152/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend gesetzwidriges Vorgehen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im

Zusammenhang mit dem Vollzug der Tiertransportbestimmungen

 

Es gibt einen Erlaß des Verkehrsministeriums vom 24. 9. 1999 der besagt, daß in Zukunft

seitens der Exekutive besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der erforderlichen

Ruhezeiten zu richten sei, notfalls mittels Zwangsmaßnahmen (Abstellen des Fahrzeugs etc.).

In der Nacht vom 25./26. 11. 1999 machten TierschützerInnen auf der Pyhrn - Strecke in

Kirchdorf, OÖ folgende Beobachtung:

 

Um ca. 2.30 früh wurden zwei Transporter der Firma Kühnlein aus Roth bei Nürnberg in

Kirchdorf angehalten.

 

Folgende Mißstände wurden von Tierschutz - AktivistInnen festgestellt:

 

- völlig überfüllte Buchten (a 12 Tiere), eingequetscht wie Sardinen, ca. 216 pro Transporter

- nicht funktionierende Tränken

- keine Futterversorgung

- Lüftungssystem nicht in Funktion

- die Tiere hatten rote Striemen oder waren teilweise verletzt

- aus der Ladefläche flossen Exkremente heraus

- Überschreiten der Lenkzeit

 

Entgegen allen Vorschriften wurde der Transporter zur Weiterfahrt freigegeben. Als sich

einige AktivistInnen an die LKWs angekettet hatten, um die Weiterfahrt zu verhindern, griff

die Exekutive hart durch: ein Einsatztrupp mit schweren Eisenzangen schnitt sie los, dabei

fuhr der Einsatzleiter so knapp an einen anwesenden Medienvertreter heran, daß er ihm fast

über die Füße fuhr, offenbar in der Absicht, ihn vom Ort des Geschehens wegzudrängen.

Während die Transporter zur Weiterfahrt freigegeben und offenbar nicht einmal angezeigt

wurden, wurden von den Tierschutz - AktivistInnen die Daten aufgenommen und es ist nun mit

Anzeigen gegen sie zu rechnen.

 

Die o.a. Vorkommnisse sind kein Einzelfall. Offenbar bleiben die zuständigen Behörden auch

dann untätig, wenn sie auf gravierende Mängel hingewiesen werden.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Laut Ihrem Erlaß soll seitens der Exekutive besonderes Augenmerk auf die Einhaltung

    der erforderlichen Ruhezeiten zu richten sein, notfalls mittels Zwangsmaßnahmen

    (Abstellen des Fahrzeugs etc.). Offensichtlich sind diese Anweisungen der Exekutive

    nicht bekannt bzw. wird ihnen in der Praxis nicht Folge geleistet. Was werden Sie gegen

    die o.a. Vorfälle unternehmen?

 

2. Welche Weisungen gibt es seitens Ihres Ministeriums zur Einhaltung der

    Tiertransportbestimmungen, welche EU - Tiertransportbestimmungen kommen zur

    Anwendung und in welchen Fällen hat das österreichische Tiertransportgesetz - Straße

    noch Gültigkeit?

 

3. Welche Schritte hat Ihr Ministerium seit dem EuGH - Beschluß vom 11. 5. 99, wonach das

    österreichische Tiertransportgesetz - Straße den freien Warenverkehr behindere“, gesetzt,

    um diese Rechtsunsicherheit bei Behörden, Justiz und Bevölkerung wieder aufzuheben?

 

4. Welche Initiativen hat es im letzten Jahr seitens Ihres Ministeriums zur Einhaltung des

    Tiertransportbestimmungen gegeben?

 

5. Welche Meldungen über die Vollzugspraxis liegen Ihnen vor und was werden Sie

    unternehmen, damit diese eklatanten Mißstände im Vollzug abgestellt werden?

 

6. Wieviele grenzüberschreitende Schlachttiertransporte (Straße) aus dem EU - Raum gab

    es im letzten Jahr und wieviele Verwaltungsübertretungen wurden bisher registriert?

 

7. Wie beurteilen Sie die in diesem Fall zutage gekommene Arbeitsauffassung der

    zuständigen Organe und was werden Sie dagegen unternehmen?

 

8. Was wäre lt. Tiertransportbestimmungen die korrekte Vorgangsweise der zuständigen

    Organe gewesen?

 

9. Gibt es adäquate Auffangstationen für solche Tiere, deren Transporter nicht den

    Tiertransportbestimmungen entspricht (Überschreitung des Zeit - und Kilometerlimits,

    mangelnde Ausstattung der Fahrzeuge, Überladung, mangelnde Versorgung der Tiere

    etc.)? Wenn ja, wieviele und wo, wenn nein, warum nicht?