1531/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.11.2000

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und GenossInnen

 

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Diskriminierung von Frauen durch „männliche“ Stellenausschreibung

 

Im Standard vom Sa./So. 8./9. Juli 2000 findet sich im Inseratenteil eine Stellenausschreibung des

Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, Referat VI. le. Gesucht werden Juristen,

Sozial -  und Wirtschaftswissenschafter, Politologen, usw. für den Auswärtigen Dienst.

Angesprochen werden Akademiker und Maturanten. Sämtliche Funktionsbezeichnungen und

personenbezogene Formulierungen sind nur in der männlichen Form gehalten. Auch fehlt der

Hinweis, daß sich die Ausschreibung an Frauen und Männer richtet.

 

Diese Ausschreibung ist ein frauenpolitischer Skandal ersten Ranges und widerspricht klar den

entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, die eine geschlechtsneutrale Formulierung vorsehen (§6

Abs. 2 B - GBG). Zusätzliche Brisanz erhält dieser Fall dadurch, daß auf der gleichen Seite des

Standard drei Inserate der Privatwirtschaft geschalten wurden (zwei IT - Unternehmen sowie eine

österreichische Bank), die allesamt geschlechtsneutral formuliert sind.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1. Wie konnte es bei der Formulierung der Ausschreibung dazu kommen, daß diese nur männliche

    Funktionsbezeichungen enthält und keinerlei Hinweis, daß sie sich selbstverständlich an

    Männer und Frauen richtet?

 

2. Sind Ihnen weitere Stellenausschreibungen Ihres Ressorts bekannt, die auch solche Mängel

     aufweisen, und wenn ja welche?

 

3. Werden hinkünftig alle Ausschreibungen ihres Ressorts nur mehr an männliche Bewerber

     gerichtet sein?

 

4. Ist von Ihrer Seite eine Aufhebung oder Umgehung jener gesetzlichen Bestimmungen geplant,

     die geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen verpflichtend vorsehen?

 

5. Was werden sie tun, um in Zukunft solche Fehler ihres Ressorts zu vermeiden und welche

    Konsequenzen wird es für die Verantwortlichen des oben erwähnten Inserates geben?