1532/J XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2000

 

                                               DRINGLICHE ANFRAGE

                                               gemäß § 93 Abs. 1 GOG - NR

 

 

der Abgeordneten Mag. Schweitzer, Kiss

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend SPÖ - Mißwirtschaft am Beispiel des Bank - Burgenland - Skandals

 

Der Bank Burgenland - Skandal hat mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das erhebliche

nachteilige Auswirkungen auf den Staatshaushalt und die Steuerzahler befürchten läßt.

Die Bank Burgenland ist eine durch Landesgesetz gegründete Bank, bei der eine

Ausfallbürgschaft des Landes Burgenland gemäß § 1376 ABGB für alle Verbindlichkeiten

der Bank im Falle ihres Konkurses besteht. Die Haupteigentümer der Bank Burgenland,

die in ihrer jetzigen Form durch eine Fusion der Landeshypothekenbank Burgenland mit

der Eisenstädter Bank entstanden ist, sind das Land Burgenland sowie die Bank Austria.

 

Bei dieser Fusion wurde dem Land Burgenland als Ausfallsbürge sogar eine besondere

Sorgfaltspflicht auferlegt, indem ihr für alle Verbindlichkeiten der Bank das Recht auf

jederzeitige Buch - und Betriebsprüfung sowie der jederzeitigen Einsichtnahme in die

sonstigen, für die Wahrnehmung seiner Pflichten und Rechte erforderlichen

Aufzeichnungen und Belege der Bank Burgenland eingeräumt wurde.

 

Die Bank Burgenland weist zum 31. Dezember 1999 eine Bilanzsumme von lediglich

rund 40 Mrd. 5 auf. Um so bemerkenswerter ist es, daß der bisher bekanntgewordene

Vorsorgebedarf der Bank Burgenland bereits rund 4,6 Mrd. S, das sind mehr als 10%

der Bilanzsumme, erreicht hat. Davon entfallen allein rund 2,75 Mrd. S auf den

Kreditkomplex Hom - Rusch des mutmaßlichen Großbetrügers Gualterio Alejandro Hom -

Rusch alias Walter Alexander Thom und nahezu weitere 2 Mrd. S auf weitere

Kreditausfälle. Es ist damit zu rechnen, daß weitere Risikovorsorgen aus bisher noch

nicht geprüften Krediten erforderlich sind. Endgültigen Aufschluß wird darüber ein

Prüfbericht von KPMG geben.

Aufgrund der gegebenen Ertragssituation wird die Bank Burgenland kaum in der Lage

sein, die Kreditausfälle selbst zu verdienen. Die Bank hatte 1999 ein Betriebsergebnis

von 475 Mio. S. Es ist daher nicht auszuschließen, sondern sogar damit zu rechnen, daß

nunmehr das Land Burgenland aufgrund der Ausfallshaftung in Anspruch genommen

werden wird. Eine Inanspruchnahme der Haftung des Landes Burgenland könnte

angesichts eines Jahresbudgets von 9,5 Mrd. S tatsächlich gravierende Auswirkungen

auf Haushalt und Steuerzahler haben.

 

Wie konnte es dazu kommen?

 

Der Chronologie der Ereignisse, wie sie sich aus dem Abschlußbericht des

Untersuchungsausschusses des Burgenländischen Landtages ergibt, ist zu entnehmen,

daß der Bank Burgenland Skandal und insbesondere dessen Ausmaß auf ein kumuliertes

Fehlverhalten im Bankenbereich, im politischen Bereich sowie auch bei den

Sicherheitsbehörden und bei der Justiz zurückzuführen ist.

 

Die Hauptverantwortung für dieses Milliardendebakel trägt die beispiellose Verfilzung

von parteipolitischen und wirtschaftlichen Interessen im Land Burgenland, die bereits

seit vielen Jahrzehnten andauert:

 

Nur durch diese Verfilzung ist die auffallende Sorglosigkeit zu erklären, die seitens des

