1532/J XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2000
DRINGLICHE ANFRAGE
gemäß § 93 Abs. 1 GOG - NR
der Abgeordneten Mag. Schweitzer, Kiss
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend SPÖ - Mißwirtschaft am Beispiel des Bank - Burgenland - Skandals
Der Bank Burgenland - Skandal hat mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf den Staatshaushalt und die Steuerzahler befürchten läßt.
Die Bank Burgenland ist eine durch Landesgesetz gegründete Bank, bei der eine
Ausfallbürgschaft des Landes Burgenland gemäß § 1376 ABGB für alle Verbindlichkeiten
der Bank im Falle ihres Konkurses besteht. Die Haupteigentümer der Bank Burgenland,
die in ihrer jetzigen Form durch eine Fusion der Landeshypothekenbank Burgenland mit
der Eisenstädter Bank entstanden ist, sind das Land Burgenland sowie die Bank Austria.
Bei dieser Fusion wurde dem Land Burgenland als Ausfallsbürge sogar eine besondere
Sorgfaltspflicht auferlegt, indem ihr für alle Verbindlichkeiten der Bank das Recht auf
jederzeitige Buch - und Betriebsprüfung sowie der jederzeitigen Einsichtnahme in die
sonstigen, für die Wahrnehmung seiner Pflichten und Rechte erforderlichen
Aufzeichnungen und Belege der Bank Burgenland eingeräumt wurde.
Die Bank Burgenland weist zum 31. Dezember 1999 eine Bilanzsumme von lediglich
rund 40 Mrd. 5 auf. Um so bemerkenswerter ist es, daß der bisher bekanntgewordene
Vorsorgebedarf der Bank Burgenland bereits rund 4,6 Mrd. S, das sind mehr als 10%
der Bilanzsumme, erreicht hat. Davon entfallen allein rund 2,75 Mrd. S auf den
Kreditkomplex Hom - Rusch des mutmaßlichen Großbetrügers Gualterio Alejandro Hom -
Rusch alias Walter Alexander Thom und nahezu weitere 2 Mrd. S auf weitere
Kreditausfälle. Es ist damit zu rechnen, daß weitere Risikovorsorgen aus bisher noch
nicht geprüften Krediten erforderlich sind. Endgültigen Aufschluß wird darüber ein
Prüfbericht von KPMG geben.
Aufgrund der gegebenen Ertragssituation wird die Bank Burgenland kaum in der Lage
sein, die Kreditausfälle selbst zu verdienen. Die Bank hatte 1999 ein Betriebsergebnis
von 475 Mio. S. Es ist daher nicht auszuschließen, sondern sogar damit zu rechnen, daß
nunmehr das Land Burgenland aufgrund der Ausfallshaftung in Anspruch genommen
werden wird. Eine Inanspruchnahme der Haftung des Landes Burgenland könnte
angesichts eines Jahresbudgets von 9,5 Mrd. S tatsächlich gravierende Auswirkungen
auf Haushalt und Steuerzahler haben.
Wie konnte es dazu kommen?
Der Chronologie der Ereignisse, wie sie sich aus dem Abschlußbericht des
Untersuchungsausschusses des Burgenländischen Landtages ergibt, ist zu entnehmen,
daß der Bank Burgenland Skandal und insbesondere dessen Ausmaß auf ein kumuliertes
Fehlverhalten im Bankenbereich, im politischen Bereich sowie auch bei den
Sicherheitsbehörden und bei der Justiz zurückzuführen ist.
