1519/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2000
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Speicherung gesundheitsbezogener Daten im EKIS
Einer Meldung in der Tageszeitung „Die Presse“ vom 19.10. d. J. ist zu entnehmen,
daß über das Kriminalpolitischen Informationssystem (EKIS) auch zu erfahren ist, ob
jemand an einer psychischen Krankheit leidet oder gelitten hat.
Nach jahrelangen Bemühungen wurde die sogenannte „Ges-Kartei“
(Geisteskrankenkartei) vor einigen Jahren eingestellt und angeblich gelöscht.
Jetzt besteht der Verdacht, daß unter anderem Titel (Gefährderdatei nach § 57 SPG)
weiterhin gesundheitsbezogene Daten gesammelt werden, und damit die Ges - Kartei
„durch die Hintertür“ wieder eingeführt wurde.
Der Umstand, daß jemand, der z.B. wegen einer depressiven Erkrankung und der
daraus folgenden Selbstgefährdung gegen seinen Willen in ein psychiatrisches
Krankenhaus aufgenommen wird, im Anschluß daran als gefährlicher psychischer
Kranker im Polizeicomputer gespeichert wird, stellt einen Akt extremer
Diskriminierung psychisch kranker Menschen dar.
Die Argumentation, daß von psychisch kranken Menschen eine besondere Gefahr
ausgehen würde, ist durch umfangreiche epidemiologische Forschung widerlegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Welche personenbezogenen Daten sind über EKIS abfragbar?
2) Sind über EKIS auch gesundheitsbezogene Daten wie psychische
Erkrankungen oder HIV - Infektionen abfragbar?
Wenn ja, welche und wo sind diese Daten gespeichert?
3) Was ist die rechtliche Grundlage für die Speicherung von
gesundheitsbezogener Daten im EKIS?
4) Nach welchen Kriterien werden diese hochsensiblen Daten gespeichert?
5) Wie
lange werden gesundheitsbezogene Daten gespeichert?
6) Gibt es eine automatische Löschung von gesundheitsbezogenen Daten und
wann erfolgt diese?
7) Ist eine Information der Betroffenen vorgesehen?
Wenn nein, warum nicht?
8) Gibt es ein Übermittlungsverbot für gesundheitsbezogene Daten?
9) Welche Behörden haben sonst noch Zugriff auf die gesundheitsbezogenen
#Daten von Bürgern?