Landes Burgenland bei der Wahrnehmung der Pflichten als Eigentümer der Bank

Burgenland an den Tag gelegt wurde. Als Folge der alleinigen Zuständigkeit der SPÖ in

der Landesregierung für die Bank Burgenland spielte Landeshauptmann und

Landesfinanzreferent Stix eine wesentliche Rolle. Neben seiner Funktion als

Eigentümervertreter bei der Bank Burgenland hatte er auch bis Mitte 1998 die Funktion

des bei der Landes - Hypothekenbank Burgenland - Holding eingerichteten

Aufsichtskommissärs inne, wodurch ihm wegen der Ausfallsbürgschaft des Landes

Burgenland eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt worden war. Anstatt dieser

nachzukommen, mißbrauchte Landeshauptmann Stix seine Stellung als

Eigentümervertreter zu rein parteipolitisch motivierten Besetzungen z.B. des

Aufsichtsrates mit seinem ehemaligen Sekretär Mag. Teuschler, welchen er bereits im

Jahre 1995 ohne Ausschreibung zum Prokuristen der BEWAG gemacht hat, mit

Ministersekretären von SPÖ - Ministern (wie z.B. den ehemaligen Klima - Sekretär Szekely)

sowie mit dem Obmann des Freien Wirtschaftsverbandes der SPÖ (Vizepräsident der

burgenländischen Wirtschaftskammer KR Schneeberger, der als Gläubiger der HOWE -

Gruppe massives Interesse an einer weiteren Kreditvergabe an HOWE haben mußte). Bei

der Bestellung des Vorstandes setzte sich Landeshauptmann Stix auch nach

Bekanntwerden des Skandals nicht nur massiv für eine Verlängerung des Mandates des

Vorstandsvorsitzenden Gassner ein, sondern auch für die Entsendung eines SPÖ -

Vizebürgermeisters. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, daß Gassner nicht

nur ein persönlicher Freund des sozialistischen Landeshauptmannes Stix ist, sondern

auch Aufsichtsratsvorsitzender der BEWAG war, was der Rechnungshof als unvereinbar

kritisierte. Weiters fungierte der aufgrund seiner persönlichen Verwicklungen in den

Bank Burgenland - Skandal zurückgetretene SPÖ - Landesparteiobmann Dr. Moser - im

Auftrag des Vorstandsvorsitzenden Gassner - als Rechtsanwalt für die Bank Burgenland.

 

Auch die Bank Austria als zweiter Haupteigentümer der Bank Burgenland erfüllte ihre

Aufsichtspflichten offensichtlich völlig unzulänglich. Obwohl nämlich ihr Generaldirektor

Gerhard Randa lange Zeit im Aufsichtsrat der Bank Austria vertreten war, konnte in

dieser Zeit das Kreditvolumen insbesondere der Hom - Rusch Gruppe wegen der

unzureichenden und offenbar völlig ungeprüften Besicherungen zu einem

existenzgefährdenden Klumpenrisiko für die Bank Burgenland anwachsen. Gerade von

Seiten der Bank Austria hätte frühzeitig die Wertlosigkeit der Besicherungen und das

damit verbundene Risiko erkannt werden müssen.

 

Die politischen Verflechtungen zwischen der SPÖ und den im Bank Burgenland - Skandal

involvierten Personen wie Generaldirektor Gassner und Hom - Rusch werden auch durch

den Profilartikel vom 9. Oktober 2000 bekräftigt, wonach es Hinweise darüber geben

soll, daß Hom - Rusch geheime Kontakte zur SPÖ Burgenland gehabt und bereits Ende

der achtziger Jahre als weitgehend unbekannter Unternehmer stattliche Überweisungen

auf Konten hochrangiger SPÖ - Funktionäre getätigt habe.

 

Trotzdem ist bemerkenswert, wie rasch sich das Kreditobligo der Bank Burgenland für

die Hom - Rusch Gruppe in schwindelerregende Höhen entwickelte:

 

Im Jahr 1987 beginnt die Finanzierung des Hom - Rusch Firmenkonglomerates durch den

damaligen Direktor der Eisenstädter Bank und späteren Generaldirektor der Bank

Burgenland Ernst Gassner. Bereits bei der Fusion der Landeshypothekenbank mit der

SPÖ - nahen Eisenstädter Bank im Jahr 1991, durch die es zu einer enormen Ausweitung

der Landeshaftung, die ursprünglich nur für die Landeshypothekenbank Burgenland

bestanden hatte, gekommen war, gab es erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten und

den Verdacht auf strafbare Handlungen und einen beträchtlichen

Wertberichtigungsbedarf. Das Kreditobligo betrug zum damaligen Zeitpunkt rund 100

Mio. S.

