1517/J XXI.GP

Eingelangt am:

22.11.2000

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport

 

betreffend Einsparung der Bundessozialämter

 

 

Wie der Meldung der Tageszeitung „Die Presse“ vom 5.9.00 zu entnehmen ist, haben Sie

die Absicht, die Bundessozialämter in die Länderverwaltung auszugliedern bzw. aufzulösen,

um damit Personaleinsparungen zu erzielen.

Dies würde auf den bisher von den Bundessozialämtern betreuten Personenkreis

(Kriegsopfer, Wehrdienstopfer, Menschen mit Behinderung etc.) drastische negative

Auswirkungen haben. Wie alle Behindertenverbände uneingeschränkt feststellen, sind die

Bundessozialämter eine zentrale Anlauf - und Servicestelle für Menschen mit Behinderung in

ganz Österreich. Deshalb mEissen diese entsprechend weiterentwickelt und nicht abgebaut

werden.

Lt. Beantwortung meiner mündlichen Anfrage im Budgetausschuß, Nr.1 73/JBA, durch

Bundesminister Dr. Haupt soll mit den Mitteln der „Behindertenmilliarde“ die berufliche

Integration von behinderten Menschen federführend durch die Bundessozialämter

ausgebaut werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.    Planen Sie tatsächlich die Auflösung der Bundessozialämter oder handelt es sich bei

       der Meldung in der Tageszeiwng „Die Presse“ um eine Falschmeldung?

 

2.    Welche Aufgaben erfüllen die Bundessozialämter bis dato?

       (Detaillierte Angaben der Aufgaben)

 

3.    Welche dieser Aufgaben sind Ihrer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß und daher

       nicht mehr notwendig?

 

4.    Welche der verbleibenden Aufgaben sollen bei einer Auflösung von wem weiter

       übernommen werden?

5.    Wurde bezüglich der Sinnhaftigkeit bzw. Nichtsinnhaftlgkeit der Bundessozialämer mit

       den Vertreterinnen der Menschen mit Behinderung (ÖAR und SLIÖ) bereits

       Gespräche geführt?

       Wenn ja: Wie ist die Meinung der ÖAR?

                        Wie ist die Meinung der SLIÖ?

       Wenn nein: Wann werden mit den Vertreterinnen Gespräche geführt?

 

5.    Mit welchem Datum planen Sie die Ausgliederung bzw. Auflösung?

 

6.    Ist Ihnen bekannt, daß die Bundessozialämter federführend die berufliche Integration

       behinderter Menschen mit den Mitteln der „Behindertenmilliarde" weiter ausbauen

       sollen, und was bedeutet dies für Ihr Vorhaben der Ausgliederung bzw. Auflösung?