rechtslage dürfen jedoch für eine Lärmschutzmaßnahme an einer deutschen Autobahn keine
österreichischen Straßenbaumittel verwendet werden, weshalb der Handlungsspielraum sehr
begrenzt ist. Pressemeldungen zufolge hat es nun den Anschein, als ob jetzt wieder Hoffnung
für die lärmgeplagten Einwohner bestünde. Um hier Gewissheit zu erhalten, ob diese
Erwartungen zu Recht bestehen, stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes -
ministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1) Gibt es tatsächlich Fortschritte bei den Bemühungen um den Bau von
Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn A 93?
2) Besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Kompensationslösung Abhilfe für die
lärmgeplagten Anrainer zu schaffen?