1519/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.11.2000

 

                                               ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Speicherung gesundheitsbezogener Daten im EKIS

 

Einer Meldung in der Tageszeitung „Die Presse“ vom 19.10. d. J. ist zu entnehmen,

daß über das Kriminalpolitischen Informationssystem (EKIS) auch zu erfahren ist, ob

jemand an einer psychischen Krankheit leidet oder gelitten hat.

Nach jahrelangen Bemühungen wurde die sogenannte „Ges-Kartei“

(Geisteskrankenkartei) vor einigen Jahren eingestellt und angeblich gelöscht.

Jetzt besteht der Verdacht, daß unter anderem Titel (Gefährderdatei nach § 57 SPG)

weiterhin gesundheitsbezogene Daten gesammelt werden, und damit die Ges - Kartei

„durch die Hintertür“ wieder eingeführt wurde.

Der Umstand, daß jemand, der z.B. wegen einer depressiven Erkrankung und der

daraus folgenden Selbstgefährdung gegen seinen Willen in ein psychiatrisches

Krankenhaus aufgenommen wird, im Anschluß daran als gefährlicher psychischer

Kranker im Polizeicomputer gespeichert wird, stellt einen Akt extremer

Diskriminierung psychisch kranker Menschen dar.

Die Argumentation, daß von psychisch kranken Menschen eine besondere Gefahr

ausgehen würde, ist durch umfangreiche epidemiologische Forschung widerlegt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                               ANFRAGE:

 

 

1)            Welche personenbezogenen Daten sind über EKIS abfragbar?

 

2)            Sind über EKIS auch gesundheitsbezogene Daten wie psychische

                Erkrankungen oder HIV - Infektionen abfragbar?

                Wenn ja, welche und wo sind diese Daten gespeichert?

 

3)            Was ist die rechtliche Grundlage für die Speicherung von

                gesundheitsbezogener Daten im EKIS?

 

4)            Nach welchen Kriterien werden diese hochsensiblen Daten gespeichert?

 

5)            Wie lange werden gesundheitsbezogene Daten gespeichert?

6)            Gibt es eine automatische Löschung von gesundheitsbezogenen Daten und

                wann erfolgt diese?

 

7)            Ist eine Information der Betroffenen vorgesehen?

                Wenn nein, warum nicht?

 

8)            Gibt es ein Übermittlungsverbot für gesundheitsbezogene Daten?

 

9)            Welche Behörden haben sonst noch Zugriff auf die gesundheitsbezogenen

                #Daten von Bürgern?