1551/J XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim

und Genossinnen

an das Bundesministerium für Justiz

betreffend Telefonanlage im Justizpalast - Überwachung der Teilnehmer

 

 

 

Ab Mitte Augst 2000 wurde für die Telefonanlage im Justizpalast Computersoftware zur Ge -

sprächsdatenerfassung angekauft um den Gebührenaufwand der einzelnen an die Telefon -

anlage des Justizpalastes angeschlossenen Behörden zu erfassen.

 

Vor der Installierung dieses Programms wurde zunächst nur im Sinne des Personalvertre -

tungsgesetztes das nichtrichterliche Personal informiert, nicht aber Richter und Staatsan -

wälte aller anderen im Justizpalast untergebrachten Behörden. Erst nach Ankauf dieses Pro -

gramms und nach zufälliger Information des Betriebausschusses (der Richter) des Oberlan -

desgerichtes Wien wurden den davon Betroffenen entsprechende Informationen erteilt.

 

Durch das nunmehr installierte Softwareprogramm soll es möglich sein, die Gespräche, die

von den einzelnen Anschlüssen (Klappen) geführt werden, sowohl in Richtung der abgehen -

den als auch der einlangenden Gespräche mit den Nummern der Gesprächsteilnehmer (so -

weit digitalisiert) und der Gesprächsdauer zu erfassen und diese Daten für einen längeren

Zeitraum zu speichern.

 

Nach Mitteilung des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien soll vorerst nur die Ge -

sprächsdauer pro Anschluss (Klappe) erfasst werden. Soferne der für jede Klappe festge -

stellte Zeitaufwand den Durchschnitt übersteigt, soll mit dem Inhaber dieser Nebenstelle ein

„Mitarbeitergespräch“ geführt werden, um ihn auf diesen Umstand aufmerksam zu machen.

Um eine missbräuchliche Verwendung der anderen, vom System aber grundsätzlich erfass -

ten Daten (angerufener Gesprächsteilnehmer), jedenfalls hintanzuhalten, wird der Präsident

des Oberlandesgerichtes Wien „das nur der Lieferfirma bekannte Passwort in einem ver -

schlossenen Kuvert versperren. Ein Öffnen dieses Kuverts, um das System eventuell neu zu

konfigurieren, wird nur über meine Anordnung (i.e. Präsident des OLG.) und im Beisein und

mit Zustimmung der Personalvertretungsorgane erfolgen“ (Erlass des Präsidenten des OLG

vom 10.7.2000, Jv 7282 - 15c/00).

Auf Grundlage dieser Informationen und in Sorge um eine trotz aller getroffenen Vorsichts -

maßnahmen etwaigen missbräuchlichen Verwendung der gespeicherten Daten richten die

unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1. Wer, außer dem Präsidenten des OLG Wien, verfügt noch über das Passwort

     (etwa BMJ)?

 

2. Wie ist sichergestellt, dass eine missbräuchliche Verwendung des Passwortes ausge -

     schlossen werden kann? Werden Aufzeichnung betreffend der Öffnung des Systems

     geführt?

 

3. Welche Behörden sind von dieser Gesprächsdatenerfassung betroffen?

 

4. Sind auch andere Institutionen oder Einrichtungen ohne Behördenqualität, die an diese

     Telefonanlage angeschlossen sind, von der Gesprächsdatenerfassung betroffen? Wenn

      ja, welche?

 

5. Erfolgt eine Dokumentation darüber, wie oft und in welchem Ausmaß das System geöff -

     net wurde, um Datenaufzeichnungen betreffend einzelne Nebenstellen zu überprüfen?

 

6. Was geschieht mit dem Ergebnis dieser Überprüfung?

 

7. In welchem Ausmaß werden Privatgespräche etwa pro Monat grundsätzlich

     geduldet?

 

8. Welche Folgen hat es, wenn der Inhaber einer Nebenstelle auch nach Führung der Mit -

     arbeitergespräche einen den Durchschnitt übersteigenden Gesprächsaufwand hat (wer -

     den an Hand der grundsätzlich aufgezeichneten und festgehaltenen angerufenen Stellen

     die Inhalte dieser Telefonate auf ihre Zweckgemäßigkeit und Notwendigkeit überprüft?

     Kommt es zur Einleitung dienstaufsichtsbehördlicher Maßnahmen bzw. von Disziplinar -

     maßnahmen?

9. Wie ist gewährleistet, dass der Präsident des OLG Wien nicht über Weisung des Bun -

     desministeriums für Justiz zur Öffnung des Systems und Bekanntgabe von Gesprächs -

     daten entsprechender Anschlüsse im Dienstweg gezwungen werden kann?

 

10. Für welchen Zeitraum werden die erfassten Daten grundsätzlich gespeichert?

 

11. Besteht die Möglichkeit zur Löschung dieser Daten vor Ablauf der im System

       vorgesehenen Speicherdauer?

 

12. Wie weit kann ein Behördenleiter einer von diesen Maßnahmen betroffenen Behörde

       die Öffnung und Bekanntgabe von Daten, die Nebenstellen seines Amtsbereiches

       betreffen, verlangen?

 

13. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht bejahendenfalls ein derartiges Verlangen?

 

12. Ist der Betroffene davon, und wann, zu verständigen?

 

13. Ist sichergestellt, dass die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen im Falle der

       Überprüfung der von ihm von seiner Nebenstelle aus geführten Gespräche gewährleistet

       sind?

 

14. Hat der Betroffene ein Mitwirkungsrecht im Sinne eines fair trails?

 

15. Ist die Anschaffung und Installierung des Softwareprogrammes durch den OLG

      Präsidenten mit Wissen und Billigung der Zentralstelle erfolgt?

 

16. Wer trägt den Kostenaufwand für die Installierung dieses Softwareprogrammes?

 

17. Ist die Installierung dieses Softwareprogrammes ein erster Schritt zur Überwachung

       und Kontrolle der davon Betroffenen, der dem Telefonsystem des Justizpalastes

       angeschlossenen Behörden und sonstigen Büros?

 

18. Wie steht das Bundesministerium für Justiz zum Problem der Erfassung auch jener

       Gesprächsdaten, die Nebenstellen des Ministeriums betreffen?

 

19. Werden Verstösse wegen missbräuchlicher oder ungebührlicher Gesprächszeiten

       vermerkt? Wenn ja, wo?

20. Werden durch die Maßnahmen des Präsidenten des OLG die Bestimmungen OG, § 61

      GeO über die "Benützung des Telegraphen, des Fernsprechers,... durch das Gericht“

      aufgebhoben oder eingeschränkt? (§ 61 Abs 3 GeO: „Der Fernsprechweg ist innerhalb

      des Ortsnetzes zur Ersparung von Schreibwerk und von Botengängen so oft als tunlich

      zu benutzen.“)

 

21. Sind derartige Überwachungsprogramme auch bei anderen Gerichten in Österreich

       installiert oder geplant?