Die Hauptverantwortung für dieses Milliardendebakel trägt die beispiellose Verfilzung
von parteipolitischen und wirtschaftlichen Interessen im Land Burgenland, die bereits
seit vielen Jahrzehnten andauert:
Nur durch diese Verfilzung ist die auffallende Sorglosigkeit zu erklären, die seitens des
Landes Burgenland bei der Wahrnehmung der Pflichten als Eigentümer der Bank
Burgenland an den Tag gelegt wurde. Als Folge der alleinigen Zuständigkeit der SPÖ in
der Landesregierung für die Bank Burgenland spielte Landeshauptmann und
Landesfinanzreferent Stix eine wesentliche Rolle. Neben seiner Funktion als
Eigentümervertreter bei der Bank Burgenland hatte er auch bis Mitte 1998 die Funktion
des bei der Landes - Hypothekenbank Burgenland - Holding eingerichteten
Aufsichtskommissärs inne, wodurch ihm wegen der Ausfallsbürgschaft des Landes
Burgenland eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt worden war. Anstatt dieser
nachzukommen, mißbrauchte Landeshauptmann Stix seine Stellung als
Eigentümervertreter zu rein parteipolitisch motivierten Besetzungen z.B. des
Aufsichtsrates mit seinem ehemaligen Sekretär Mag. Teuschler, welchen er bereits im
Jahre 1995 ohne Ausschreibung zum Prokuristen der BEWAG gemacht hat, mit
Ministersekretären von SPÖ - Ministern (wie z.B. den ehemaligen Klima - Sekretär Szekely)
sowie mit dem Obmann des Freien
Wirtschaftsverbandes der SPÖ (Vizepräsident der
burgenländischen Wirtschaftskammer KR Schneeberger, der als Gläubiger der HOWE -
Gruppe massives Interesse an einer weiteren Kreditvergabe an HOWE haben mußte). Bei
der Bestellung des Vorstandes setzte sich Landeshauptmann Stix auch nach
Bekanntwerden des Skandals nicht nur massiv für eine Verlängerung des Mandates des
Vorstandsvorsitzenden Gassner ein, sondern auch für die Entsendung eines SPÖ -
Vizebürgermeisters. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, daß Gassner nicht
nur ein persönlicher Freund des sozialistischen Landeshauptmannes Stix ist, sondern
auch Aufsichtsratsvorsitzender der BEWAG war, was der Rechnungshof als unvereinbar
kritisierte. Weiters fungierte der aufgrund seiner persönlichen Verwicklungen in den
Bank Burgenland - Skandal zurückgetretene SPÖ - Landesparteiobmann Dr. Moser - im
Auftrag des Vorstandsvorsitzenden Gassner - als Rechtsanwalt für die Bank Burgenland.
Auch die Bank Austria als zweiter Haupteigentümer der Bank Burgenland erfüllte ihre
Aufsichtspflichten offensichtlich völlig unzulänglich. Obwohl nämlich ihr Generaldirektor
Gerhard Randa lange Zeit im Aufsichtsrat der Bank Austria vertreten war, konnte in
dieser Zeit das Kreditvolumen insbesondere der Hom - Rusch Gruppe wegen der
unzureichenden und offenbar völlig ungeprüften Besicherungen zu einem
existenzgefährdenden Klumpenrisiko für die Bank Burgenland anwachsen. Gerade von
Seiten der Bank Austria hätte frühzeitig die Wertlosigkeit der Besicherungen und das
damit verbundene Risiko erkannt werden müssen.
Die politischen Verflechtungen zwischen der SPÖ und den im Bank Burgenland - Skandal
involvierten Personen wie Generaldirektor Gassner und Hom - Rusch werden auch durch
den Profilartikel vom 9. Oktober 2000 bekräftigt, wonach es Hinweise darüber geben
soll, daß Hom - Rusch geheime Kontakte zur SPÖ Burgenland gehabt und bereits Ende
der achtziger Jahre als weitgehend unbekannter Unternehmer stattliche Überweisungen
auf Konten hochrangiger SPÖ - Funktionäre getätigt habe.
Trotzdem ist bemerkenswert, wie rasch sich das Kreditobligo der Bank Burgenland für
die Hom - Rusch Gruppe in schwindelerregende Höhen entwickelte:
Im Jahr 1987 beginnt die Finanzierung des Hom - Rusch Firmenkonglomerates durch den
damaligen Direktor der Eisenstädter Bank und späteren Generaldirektor der Bank
Burgenland Ernst Gassner. Bereits bei der Fusion der Landeshypothekenbank mit der
SPÖ - nahen Eisenstädter Bank im
Jahr 1991, durch die es zu einer enormen Ausweitung
der Landeshaftung, die ursprünglich nur für die Landeshypothekenbank Burgenland
bestanden hatte, gekommen war, gab es erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten und
den Verdacht auf strafbare Handlungen und einen beträchtlichen
Wertberichtigungsbedarf. Das Kreditobligo betrug zum damaligen Zeitpunkt rund 100
Mio. S.
