1528/J XXI.GP

Eingelangt am:

 

Anfrage

 

des Abg. Dobnigg und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend geplante Schließung der IFSG - Abteilung Leoben

 

 

 

Per Ministerratsbeschluß vom 11.10.2000 wurde die Privatisierung des Insolvenz -

Ausfallgeldfonds beschlossen. Im Zuge dieser Privatisierung ist unter anderem vorgesehen, den

Standort Leoben zu schließen, obwohl gewichtige Faktoren für die Aufrechterhaltung der Abteilung

sprechen.

 

Im Vergleich mit anderen IESG - Stellen weist die Außenstelle Leoben einen überdurchschnittlich

hohen Erledigungswert auf. Dieses positive Verhältnis zwischen Mitarbeiterzahl und

Enderledigungen in Leoben wird auch von der BSL Public Sector Management Beratung GmbH.,

die im ministeriellen Auftrag eine Organisationsanalyse erarbeitet hat, nicht in Abrede gestellt. Die

Außenstelle Leoben zeichnet sich aber auch durch straffe Verwaltungsverfahren aus. So bewegt

sich die durchschnittliche Verfahrensdauer der IESG - Stelle Leoben mit zwei bis drei Monaten

unter dem österreichischen Durchschnitt von sechs Monaten.

 

Durch die Zusammenlegung mit der IESG - Stelle Graz gingen sämtliche Vorzüge der Dienstehe

Leoben verloren und für die betroffenen Arbeitnehmerinnen wird es aufgrund der weiten Anreise

nach Graz sehr schwierig, wenn nicht unzumutbar sein, bei den in Einzelfällen notwendigen

Vernehmungen vorzusprechen. Die beabsichtigte Zentralisierung wird sich daher vornehmlich auch

zu Lasten der Kunden und ArbeitnehmerInnen auswirken.

 

Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

folgende

 

Anfrage:

 

1. Sind ihnen die Pläne zur beabsichtigten Schließung der IESG - Abteilung Leoben bekannt?

2. Ab wann wäre laut diesen Plänen mit der Schließung zu rechnen?

 

3. Welche Gründe gibt es für eine derartige Maßnahme?

 

4. Wieviele Arbeitsplätze wären in diesem Fall in Gefahr?

 

5. Sprechen nicht gerade der hohe Erledigungswert, die kurze Verfahrensdauer, das motivierte

    Personal und die gegebene Kundennähe für eine Beibehaltung des Standortes?

 

6. Ist es den Kunden der Geschäftsstelle zumutbar, in Zukunft die Entfernung Murau - Graz oder

    Schladming Graz für die notwendigen Amtsgeschäfte zurücklegen zu müssen?

 

7. Entspricht es ihrem Kenntnisstand, dass offenbar unter der Federführung des Kärntner

     Landeshauptmannes durch massive politische Interventionen die zuerst auch von der Schließung

     betroffenen Standorte Klagenfurt, Eisenstadt, St. Pölten und Salzburg und Ried im Innkreis,

     nicht mehr gefährdet sind?

 

8. Widerspricht diese Vorgangsweise nicht dem von dieser Bundesregierung geprägten Motto

     „Österreich Neu regieren“, wenn aufgrund von politischer Einflußnahme der äußerst

     erfolgreiche Standort Leoben gegenüber den anderen Standorten benachteiligt wird?

 

9. Wird sich die beabsichtigte Zentralisierung nicht aus den oben erwähnten Gründen vornehmlich

    zu Lasten der Kunden und ArbeitnehmerInnen auswirken?

 

10. Können sie aufgrund der Fakten diesen Anschlag auf die Verwaltungskompetenz der

       Obersteiermark verantworten?