 

Obwohl bereits damals Bedenken hinsichtlich des Kreditengagements Hom - Rusch

bestanden wuchs innerhalb eines Jahres das Obligo der Hom - Rusch Gruppe auf 240

Mio. S. In der Aufsichtsratssitzung vom 8. März 1992 wurde daher festgehalten, daß

„unter keinen Umständen“ weitere Kredite gegeben werden dürften. Diese Warnung

wurde in der Folge gröblich mißachtet, wie die Schuldenentwicklung beweist:

 

                               1994                                       790 Mio.S

                               1995                                       1,007 Mrd.S

                               1996                                       1,220 Mrd.S

                               1997                                       1,444 Mrd.S

                               1998                                       1,975 Mrd.S

                               1999                                       2,221 Mrd.S

                               14.7.2000                               2,643 Mrd.S

 

Der Aufsichtsrat stimmte bis 2000 jeder Ausweitung des Kreditengagements zu, obwohl

er seit 1992 wußte, wie problembeladen die Hom Rusch - Gruppe ist, obwohl die

Bankprüfer ab 1995 ernsthafte Probleme mit diesem Kreditengagement ganz klar

aufgezeigt hatte, trotz der negativen Medienberichte über und trotz der anonymen

Strafanzeigen gegen Hom - Rusch, trotz diverser Gutachten über die Zahlungsunfähigkeit

verschiedener Firmen aus dem Hom - Rusch - Komplex und obwohl immer wieder die der

Sicherheit dienenden Grundschuldbriefe als nicht werthaltig bezeichneten worden sind.

Dazu kommt, daß - wie den Protokollen zu entnehmen ist - dem Aufsichtsrat die

Verknüpfung der verschiedenen Hom - Rusch Firmen und die Höhe der Verbindlichkeiten

klar gewesen ist.

 

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, daß der sozialistisch dominierte Vorstand

der Bank Burgenland, insbesondere Generaldirektor Gassner die jahrelange Fälschung

der Bilanzen von Hom - Rusch nicht erkannt hat, obwohl laut Expertenmeinung in allen

Bilanzen dermaßen gravierende Fehler enthalten waren, daß diese sogar einer

betriebswirtschaftlich weniger gebildeten Person auffallen hätten müssen. Der Vorstand

negierte nicht nur jede Warnung hinsichtlich des Kreditengagements sondern auch alle

Gutachten zur Werthaltigkeit der Grundschuldbriefe. Er zahlte sogar von Hom - Rusch -

Konten 180 Mio. S an Provisionen für die Vermittlung von Grundschuldbriefen aus (ca.

20 % der Besicherungssumme). Er sicherte sogar den Freispruch für Hom - Rusch in

einem Strafverfahren, indem die Bank Burgenland sämtliche offene Forderungen des

Konkursantragstellers beglichen hat und er negierte alle Nationalbankprüfberichte und

Bankaufsichtsberichte sowie ein Strafverfahren gegen Hom - Rusch in Düsseldorf.

 

Hinzu kommt, daß trotz einer Steuerschuld der Hom - Rusch Gruppe von mehreren

Hundert Mio. S nicht die Notbremse beim Kreditengagement gezogen wurde, sondern

sogar beim ehemaligen Finanzminister Edlinger hinsichtlich der Abstandnahme von

einem Konkursantrag erfolgreich interveniert werden konnte, um weiterhin Kredite

vergeben zu können.

 

Noch im September 1999 gewährte die Bank Burgenland weitere Kredite in für sie

existenzgefährdender Höhe an den Firmenkomplex Hom - Rusch obwohl zu diesem

Zeitpunkt die Bank bereits von der Oesterreichischen Nationalbank geprüft wurde. Nach

Bekanntwerden des Nationalbankberichtes stiegen die Schulden des Hom - Rusch

Komplexes um weitere 422 Mio. S an, wobei nur ein Bruchteil davon Zinsen und Spesen

betrifft. Im Juni 2000 wurde seitens der Bank Burgenland erstmals zugegeben, daß für

Kredite die der Hom - Rusch Gruppe gewährt worden sind ein Vorsorgebedarf von 2,35

Mrd. S gegeben ist.

