1554/J XXI.GP

Eingelangt am: 23. 11. 2000

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Jung

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Schwarzgelder des Josef Kleindienst

 

 

Die Zeitschrift ,,NEWS“ vermeldet in ihrer Ausgabe 44/00, am 2. November 2000, daß der

von den Medien zum „Kronzeugen“ erkorene Hauptverdächtige in der sogenannten

,,Spitzelaffäre“, Josef Kleindienst, von September 1996 bis April 1998 Schwarzgeld kassiert

und am 25. 10. 2000 Selbstanzeige erstattet habe

 

So ,,NEWS“ wörtlich:

"Insgesamt habe er - abzüglich der „realen“ Spesen - einen Betrag von 200. 000 Schilling an

Schwarzgeld erhalten. Daher hat Kleindienst - ganz reuiger Sünder - beim Finanzamt Tulln

am Mittwoch, dem 25. Oktober, auch Selbstanzeige erstattet."

 

Die Zeitschrift „Format“ hingegen behauptet in ihrer Ausgabe 46/00, vom 13. 11. 2000, daß

die Selbstanzeige von Kleindienst noch bei dessen Steuerberater liege.

 

So „Format“ wörtlich:

„Eine Selbstanzeige beim Finanzamt, betreffend jene Schwarzgelder, die er von der FPÖ für

seine Dienste kassiert hat, liegt fertig bei seinem Steuerberater.“

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen nachstehende

 

 

                                                               Anfrage:

 

1.)           Ist die „Selbstanzeige“ von Josef Kleindienst bereits beim Finanzamt Tulln

                 eingegangen?

                 Wenn ja, wann?

                 Wenn nein, haben Sie oder Beamte Ihres Ministeriums bereits Anzeige erstattet?

2.)           Wurde Josef KIeindienst von Beamten Ihres Ministeriums bereits befragt, ob er in

                 den letzten Jahren noch andere Steuerdelikte begangen habe?

                 Wenn nein, warum nicht?

 

3.)           Wurde oder wird eine Öffnung der Konten des Herrn KIeindienst durch Beamte Ihres

                 Ministeriums, insbesondere der Steuerfahndung, vorgenommen, um festzustellen, ob

                 der „geständige Täter“ auch allenfalls andere Steuerdelikte, unter Umständen bis in

                 die jüngste Zeit andauernd begangen hat und ob er Gelder von irgendeiner

                 inländischen oder ausländischen Seite, insbesondere von politischen Parteien, ihren

                 nahestehenden Persönlichkeiten oder Organisationen erhalten hat oder erhält,

                 welche er dem Finanzamt nicht mitgeteilt hat oder deren Herkunft zweifelhaft ist?

                 Wenn nein, warum nicht?

 

4)            Wurde oder wird eine Hausdurchsuchung in allen dem Herrn Kleindienst

                  zuzuschreibenden Örtlichkeiten durch Beamte Ihres Ministeriums, insbesondere der

                  Steuerfahndung vorgenommen, um festzustellen, ob der „geständige Täter“ auch

                  allenfalls andere Steuerdelikte unter Umständen bis in die jüngste Zeit andauernd

                  begangen hat und ob er Gelder von irgendeiner inländischen oder ausländischen

                  Seite, insbesondere von politischen Parteien, ihren nahestehenden Persönlichkeiten

                  oder Organisationen erhalten hat oder erhält, welche er dem Finanzamt nicht

                  mitgeteilt hat oder deren Herkunft zweifelhaft ist?

                  Wenn nein, warum nicht?