1527/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.11.2000

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Stoisits, Petrovic, Grünewald, Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Genitalverstümmelung an Frauen in Österreich

 

 

Bereits seit Jahren liegen immer wieder Verdachtsmomente vor, die darauf hinweisen, dass

- wie dies in anderen europäischen Ländern bereits nachgewiesen werden konnte - auch in

Österreich Genitalverstümmelungen an Frauen durch Ärzte/Ärztinnen vorgenommen

werden. Im vergangenen Oktober wurde erstmals eine Studie veröffentlicht, in der diese

Verdachtsmomente erhärtet wurden. Nichtsdestoweniger liegt über diesem Thema in

Österreich ein Mantel des Schweigens und es konnte daher auch noch nie ein

diesbezüglicher Beweis erbracht werden.

 

Nun berichtet „profil" in seiner aktuellen Ausgabe erstmals von einem Fall, in dem einem

in Österreich tätigen Arzt die Bereitschaft zur Durchführung eines genitalverstümmelnden

Eingriffs an einer Frau nachgewiesen werden konnte. Diese Bereitschaft ging soweit, dass

der Arzt sich mit der Frau, die diesen Eingriff vorgeblich an sich durchführen lassen

wollte, nicht nur mehrmals getroffen hatte, sondern auch bereits Termin, Ort, Kosten und

die genaue Art der Durchführung der „Operation“ vereinbart waren. Der von diesem Arzt

geplante Eingriff würde den Tatbestand einer Körperverletzung mit schweren Folgen, in

diesem Fall der Folge einer „erheblichen Verstümmelung“ im Sinne des § 85 Ziffer 2

StGB, erfüllen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Ist in dem erwähnten Fall ein Strafverfahren anhängig?

2. Sind andere Strafverfahren betreffend in Österreich geplante/durchgeführte

     Genitalverstümmelungen an Frauen anhängig?

     Wenn ja: wieviele?