155/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten DI Schöggl, Dr. Graf, Dr. Grollitsch, Dr. Breitenfeld - Paphazy,

Dr. Povysil und Schender

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Technologiepolitik

 

Forschung und Entwicklung, der Ausbau der Technologie - und Bildungsinfrastruktur,

müssen als wichtige Bestandteile der österreichischen Industrie - und Standortpolitik

gesehen werden. In Österreich werden nur 1,56 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP)

für Forschung und Entwicklung aufgewendet, womit wir deutlich unter dem EU - und

dem OECD - Durchschnitt liegen.

In verschiedenen Strategiepapieren der Bundesregierung (Regierungsklausur von

Aussee), des Wissenschaftsministeriums und des Wirtschaftsministeriums wird die

Erhöhung der Forschungsquote auf 2,5 % des BIPs festgeschrieben.

Die Forderungen reichen von Sonderprogrammen, dem Ausbau industrienaher

Forschungseinrichtungen, lnternationalisierungsmaßnahmen, Aktivierung von

Risikokapital für High - Tech - Firmen, Entwicklung von innovativen Modellen der

Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, Programmen zur Förderung des

Einsatzes von Wissenschaftern in der Wirtschaft etc. . Es entsteht für den forschungs -

und umsetzungswilligen Förderungswerber der Eindruck einer unübersehbaren und

einer unerschöpflichen ,,Förderungslandschaft“.

Es betreiben sieben Ministerien Ressortforschung und es gibt etwa 30

Förderinstrumentarien im Bundesbereich und über 100 Förderinstrumentarien in den

Ländern. Dies macht die oftmals kritisierte Zersplitterung der österreichischen

Technologie - und Forschungspolitik deutlich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

1. Welche von ihrem Ressort angekündigten Forschungsprogramme werden

    1999 realisiert?

    a) Wie ist der Zeithorizont dieser Programme?

    b) Ist die Finanzierung der Programme über die gesamte Laufzeit gesichert?

 

2. Wieviele Förderprogramme im Bundesbereich existieren derzeit und wie heißen

    sie?

 

3. Welche Überlegungen werden seitens ihres Ressorts angestellt, um den Zugang

    zu den Förderprogrammen für Förderungswerber einfacher zu gestalten?

 

4. Existiert ein Handbuch oder Wegweiser in welchem alle österreichischen

    Förderprogramme und Förderrichtlinien enthalten sind?

 5.  Wenn nein, gibt es Planungen den Förderungswerbern diesen unverzichtbaren

      Wegweiser zur Verfügung zu stellen?

 

 6.  Wieviele Förderungswerber haben an welchen EU - Forschungsprogrammen

      teilgenommen und wie hoch ist die EU - Fördersumme, gegliedert nach

      Programmen?

 

 7.  Wieviele und welche Programme, Projekte und Cofinanzierungen im Bereich

      Forschung und Entwicklung erfolgten im Jahre 1999 in Kooperation von Bund

      und Bundesländern?

 

 8.  Existieren Kostenabschätzungen über die Verwaltung der Förderprogramme?

 

 9.  Existieren Untersuchungen über den Aufwand der Antragsteller bis zur

      Genehmigung/Ablehnung des Projektes?

 

10. Wenn ja, halten Sie den Aufwand für gerechtfertigt?

      a) Was werden Sie tun, um diesen Aufwand zu senken?

 

11. Wie wird gewährleistet, daß der Förderungswerber möglichst effizient beraten

      und bei der Umsetzung seiner Projektideen unterstützt wird?

 

12. Wie sieht die Teilnahme an den Förderprogrammen, gegliedert nach Branchen

      und Unternehmensgröße, aus?

 

13. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie unternehmen, um jene Branchen und

      Unternehmen, die eine geringe Forschungsquote aufweisen, zu motivieren?