 

Ein weiteres Problemfeld im Bank Burgenland - Skandal betrifft die Ausgabe der

sogenannten Grundschuldbriefe, deren Wertlosigkeit beinahe von Anfang an erkennbar

war, wie nachfolgende Ausführungen beweisen und welche im Ausmaß von knapp 900

Mio. S als Sicherheit herangezogen worden sind.

 

Bereits im Jahre 1994 gab es intensive Warnungen der internen Revision der Bank

Burgenland betreffend die Werthaltigkeit der Grundschuldbriefe. Auch die

Notariatskammer Österreich warnte 1995 vor diesen Grundschuldbriefen. Signifikant für

die Sorglosigkeit ist, daß seitens der Bank Burgenland eine Überprüfung der Bonität

dieser Grundschuldbriefe durch einen Gutachter veranlaßt wurde, der selbst Provisionen

in der Höhe von 180 Mio. S aus diesen Geschäften kassiert hatte. Weder der Umstand,

daß das Finanzamt für Körperschaften die Werthaltigkeit der Grundschuldbriefe

bezweifelt hatte noch daß sich im November 1998 Eigentümer von Grundschuldbriefen

bei der Bank Burgenland darüber beschwerten, daß diese zur Sicherstellung eines

Vielfachen des vereinbarten Betrages verwendet worden seien, führte zu Reaktionen

seitens der Bank Burgenland.

 

Wie oben ausgeführt, erkannte das Finanzamt für Körperschaften im Jahr 1997, daß die

zur Besicherung der Finanzschulden angebotenen Grundschuldbriefe aufgrund ihrer

Konstruktion nicht als werthaltig angesehen und daher als Sicherheit nicht anerkannt

werden könnten. Es beabsichtigte daher gegen die HOWE AG wegen hoher

Finanzschulden einen Konkursantrag einzubringen.

 

In der Folge wurde vom Steuerberater Dr. Schuster beim damaligen Bundesminister für

Finanzen Edlinger mit dem Ziel interveniert, das abgabenrechtliche Verfahren hinsichtlich

der HOWE AG und weiterer Hom - Rusch Firmen neu aufzurollen und von einem

Konkursantrag Abstand zu nehmen. Obwohl dieses Ansinnen vom zuständigen

Finanzamt für Körperschaften und von der Finanzlandesdirektion für Wien,

Niederösterreich und Burgenland aus guten Gründen abgelehnt wurde, wurde diesem

Wunsch von seiten des Ministeriums nach erfolgter persönlicher Intervention im

Ministerbüro durch eine Weisung entsprochen.

 

Durch diese Vorgangsweise wurde es trotz der offensichtlichen Zahlungsschwierigkeiten

der HOWE Gruppe und der erkennbaren Wertlosigkeit der angebotenen Sicherheiten

verabsäumt, die nötigen Konsequenzen zu ziehen. Es hätte nämlich bereits damals von

Seiten des Bundesministeriums für Finanzen die Bankenaufsicht eingeschaltet werden

müssen, weil ein außerordentlich hohes Kreditengagement der Bank Burgenland bei der

HOWE Gruppe sowie die Möglichkeit der Verletzung des Bankwesengesetzes erkennbar

waren. Dadurch wurde letztlich der HOWE Gruppe die Möglichkeit eröffnet, wie dies

bereits oben ausgeführt wurde, ihren Schuldenstand bei der Bank Burgenland weiter zu

erhöhen und den Schaden zu vergrößern.

 

Erst im Jahr 1999 erkannte auch das Finanzministerium den hohen

Wertberichtigungsbedarf und beauftragte im Juni 1999 die Oesterreichische

Nationalbank, bei der Bank Burgenland eine „Vor - Ort - Prüfung“ vorzunehmen. Diese

stellte bereits nach kurzer Zeit erhebliche Mängel im Bereich des Risikomanagements

und der Gesamtbanksteuerung sowie Verletzungen des Bankwesengesetzes fest. Dabei

wurde ein noch höherer Wertberichtigungsbedarf für das Geschäftsjahr 1999

festgestellt. Die Bank Burgenland bzw. ihre Organe zogen jedoch aus diesen Vorwürfen

keine Konsequenzen. Es wurde sogar das Vorstandsmandat von Generaldirektor

Gassner trotz der Einwände des Bundesministeriums für Finanzen um 1 Jahr verlängert.