Obwohl bereits damals Bedenken hinsichtlich des Kreditengagements Hom - Rusch
bestanden wuchs innerhalb eines Jahres das Obligo der Hom - Rusch Gruppe auf 240
Mio. S. In der Aufsichtsratssitzung vom 8. März 1992 wurde daher festgehalten, daß
„unter keinen Umständen“ weitere Kredite gegeben werden dürften. Diese Warnung
wurde in der Folge gröblich mißachtet, wie die Schuldenentwicklung beweist:
1994 790 Mio.S
1995 1,007 Mrd.S
1996 1,220 Mrd.S
1997 1,444 Mrd.S
1998 1,975 Mrd.S
1999 2,221 Mrd.S
14.7.2000 2,643 Mrd.S
Der Aufsichtsrat stimmte bis 2000 jeder Ausweitung des Kreditengagements zu, obwohl
er seit 1992 wußte, wie problembeladen die Hom Rusch - Gruppe ist, obwohl die
Bankprüfer ab 1995 ernsthafte Probleme mit diesem Kreditengagement ganz klar
aufgezeigt hatte, trotz der negativen Medienberichte über und trotz der anonymen
Strafanzeigen gegen Hom - Rusch, trotz diverser Gutachten über die Zahlungsunfähigkeit
verschiedener Firmen aus dem Hom - Rusch - Komplex und obwohl immer wieder die der
Sicherheit dienenden Grundschuldbriefe als nicht werthaltig bezeichneten worden sind.
Dazu kommt, daß - wie den Protokollen zu entnehmen ist - dem Aufsichtsrat die
Verknüpfung der verschiedenen Hom - Rusch Firmen und die Höhe der Verbindlichkeiten
klar gewesen ist.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, daß der sozialistisch dominierte Vorstand
der Bank Burgenland, insbesondere Generaldirektor Gassner die jahrelange Fälschung
der Bilanzen von Hom - Rusch nicht erkannt hat, obwohl laut Expertenmeinung in allen
Bilanzen dermaßen gravierende Fehler
enthalten waren, daß diese sogar einer
betriebswirtschaftlich weniger gebildeten Person auffallen hätten müssen. Der Vorstand
negierte nicht nur jede Warnung hinsichtlich des Kreditengagements sondern auch alle
Gutachten zur Werthaltigkeit der Grundschuldbriefe. Er zahlte sogar von Hom - Rusch -
Konten 180 Mio. S an Provisionen für die Vermittlung von Grundschuldbriefen aus (ca.
20 % der Besicherungssumme). Er sicherte sogar den Freispruch für Hom - Rusch in
einem Strafverfahren, indem die Bank Burgenland sämtliche offene Forderungen des
Konkursantragstellers beglichen hat und er negierte alle Nationalbankprüfberichte und
Bankaufsichtsberichte sowie ein Strafverfahren gegen Hom - Rusch in Düsseldorf.
Hinzu kommt, daß trotz einer Steuerschuld der Hom - Rusch Gruppe von mehreren
Hundert Mio. S nicht die Notbremse beim Kreditengagement gezogen wurde, sondern
sogar beim ehemaligen Finanzminister Edlinger hinsichtlich der Abstandnahme von
einem Konkursantrag erfolgreich interveniert werden konnte, um weiterhin Kredite
vergeben zu können.
Noch im September 1999 gewährte die Bank Burgenland weitere Kredite in für sie
existenzgefährdender Höhe an den Firmenkomplex Hom - Rusch obwohl zu diesem
Zeitpunkt die Bank bereits von der Oesterreichischen Nationalbank geprüft wurde. Nach
Bekanntwerden des Nationalbankberichtes stiegen die Schulden des Hom - Rusch
Komplexes um weitere 422 Mio. S an, wobei nur ein Bruchteil davon Zinsen und Spesen
betrifft. Im Juni 2000 wurde seitens der Bank Burgenland erstmals zugegeben, daß für
Kredite die der Hom - Rusch Gruppe gewährt worden sind ein Vorsorgebedarf von 2,35
Mrd. S gegeben ist.
