152/J XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend gesetzwidriges Vorgehen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im
Zusammenhang mit dem Vollzug der Tiertransportbestimmungen
Es gibt einen Erlaß des Verkehrsministeriums vom 24. 9. 1999 der besagt, daß in Zukunft
seitens der Exekutive besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der erforderlichen
Ruhezeiten zu richten sei, notfalls mittels Zwangsmaßnahmen (Abstellen des Fahrzeugs etc.).
In der Nacht vom 25./26. 11. 1999 machten TierschützerInnen auf der Pyhrn - Strecke in
Kirchdorf, OÖ folgende Beobachtung:
Um ca. 2.30 früh wurden zwei Transporter der Firma Kühnlein aus Roth bei Nürnberg in
Kirchdorf angehalten.
Folgende Mißstände wurden von Tierschutz - AktivistInnen festgestellt:
- völlig überfüllte Buchten (a 12 Tiere), eingequetscht wie Sardinen, ca. 216 pro Transporter
- nicht funktionierende Tränken
- keine Futterversorgung
- Lüftungssystem nicht in Funktion
- die Tiere hatten rote Striemen oder waren teilweise verletzt
- aus der Ladefläche flossen Exkremente heraus
- Überschreiten der Lenkzeit
Entgegen allen Vorschriften wurde der Transporter zur Weiterfahrt freigegeben. Als sich
einige AktivistInnen an die LKWs angekettet hatten, um die Weiterfahrt zu verhindern, griff
die Exekutive hart durch: ein Einsatztrupp mit schweren Eisenzangen schnitt sie los, dabei
fuhr der Einsatzleiter so knapp an einen anwesenden Medienvertreter heran, daß er ihm fast
über die Füße fuhr, offenbar in der Absicht, ihn vom Ort des Geschehens wegzudrängen.
Während die Transporter zur Weiterfahrt freigegeben und offenbar nicht einmal angezeigt
wurden, wurden von den Tierschutz - AktivistInnen die Daten aufgenommen und es ist nun mit
Anzeigen gegen sie zu rechnen.
Die o.a. Vorkommnisse sind kein Einzelfall. Offenbar bleiben die zuständigen Behörden auch
dann untätig, wenn sie auf gravierende
Mängel hingewiesen werden.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Laut Ihrem Erlaß soll seitens der Exekutive besonderes Augenmerk auf die Einhaltung
der erforderlichen Ruhezeiten zu richten sein, notfalls mittels Zwangsmaßnahmen
(Abstellen des Fahrzeugs etc.). Offensichtlich sind diese Anweisungen der Exekutive
nicht bekannt bzw. wird ihnen in der Praxis nicht Folge geleistet. Was werden Sie gegen
die o.a. Vorfälle unternehmen?
2. Welche Weisungen gibt es seitens Ihres Ministeriums zur Einhaltung der
Tiertransportbestimmungen, welche EU - Tiertransportbestimmungen kommen zur
Anwendung und in welchen Fällen hat das österreichische Tiertransportgesetz - Straße
noch Gültigkeit?
3. Welche Schritte hat Ihr Ministerium seit dem EuGH - Beschluß vom 11. 5. 99, wonach das
österreichische Tiertransportgesetz - Straße den freien Warenverkehr behindere“, gesetzt,
um diese Rechtsunsicherheit bei Behörden, Justiz und Bevölkerung wieder aufzuheben?
4. Welche Initiativen hat es im letzten Jahr seitens Ihres Ministeriums zur Einhaltung des
Tiertransportbestimmungen gegeben?
5. Welche Meldungen über die Vollzugspraxis liegen Ihnen vor und was werden Sie
unternehmen, damit diese eklatanten Mißstände im Vollzug abgestellt werden?
6. Wieviele grenzüberschreitende Schlachttiertransporte (Straße) aus dem EU - Raum gab
es im letzten Jahr und wieviele Verwaltungsübertretungen wurden bisher registriert?
7. Wie beurteilen Sie die in diesem Fall zutage gekommene Arbeitsauffassung der
zuständigen Organe und was werden Sie dagegen unternehmen?
8. Was wäre lt. Tiertransportbestimmungen die korrekte Vorgangsweise der zuständigen
Organe gewesen?
9. Gibt es adäquate Auffangstationen für solche Tiere, deren Transporter nicht den
Tiertransportbestimmungen entspricht (Überschreitung des Zeit - und Kilometerlimits,
mangelnde Ausstattung der Fahrzeuge, Überladung, mangelnde Versorgung der Tiere
etc.)? Wenn ja, wieviele und wo, wenn nein, warum nicht?