1553/J XXI.GP

Eingelangt am: 23. 11. 2000

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Jung

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend illegale Aktenflüsse zum ,,NEWS“ - Redakteur Worm

 

In der ORF - Fernsehsendung Sendung ,,Betrifft“ am 29. Oktober 2000 enthüllte der NEWS -

Journalist Alfred Worm, daß er in der sogenannten „Spitzelaffäre“ über der

Amtsverschwiegenheit unterliegende Informationen, Ermittlungsergebnisse und Akten

verfüge und schwenkte einen Akt vor der Kamera, welchen er als den „Akt des freiheitlichen

Landesrates Mag. Ewald Stadler“ bezeichnete.

 

Wörtlich sagte Worm in dieser Fernsehdiskussion über die Ergebnisse der behördlichen

Ermittlungen:

"Was ich hier sage, ist bereits weitgehend durch Beweismittel erhärtet. Also ich phantasiere

nicht: Kriminelle Aktenbeschaffung auf Bestellung mit oder ohne Bezahlung, um Dritten zu

schaden, etwa in Prozessen, in der Politik. Was besonders originell ist: Die präventive

Aktenbeschaffung durch Beamte mit anschließender Weiterleitung an die FPÖ und

Verwertung des Akteninhaltes für politische Zwecke.“

 

Weiters erklärte Worm:

„Der Akt Stadler liegt da, Herr Landesrat, komplett dokumentiert.“ (Hierbei schwenkte

Worm einen Akt in der Luft, der zuvor vor ihm auf dem Tisch gelegen hatte.)

 

Worm:

"Tatsache ist, daß es ja mittlerweile aktenkundig ist im gegenständlichen Verfahren, daß in

der Tat für diese Informationen gezahlt wurde. Und zwar flossen -  da gibt es gesicherte

Dokumente, die wurden bei Hausdurchsuchungen - die kriegen Sie (Worm weist in Richtung

Landesrat Stadler ) rechtzeitig, keine Angst  -  beschlagnahmt. Es ist erwiesen, daß bestellte

Dokumente bezahlt wurden. Bestellt von Politikern bei Polizisten, die wurden bezahlt.“

 

Worm:

„Tatsache ist und ich könnte Ihnen jetzt bereits sagen, welche Beamte bereits mitgeteilt

haben, von welchen Wiener Spitzenkandidaten der FPÖ sie wann, wo beauftragt wurden,

Dokumente zu beschaffen. Das ist alles bereits aktenkundig.“

 

Worm:

"Die Partei hat gezahlt, die AUF. Ich kann Ihnen sagen, wie sie gezahlt hat, über gefälschte

Spesenabrechnungen, über gefälschte Kilometer.“

 

Worm:

"Mit Sicherheit steht fest, dass Funktionäre der FPÖ Polizisten an gestiftet haben, gegen Geld

Unterlagen aus der Polizei zu beschaffen. Das steht fest und jetzt können Sie mich klagen und

ich werde dafür den Beweis erbringen (.....)"

Worm hat somit selbst erklärt, über Ermittlungsergebnisse zu verfügen, welche bis dahin der

Amtsverschwiegenheit unterlagen und welche ihm nur im kriminellen Wege des

Amtsmißbrauches zugekommen sein konnten und er hat einen Akt, welchen er als den „Akt

Stadler“ bezeichnete, vor die Kamera gehalten, damit die Zusehen in ganz Österreich

erfahren, daß er, Worm, über die geheimen Akten der behördlichen Ermittler verfüge.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres nachstehende

 

                                                               Anfrage:

 

1.) Ist Ihnen dieser geschilderte Sachverhalt bekannt?

 

2.) Haben Sie Erkenntnisse, wie die von Worm im ORF gezeigten Ermittlungsakten von

     der Behörde zu ihm gelangten bzw. haben Sie diesbezüglich Ermittlungen gegen Worm

     und Mittäter veranlaßt?

     Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

 

4.) Haben Sie bereits bzw. werden Sie, in Beachtung des § 84 Strafprozeßordnung, Anzeige

     an eine Staatsanwaltschaft oder Sicherheitsbehörde gegen Herrn Alfred Worm und

     allfällige weitere unbekannte Täter in der Redaktion der Zeitschrift ,,NEWS“ sowie in

     der Wirtschaftspolizei, unter den Beamten des Bundesministeriums des Inneren, bei

     Staatsanwaltschaft und Untersuchungsgericht wegen des Verdachtes der Verletzung des

     Amtsgeheimnisses nach § 310 (1) StGB; des Mißbrauches der Amtsgewalt nach §

     302(1) sowie der Bestimmung anderer zur Ausführung einer Straftat nach § 12 StGB in

     Zusammenhang mit §§ 310(1) sowie 302(1) StGB erstatten?

     Wenn ja, wann und gegen wen ist Anzeige erstattet worden bzw. wann und gegen wen

     wird Anzeige erstattet werden?

     Wenn nein, warum nicht?