1553/J XXI.GP
Eingelangt am: 23. 11. 2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Jung
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend illegale Aktenflüsse zum ,,NEWS“ - Redakteur Worm
In der ORF - Fernsehsendung Sendung ,,Betrifft“ am 29. Oktober 2000 enthüllte der NEWS -
Journalist Alfred Worm, daß er in der sogenannten „Spitzelaffäre“ über der
Amtsverschwiegenheit unterliegende Informationen, Ermittlungsergebnisse und Akten
verfüge und schwenkte einen Akt vor der Kamera, welchen er als den „Akt des freiheitlichen
Landesrates Mag. Ewald Stadler“ bezeichnete.
Wörtlich sagte Worm in dieser Fernsehdiskussion über die Ergebnisse der behördlichen
Ermittlungen:
"Was ich hier sage, ist bereits weitgehend durch Beweismittel erhärtet. Also ich phantasiere
nicht: Kriminelle Aktenbeschaffung auf Bestellung mit oder ohne Bezahlung, um Dritten zu
schaden, etwa in Prozessen, in der Politik. Was besonders originell ist: Die präventive
Aktenbeschaffung durch Beamte mit anschließender Weiterleitung an die FPÖ und
Verwertung des Akteninhaltes für politische Zwecke.“
Weiters erklärte Worm:
„Der Akt Stadler liegt da, Herr Landesrat, komplett dokumentiert.“ (Hierbei schwenkte
Worm einen Akt in der Luft, der zuvor vor ihm auf dem Tisch gelegen hatte.)
Worm:
"Tatsache ist, daß es ja mittlerweile aktenkundig ist im gegenständlichen Verfahren, daß in
der Tat für diese Informationen gezahlt wurde. Und zwar flossen - da gibt es gesicherte
Dokumente, die wurden bei Hausdurchsuchungen - die kriegen Sie (Worm weist in Richtung
Landesrat Stadler ) rechtzeitig, keine Angst - beschlagnahmt. Es ist erwiesen, daß bestellte
Dokumente bezahlt wurden. Bestellt von Politikern bei Polizisten, die wurden bezahlt.“
Worm:
„Tatsache ist und ich könnte Ihnen jetzt bereits sagen, welche Beamte bereits mitgeteilt
haben, von welchen Wiener Spitzenkandidaten der FPÖ sie wann, wo beauftragt wurden,
Dokumente zu beschaffen. Das ist alles bereits aktenkundig.“
Worm:
"Die Partei hat gezahlt, die AUF. Ich kann Ihnen sagen, wie sie gezahlt hat, über gefälschte
Worm:
"Mit Sicherheit steht fest, dass Funktionäre der FPÖ Polizisten an gestiftet haben, gegen Geld
Unterlagen aus der Polizei zu beschaffen. Das steht fest und jetzt können Sie mich klagen und
ich werde dafür den Beweis erbringen
(.....)"
Worm hat somit selbst erklärt, über Ermittlungsergebnisse zu verfügen, welche bis dahin der
Amtsverschwiegenheit unterlagen und welche ihm nur im kriminellen Wege des
Amtsmißbrauches zugekommen sein konnten und er hat einen Akt, welchen er als den „Akt
Stadler“ bezeichnete, vor die Kamera gehalten, damit die Zusehen in ganz Österreich
erfahren, daß er, Worm, über die geheimen Akten der behördlichen Ermittler verfüge.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1.) Ist Ihnen dieser geschilderte Sachverhalt bekannt?
2.) Haben Sie Erkenntnisse, wie die von Worm im ORF gezeigten Ermittlungsakten von
der Behörde zu ihm gelangten bzw. haben Sie diesbezüglich Ermittlungen gegen Worm
und Mittäter veranlaßt?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
4.) Haben Sie bereits bzw. werden Sie, in Beachtung des § 84 Strafprozeßordnung, Anzeige
an eine Staatsanwaltschaft oder Sicherheitsbehörde gegen Herrn Alfred Worm und
allfällige weitere unbekannte Täter in der Redaktion der Zeitschrift ,,NEWS“ sowie in
der Wirtschaftspolizei, unter den Beamten des Bundesministeriums des Inneren, bei
Staatsanwaltschaft und Untersuchungsgericht wegen des Verdachtes der Verletzung des
Amtsgeheimnisses nach § 310 (1) StGB; des Mißbrauches der Amtsgewalt nach §
302(1) sowie der Bestimmung anderer zur Ausführung einer Straftat nach § 12 StGB in
Zusammenhang mit §§ 310(1) sowie 302(1) StGB erstatten?
Wenn ja, wann und gegen wen ist Anzeige erstattet worden bzw. wann und gegen wen
wird Anzeige erstattet werden?
Wenn nein, warum nicht?