 

Aber auch die Sicherheitsbehörden und die Justiz haben im Zusammenhang mit dem

Bank Burgenland - Skandal versagt, weil sie trotz zahlreicher Alarmsignale nicht

rechtzeitig eingegriffen haben.

 

Bereits 1993 gab es Medienberichte über Zahlungsschwierigkeiten der Hom - Rusch

Firmen (Kurier vom 17. Jänner 1993 und vom 20. Jänner 1993). Dabei wurde über

mangelhafte Zahlungsmoral, Schwierigkeiten mit der Bank und über einen aufwendigen

Lebensstil des Herrn Hom - Rusch berichtet.

 

Am 12. Februar 1993 erfolgte eine anonyme Anzeige, wonach die der Bank Burgenland

vorgelegten Bilanzen nicht der Realität entsprächen. In diesem Zusammenhang wurde

auch Generaldirektor Gassner durch die Bundespolizeidirektion Eisenstadt befragt.

 

Eine weitere Strafanzeige vom 24. Mai 1993 hatte zwar Erhebungen durch die

Staatsanwaltschaft Wien zur Folge. In diesem Verfahren wurde in einem Gutachten

ausgeführt, daß Firmen der HOWE - Gruppe bereits seit 1992 erkennbar zahlungsunfähig

gewesen seien. In diesem Strafverfahren kam es dennoch im Jahr 1997 zu einem

Freispruch, weil die Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Berichtigung der Forderungen der

Wiener Gebietskrankenkasse vom Gericht verneint wurde. Hiebei wurde pflichtwidrig

die Frage der Mittelaufbringung nicht geprüft; erst nachträglich stellte sich heraus, daß

die Bezahlung an die Wiener Gebietskrankenkasse mittels neuerlichen Kredits finanziert

worden war. Hätte das Gericht diese Prüfung vorgenommen, hätte es zu einem

Schuldspruch kommen müssen.

 

Außerdem erlangte Hom - Rusch eine Aufenthaltsbewilligung nur aufgrund einer

gefälschten Heiratsurkunde und eines bolivianischen Reisepasses ohne Vorlage weiterer

Urkunden.

Aber auch seit der Aufdeckung des Bank Burgenland - Skandals durch den Bericht der

Oesterreichischen Nationalbank wurde seitens der Sicherheitsbehörden und der Justiz

keine besondere Eile bei der Aufklärung der Verfilzungen, der Geldflüsse und der

Verantwortlichkeiten gezeigt. Obwohl es z.B. dringende Verdachtsmomente bezüglich

der Zahlung von Schmiergeld gab, gab es bisher dazu keinerlei Reaktionen von Seiten

der Staatsanwaltschaft. Dies vor allem vor dem Hintergrund, daß in anderen Fällen bei

weit geringeren Verdachtsmomenten rigoros durchgegriffen wird.

 

Durch die Machenschaften Hom - Ruschs wurde die Bank Burgenland um Milliarden

betrogen Der Verbleib dieser Beträge konnte bisher wegen des dichten Netzes an

Treuhandgesellschaften und Strohmännern noch nicht festgestellt werden. Auch

Hinweise auf eine „Venezuela Connection“ blieben bisher nahezu unbeachtet. Es liegt

daher der Verdacht nahe, daß die Vermutung, „die im Einflußbereich des Landes

Burgenland stehende Bank zeige mittlerweile nur mehr sehr verhaltenes Interesse an der

lückenlosen Aufklärung der Affäre“ (Profil vom 9.10.2000) zutrifft. Laut Profil seien in

Südamerika nicht nur die Gelder, sondern auch Hinweise über Hom - Rusch geheime

Kontakte zur SPÖ Burgenland vergraben. Tatsächlich sei es bis heute völlig unklar, wie

es dem Bauunternehmer Hom - Rusch gelingen konnte, ausgerechnet der kleinen Bank

Burgenland immer neue Finanzierungen zu entlocken. Der Verdacht auf

Schmiergeldzahlungen und Parteifinanzierung zugunsten der SPÖ und zu Lasten der

Steuerzahler ist daher naheliegend. Eine lückenlose Aufklärung aller dieser Vorgänge

und die Rolle der SPÖ ist somit dringend angezeigt.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen

gemäß § 93 Abs. 1 GOG - NR folgende

 

 

                                               DRINGLICHE ANFRAGE

 

 

1.             Wie beurteilen Sie das Risiko des Landes Burgenland, das aufgrund der

                Haftungsübernahme zu erwarten ist?

