1528/J XXI.GP
Eingelangt am:
Anfrage
des Abg. Dobnigg und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend geplante Schließung der IFSG - Abteilung Leoben
Per Ministerratsbeschluß vom 11.10.2000 wurde die Privatisierung des Insolvenz -
Ausfallgeldfonds beschlossen. Im Zuge dieser Privatisierung ist unter anderem vorgesehen, den
Standort Leoben zu schließen, obwohl gewichtige Faktoren für die Aufrechterhaltung der Abteilung
sprechen.
Im Vergleich mit anderen IESG - Stellen weist die Außenstelle Leoben einen überdurchschnittlich
hohen Erledigungswert auf. Dieses positive Verhältnis zwischen Mitarbeiterzahl und
Enderledigungen in Leoben wird auch von der BSL Public Sector Management Beratung GmbH.,
die im ministeriellen Auftrag eine Organisationsanalyse erarbeitet hat, nicht in Abrede gestellt. Die
Außenstelle Leoben zeichnet sich aber auch durch straffe Verwaltungsverfahren aus. So bewegt
sich die durchschnittliche Verfahrensdauer der IESG - Stelle Leoben mit zwei bis drei Monaten
unter dem österreichischen Durchschnitt von sechs Monaten.
Durch die Zusammenlegung mit der IESG - Stelle Graz gingen sämtliche Vorzüge der Dienstehe
Leoben verloren und für die betroffenen Arbeitnehmerinnen wird es aufgrund der weiten Anreise
nach Graz sehr schwierig, wenn nicht unzumutbar sein, bei den in Einzelfällen notwendigen
Vernehmungen vorzusprechen. Die beabsichtigte Zentralisierung wird sich daher vornehmlich auch
zu Lasten der Kunden und ArbeitnehmerInnen auswirken.
Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
folgende
Anfrage:
1. Sind ihnen die Pläne zur
beabsichtigten Schließung der IESG - Abteilung Leoben bekannt?
2. Ab wann wäre laut diesen Plänen mit der Schließung zu rechnen?
3. Welche Gründe gibt es für eine derartige Maßnahme?
4. Wieviele Arbeitsplätze wären in diesem Fall in Gefahr?
5. Sprechen nicht gerade der hohe Erledigungswert, die kurze Verfahrensdauer, das motivierte
Personal und die gegebene Kundennähe für eine Beibehaltung des Standortes?
6. Ist es den Kunden der Geschäftsstelle zumutbar, in Zukunft die Entfernung Murau - Graz oder
Schladming Graz für die notwendigen Amtsgeschäfte zurücklegen zu müssen?
7. Entspricht es ihrem Kenntnisstand, dass offenbar unter der Federführung des Kärntner
Landeshauptmannes durch massive politische Interventionen die zuerst auch von der Schließung
betroffenen Standorte Klagenfurt, Eisenstadt, St. Pölten und Salzburg und Ried im Innkreis,
nicht mehr gefährdet sind?
8. Widerspricht diese Vorgangsweise nicht dem von dieser Bundesregierung geprägten Motto
„Österreich Neu regieren“, wenn aufgrund von politischer Einflußnahme der äußerst
erfolgreiche Standort Leoben gegenüber den anderen Standorten benachteiligt wird?
9. Wird sich die beabsichtigte Zentralisierung nicht aus den oben erwähnten Gründen vornehmlich
zu Lasten der Kunden und ArbeitnehmerInnen auswirken?
10. Können sie aufgrund der Fakten diesen Anschlag auf die Verwaltungskompetenz der
Obersteiermark verantworten?