1523/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Geschützte Werkstätten
Ihre Vorgängerin Frau Sickl hat in der Anfragenbeantwortung 1166/AB behauptet,
daß sogenannte integrative Betriebe zu den gleichen Bedingungen Produkte
herstellen oder Dienstleistungen übernehmen, wie andere Unternehmen und mit den
anderen Unternehmen im Wettbewerb stehen.
Weiters hat Ihre Vorgängerin mit Recht behauptet, daß geschützte Werkstätten
Einrichtungen sind, die auf einem Ersatzarbeitsmarkt tätig sind und dies, lt. Frau
Sickl auf die sogenannten integrativen Betriebe nicht zutrifft, also sogenannte
integrative Betriebe Unternehmen am ersten Arbeitsmarkt sind.
Für Frau Sickl war auch die Frage, wie hoch muß bzw. darf der
MitarbeiterInnenstand von behinderten Menschen sein, um einen Betrieb als
integrativ bezeichnen zu können, von keiner Relevanz.
Laut Sozialbericht 1998 (Seite 16) standen mit 1.1.1999 insgesamt 1554 Personen,
davon 1234 Menschen mit und 320 Menschen ohne Behinderung in sogenannten
integrativen Betrieben in Beschäftigung bzw. in Erprobung bzw. Lehre, d.h. es sind
80% behinderte und 20% nichtbehinderte Menschen in diesen Einrichtungen
beschäftigt. Eine Verhältnis, wie es in typischen Behinderteneinrichtungen die Regel
ist. Auch in Beschäftigungstherapien und geschützten Werkstätten ist der Schlüssel
von behinderten und nichtbehinderten Beschäftigten in diesem Ausmaß.
Eine Werkstätte, in der über 80% behinderte und nur 20 % nichtbehinderte
Menschen tätig sind, ist eine klassische Beschäftigungseinrichtung für behinderte
Menschen, also eine geschützte Werkstätte und kein integrativer Betrieb.
Hinzu kommt noch, daß diese klassischen Behindertenwerkstätten eben nicht mit
anderen Betrieben in Konkurrenz stehen und nicht zu den gleichen Bedingungen
Produkte herstellen oder Dienstleistungen übernehmen, denn sonst müßten alle
Betriebe, die Arbeiten durch andere Betriebe durchführen lassen, den Anspruch
haben, 20 % des Umsatzes als Vergütung vom Bundessozialamt refundiert zu
bekommen, wie es für jene Unternehmen der Fall ist, die Arbeiten an diese
geschützten Werkstätten (integrative Betriebe) weitergeben bzw. durchführen
lassen. Allein dieser Umstand zeigt ganz deutlich, daß es sich bei den sogenannten
integrativen Betrieben um Sondermaßnahmen für behinderte Menschen handelt.
Wie aus der Anfragenbeantwortung Ihrer Vorgängerin hervorgeht, hatten in den
Jahren 1995 bis 1999 von den 720 behinderten Personen, die aus den sogenannten
integrativen Betrieben ausgeschieden sind, nur 98 Personen einen Anspruch auf
eine Alters - oder Invaliditätspension.
622 Personen hatten diesen Anspruch nicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum haben nur Unternehmen, die Arbeit an sogenannte integrative Betriebe
weitergeben, Anspruch auf Refundierung von 20 % des Umsatzerlöses durch
das Bundessozialamt?
2. Wie verträgt sich diese Refundierung mit dem Wettbewerb am freien Markt?
3. Sind Betriebe, die behinderte Menschen beschäftigen, automatisch integrative
Betriebe?
Wenn nein: Warum nicht?
4. Erhalten auch andere Betriebe, die behinderte Menschen beschäftigen, die
Förderungen, wie sie sogenannte integrativen Betrieben zugute kommen?
Wenn nein: Warum nicht?
5. Wie hoch muß in einem Betrieb der Prozentsatz der beschäftigten behinderten
Personen im Verhältnis zu den nichtbehinderten beschäftigten Personen
mindestens sein, um als integrativer Betrieb eingestuft zu werden?
6. Wie hoch muß der Prozentsatz der beschäftigten nichtbehinderten Personen in
einem Betrieb sein, um nicht unter den Begriff „Behindertenwerkstätte“ zu
fallen?
7. Welche Betriebe, außer den sgn. integrativen Betrieben lt. Sozialbericht, fallen
noch unter diesen Titel?
Name des Unternehmens, Anschrift des Unternehmens, Art der Produktion
bzw. Dienstleistung, Anzahl der behinderten beschäftigten, Anzahl der
nichtbehinderten Beschäftigten)
8. Sind auch Ministerien, die teilweise bzw. zur Gänze ihre
Behinderteneinstellungspflicht erfüllen, sgn. integrative Ministerien?
Wenn ja: Welche Ministerien sind das?