Ein weiteres Problemfeld im Bank Burgenland - Skandal betrifft die Ausgabe der
sogenannten Grundschuldbriefe, deren Wertlosigkeit beinahe von Anfang an erkennbar
war, wie nachfolgende Ausführungen beweisen und welche im Ausmaß von knapp 900
Mio. S als Sicherheit herangezogen worden sind.
Bereits im Jahre 1994 gab es intensive Warnungen der internen Revision der Bank
Burgenland betreffend die Werthaltigkeit der Grundschuldbriefe. Auch die
Notariatskammer Österreich warnte 1995 vor diesen Grundschuldbriefen. Signifikant für
die Sorglosigkeit ist, daß seitens der Bank Burgenland eine Überprüfung der Bonität
dieser Grundschuldbriefe durch einen Gutachter veranlaßt wurde, der selbst Provisionen
in der Höhe von 180 Mio. S aus diesen
Geschäften kassiert hatte. Weder der Umstand,
daß das Finanzamt für Körperschaften die Werthaltigkeit der Grundschuldbriefe
bezweifelt hatte noch daß sich im November 1998 Eigentümer von Grundschuldbriefen
bei der Bank Burgenland darüber beschwerten, daß diese zur Sicherstellung eines
Vielfachen des vereinbarten Betrages verwendet worden seien, führte zu Reaktionen
seitens der Bank Burgenland.
Wie oben ausgeführt, erkannte das Finanzamt für Körperschaften im Jahr 1997, daß die
zur Besicherung der Finanzschulden angebotenen Grundschuldbriefe aufgrund ihrer
Konstruktion nicht als werthaltig angesehen und daher als Sicherheit nicht anerkannt
werden könnten. Es beabsichtigte daher gegen die HOWE AG wegen hoher
Finanzschulden einen Konkursantrag einzubringen.
In der Folge wurde vom Steuerberater Dr. Schuster beim damaligen Bundesminister für
Finanzen Edlinger mit dem Ziel interveniert, das abgabenrechtliche Verfahren hinsichtlich
der HOWE AG und weiterer Hom - Rusch Firmen neu aufzurollen und von einem
Konkursantrag Abstand zu nehmen. Obwohl dieses Ansinnen vom zuständigen
Finanzamt für Körperschaften und von der Finanzlandesdirektion für Wien,
Niederösterreich und Burgenland aus guten Gründen abgelehnt wurde, wurde diesem
Wunsch von seiten des Ministeriums nach erfolgter persönlicher Intervention im
Ministerbüro durch eine Weisung entsprochen.
Durch diese Vorgangsweise wurde es trotz der offensichtlichen Zahlungsschwierigkeiten
der HOWE Gruppe und der erkennbaren Wertlosigkeit der angebotenen Sicherheiten
verabsäumt, die nötigen Konsequenzen zu ziehen. Es hätte nämlich bereits damals von
Seiten des Bundesministeriums für Finanzen die Bankenaufsicht eingeschaltet werden
müssen, weil ein außerordentlich hohes Kreditengagement der Bank Burgenland bei der
HOWE Gruppe sowie die Möglichkeit der Verletzung des Bankwesengesetzes erkennbar
waren. Dadurch wurde letztlich der HOWE Gruppe die Möglichkeit eröffnet, wie dies
bereits oben ausgeführt wurde, ihren Schuldenstand bei der Bank Burgenland weiter zu
erhöhen und den Schaden zu vergrößern.
Erst im Jahr 1999 erkannte auch das Finanzministerium den hohen
Wertberichtigungsbedarf und beauftragte im Juni 1999 die Oesterreichische
Nationalbank, bei der Bank Burgenland eine „Vor - Ort - Prüfung“ vorzunehmen. Diese
stellte bereits nach kurzer Zeit erhebliche
Mängel im Bereich des Risikomanagements
und der Gesamtbanksteuerung sowie Verletzungen des Bankwesengesetzes fest. Dabei
wurde ein noch höherer Wertberichtigungsbedarf für das Geschäftsjahr 1999
festgestellt. Die Bank Burgenland bzw. ihre Organe zogen jedoch aus diesen Vorwürfen
keine Konsequenzen. Es wurde sogar das Vorstandsmandat von Generaldirektor
Gassner trotz der Einwände des Bundesministeriums für Finanzen um 1 Jahr verlängert.
