1554/J XXI.GP
Eingelangt am: 23. 11. 2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Jung
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Schwarzgelder des Josef Kleindienst
Die Zeitschrift ,,NEWS“ vermeldet in ihrer Ausgabe 44/00, am 2. November 2000, daß der
von den Medien zum „Kronzeugen“ erkorene Hauptverdächtige in der sogenannten
,,Spitzelaffäre“, Josef Kleindienst, von September 1996 bis April 1998 Schwarzgeld kassiert
und am 25. 10. 2000 Selbstanzeige erstattet habe
So ,,NEWS“ wörtlich:
"Insgesamt habe er - abzüglich der „realen“ Spesen - einen Betrag von 200. 000 Schilling an
Schwarzgeld erhalten. Daher hat Kleindienst - ganz reuiger Sünder - beim Finanzamt Tulln
am Mittwoch, dem 25. Oktober, auch Selbstanzeige erstattet."
Die Zeitschrift „Format“ hingegen behauptet in ihrer Ausgabe 46/00, vom 13. 11. 2000, daß
die Selbstanzeige von Kleindienst noch bei dessen Steuerberater liege.
So „Format“ wörtlich:
„Eine Selbstanzeige beim Finanzamt, betreffend jene Schwarzgelder, die er von der FPÖ für
seine Dienste kassiert hat, liegt fertig bei seinem Steuerberater.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.) Ist die „Selbstanzeige“ von Josef Kleindienst bereits beim Finanzamt Tulln
eingegangen?
Wenn ja, wann?
Wenn
nein, haben Sie oder Beamte Ihres Ministeriums bereits Anzeige erstattet?
2.) Wurde Josef KIeindienst von Beamten Ihres Ministeriums bereits befragt, ob er in
den letzten Jahren noch andere Steuerdelikte begangen habe?
Wenn nein, warum nicht?
3.) Wurde oder wird eine Öffnung der Konten des Herrn KIeindienst durch Beamte Ihres
Ministeriums, insbesondere der Steuerfahndung, vorgenommen, um festzustellen, ob
der „geständige Täter“ auch allenfalls andere Steuerdelikte, unter Umständen bis in
die jüngste Zeit andauernd begangen hat und ob er Gelder von irgendeiner
inländischen oder ausländischen Seite, insbesondere von politischen Parteien, ihren
nahestehenden Persönlichkeiten oder Organisationen erhalten hat oder erhält,
welche er dem Finanzamt nicht mitgeteilt hat oder deren Herkunft zweifelhaft ist?
Wenn nein, warum nicht?
4) Wurde oder wird eine Hausdurchsuchung in allen dem Herrn Kleindienst
zuzuschreibenden Örtlichkeiten durch Beamte Ihres Ministeriums, insbesondere der
Steuerfahndung vorgenommen, um festzustellen, ob der „geständige Täter“ auch
allenfalls andere Steuerdelikte unter Umständen bis in die jüngste Zeit andauernd
begangen hat und ob er Gelder von irgendeiner inländischen oder ausländischen
Seite, insbesondere von politischen Parteien, ihren nahestehenden Persönlichkeiten
oder Organisationen erhalten hat oder erhält, welche er dem Finanzamt nicht
mitgeteilt hat oder deren Herkunft zweifelhaft ist?
Wenn nein, warum nicht?