1527/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Stoisits, Petrovic, Grünewald, Lunacek, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Genitalverstümmelung an Frauen in Österreich
Bereits seit Jahren liegen immer wieder Verdachtsmomente vor, die darauf hinweisen, dass
- wie dies in anderen europäischen Ländern bereits nachgewiesen werden konnte - auch in
Österreich Genitalverstümmelungen an Frauen durch Ärzte/Ärztinnen vorgenommen
werden. Im vergangenen Oktober wurde erstmals eine Studie veröffentlicht, in der diese
Verdachtsmomente erhärtet wurden. Nichtsdestoweniger liegt über diesem Thema in
Österreich ein Mantel des Schweigens und es konnte daher auch noch nie ein
diesbezüglicher Beweis erbracht werden.
Nun berichtet „profil" in seiner aktuellen Ausgabe erstmals von einem Fall, in dem einem
in Österreich tätigen Arzt die Bereitschaft zur Durchführung eines genitalverstümmelnden
Eingriffs an einer Frau nachgewiesen werden konnte. Diese Bereitschaft ging soweit, dass
der Arzt sich mit der Frau, die diesen Eingriff vorgeblich an sich durchführen lassen
wollte, nicht nur mehrmals getroffen hatte, sondern auch bereits Termin, Ort, Kosten und
die genaue Art der Durchführung der „Operation“ vereinbart waren. Der von diesem Arzt
geplante Eingriff würde den Tatbestand einer Körperverletzung mit schweren Folgen, in
diesem Fall der Folge einer „erheblichen Verstümmelung“ im Sinne des § 85 Ziffer 2
StGB, erfüllen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist in dem erwähnten Fall ein Strafverfahren anhängig?
2. Sind andere Strafverfahren betreffend in Österreich geplante/durchgeführte
Genitalverstümmelungen an Frauen anhängig?
Wenn ja: wieviele?