 

2.             Wie beurteilen Sie die Auswirkungen des Bank Burgenland Skandals auf die

                öffentliche Haushalte und insbesondere auf den innerösterreichischen

                Stabilitätspakt?

3              Trifft es zu, daß im Falle der Inanspruchnahme der Haftung des Landes Burgenlandes

                auch direkte Auswirkungen auf den Steuerzahler im Wege von Steuererhöhungen

                nicht auszuschließen sind?

                Wenn ja, weshalb?

 

4.             Ist durch den Bank Burgenland Skandal die innerstaatliche Kofinanzierung des Ziel 1

                Gebietes Burgenland gefährdet?

                Wenn ja, inwiefern?

                Wenn nein, weshalb nicht?

 

5              Sind seitens des Bundesministeriums für Finanzen für den Fall der Inanspruchnahme

                der Haftung des Landes Burgenland besondere Vorkehrungen zur Unterstützung

                dieses Landes geplant?

                Wenn ja, welche?

 

6.             Wodurch wurde das Einschreiten der Bankenaufsicht im Falle der Bank Burgenland

                konkret veranlaßt?

 

7.             Weshalb hat die Bankenaufsicht die wiederholten Medienberichte sowie die

                Warnungen nicht nur der internen Revision der Bank Burgenland seit dem Jahr 1994

                nicht zum Anlaß genommen, früher einzuschreiten?

 

8.             Werden Sie aufgrund der Erfahrungen des sozialistischen Bank Burgenland - Skandals

                im Bereich der Bankenaufsicht Konsequenzen ziehen?

                Wenn ja, welche?

                Wenn nein, warum nicht?

 

9.             Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß der sozialistische Landeshauptmann Stix seit

                Jahren auf Warnungen nicht reagiert hat und auch nach Bekanntwerden des OeNB

                Berichtes nicht verhindert hat, daß die Schulden des Hom - Rusch Komplexes um

                weitere 422 Mio. 5 angestiegen sind?

10.           Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die Finanzprokuratur noch am 12. Mai 2000

                trotz des Vorliegens eines aufschlußreichen Bank Burgenland Berichtes der

                Oesterreichischen Nationalbank eine Anzeigepflicht gegen die Organe der Bank

                Burgenland leugnete?

 

11            Trifft es zu, daß das Finanzamt für Körperschaften bereits 1997 gegen die HOWE AG

                wegen hoher Finanzschulden einen Konkursantrag beabsichtigte?

                Wenn ja, welchen Umfang hatten die damaligen Finanzschulden?

 

12.           Wie wurden vom Finanzamt die damals zur Besicherung angebotenen

                Grundschuldbriefe bezüglich ihrer Werthaltigkeit beurteilt?

 

13.           Weshalb wurde aufgrund der damaligen Sachlage von den Finanzbehörden von

                einem Konkursantrag Abstand genommen?

 

14.           Trifft es zu, daß in dieser Angelegenheit beim damaligen sozialistischen

                Finanzminister Edlinger mit dem Ziel interventiert wurde, das abgaberechtliche

                Verfahren neu aufzurollen und von einem Konkursantrag Abstand zu nehmen?

                Wenn ja, wie beurteilen Sie diesen Vorgang?

 

15.           Ist es für Sie nachvollziehbar, daß der damalige Bundesminister für Finanzen Edlinger

                mit der damaligen Intervention, bei der es um eine Abgabenschuld in Höhe von

                mehreren hundert Millionen Schilling ging, nicht befaßt wurde?

 

16.           Teilen Sie die Auffassung, daß in diesem Zusammenhang im Ergebnis vom Grundsatz

                der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zugunsten der Hom - Rusch Firmen abgegangen

                wurde?

 

17.           Wurde auch bei anderer Gelegenheit von Seiten der Hom - Rusch Firmen interveniert?

                Wenn ja, in welchem Zusammenhang?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG-NR

zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstunterzeichner Gelegenheit

zur Begründung zu geben.