Aber auch die Sicherheitsbehörden und die Justiz haben im Zusammenhang mit dem
Bank Burgenland - Skandal versagt, weil sie trotz zahlreicher Alarmsignale nicht
rechtzeitig eingegriffen haben.
Bereits 1993 gab es Medienberichte über Zahlungsschwierigkeiten der Hom - Rusch
Firmen (Kurier vom 17. Jänner 1993 und vom 20. Jänner 1993). Dabei wurde über
mangelhafte Zahlungsmoral, Schwierigkeiten mit der Bank und über einen aufwendigen
Lebensstil des Herrn Hom - Rusch berichtet.
Am 12. Februar 1993 erfolgte eine anonyme Anzeige, wonach die der Bank Burgenland
vorgelegten Bilanzen nicht der Realität entsprächen. In diesem Zusammenhang wurde
auch Generaldirektor Gassner durch die Bundespolizeidirektion Eisenstadt befragt.
Eine weitere Strafanzeige vom 24. Mai 1993 hatte zwar Erhebungen durch die
Staatsanwaltschaft Wien zur Folge. In diesem Verfahren wurde in einem Gutachten
ausgeführt, daß Firmen der HOWE - Gruppe bereits seit 1992 erkennbar zahlungsunfähig
gewesen seien. In diesem Strafverfahren kam es dennoch im Jahr 1997 zu einem
Freispruch, weil die Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Berichtigung der Forderungen der
Wiener Gebietskrankenkasse vom Gericht verneint wurde. Hiebei wurde pflichtwidrig
die Frage der Mittelaufbringung nicht geprüft; erst nachträglich stellte sich heraus, daß
die Bezahlung an die Wiener Gebietskrankenkasse mittels neuerlichen Kredits finanziert
worden war. Hätte das Gericht diese Prüfung vorgenommen, hätte es zu einem
Schuldspruch kommen müssen.
Außerdem erlangte Hom - Rusch eine Aufenthaltsbewilligung nur aufgrund einer
gefälschten Heiratsurkunde und eines bolivianischen Reisepasses ohne Vorlage weiterer
Urkunden.
Aber auch seit der Aufdeckung des Bank Burgenland - Skandals durch den Bericht der
Oesterreichischen Nationalbank wurde seitens der Sicherheitsbehörden und der Justiz
keine besondere Eile bei der Aufklärung der Verfilzungen, der Geldflüsse und der
Verantwortlichkeiten gezeigt. Obwohl es z.B. dringende Verdachtsmomente bezüglich
der Zahlung von Schmiergeld gab, gab es bisher dazu keinerlei Reaktionen von Seiten
der Staatsanwaltschaft. Dies vor allem vor dem Hintergrund, daß in anderen Fällen bei
weit geringeren Verdachtsmomenten rigoros durchgegriffen wird.
Durch die Machenschaften Hom - Ruschs wurde die Bank Burgenland um Milliarden
betrogen Der Verbleib dieser Beträge konnte bisher wegen des dichten Netzes an
Treuhandgesellschaften und Strohmännern noch nicht festgestellt werden. Auch
Hinweise auf eine „Venezuela Connection“ blieben bisher nahezu unbeachtet. Es liegt
daher der Verdacht nahe, daß die Vermutung, „die im Einflußbereich des Landes
Burgenland stehende Bank zeige mittlerweile nur mehr sehr verhaltenes Interesse an der
lückenlosen Aufklärung der Affäre“ (Profil vom 9.10.2000) zutrifft. Laut Profil seien in
Südamerika nicht nur die Gelder, sondern auch Hinweise über Hom - Rusch geheime
Kontakte zur SPÖ Burgenland vergraben. Tatsächlich sei es bis heute völlig unklar, wie
es dem Bauunternehmer Hom - Rusch gelingen konnte, ausgerechnet der kleinen Bank
Burgenland immer neue Finanzierungen zu entlocken. Der Verdacht auf
Schmiergeldzahlungen und Parteifinanzierung zugunsten der SPÖ und zu Lasten der
Steuerzahler ist daher naheliegend. Eine lückenlose Aufklärung aller dieser Vorgänge
und die Rolle der SPÖ ist somit dringend angezeigt.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen
gemäß § 93 Abs. 1 GOG - NR folgende
DRINGLICHE ANFRAGE
1. Wie beurteilen Sie das Risiko des Landes Burgenland, das aufgrund der
Haftungsübernahme zu erwarten ist?
2. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen des Bank Burgenland Skandals auf die
öffentliche Haushalte und insbesondere auf den innerösterreichischen
Stabilitätspakt?
3 Trifft es zu, daß im Falle der Inanspruchnahme der Haftung des Landes Burgenlandes
auch direkte Auswirkungen auf den Steuerzahler im Wege von Steuererhöhungen
nicht auszuschließen sind?
Wenn ja, weshalb?
4. Ist durch den Bank Burgenland Skandal die innerstaatliche Kofinanzierung des Ziel 1
Gebietes Burgenland gefährdet?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, weshalb nicht?
5 Sind seitens des Bundesministeriums für Finanzen für den Fall der Inanspruchnahme
der Haftung des Landes Burgenland besondere Vorkehrungen zur Unterstützung
dieses Landes geplant?
Wenn ja, welche?
6. Wodurch wurde das Einschreiten der Bankenaufsicht im Falle der Bank Burgenland
konkret veranlaßt?
7. Weshalb hat die Bankenaufsicht die wiederholten Medienberichte sowie die
Warnungen nicht nur der internen Revision der Bank Burgenland seit dem Jahr 1994
nicht zum Anlaß genommen, früher einzuschreiten?
8. Werden Sie aufgrund der Erfahrungen des sozialistischen Bank Burgenland - Skandals
im Bereich der Bankenaufsicht Konsequenzen ziehen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
9. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß der sozialistische Landeshauptmann Stix seit
Jahren auf Warnungen nicht reagiert hat und auch nach Bekanntwerden des OeNB
Berichtes nicht verhindert hat, daß die Schulden des Hom - Rusch Komplexes um
weitere
422 Mio. 5 angestiegen sind?
10. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die Finanzprokuratur noch am 12. Mai 2000
trotz des Vorliegens eines aufschlußreichen Bank Burgenland Berichtes der
Oesterreichischen Nationalbank eine Anzeigepflicht gegen die Organe der Bank
Burgenland leugnete?
11 Trifft es zu, daß das Finanzamt für Körperschaften bereits 1997 gegen die HOWE AG
wegen hoher Finanzschulden einen Konkursantrag beabsichtigte?
Wenn ja, welchen Umfang hatten die damaligen Finanzschulden?
12. Wie wurden vom Finanzamt die damals zur Besicherung angebotenen
Grundschuldbriefe bezüglich ihrer Werthaltigkeit beurteilt?
13. Weshalb wurde aufgrund der damaligen Sachlage von den Finanzbehörden von
einem Konkursantrag Abstand genommen?
14. Trifft es zu, daß in dieser Angelegenheit beim damaligen sozialistischen
Finanzminister Edlinger mit dem Ziel interventiert wurde, das abgaberechtliche
Verfahren neu aufzurollen und von einem Konkursantrag Abstand zu nehmen?
Wenn ja, wie beurteilen Sie diesen Vorgang?
15. Ist es für Sie nachvollziehbar, daß der damalige Bundesminister für Finanzen Edlinger
mit der damaligen Intervention, bei der es um eine Abgabenschuld in Höhe von
mehreren hundert Millionen Schilling ging, nicht befaßt wurde?
16. Teilen Sie die Auffassung, daß in diesem Zusammenhang im Ergebnis vom Grundsatz
der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zugunsten der Hom - Rusch Firmen abgegangen
wurde?
17. Wurde auch bei anderer Gelegenheit von Seiten der Hom - Rusch Firmen interveniert?
Wenn
ja, in welchem Zusammenhang?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG-NR
zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstunterzeichner Gelegenheit
zur Begründung zu geben.