1562/J XXI.GP
Eingelangt am: 24. 11. 2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Jung
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend illegale Weitergabe von Aktenmaterial durch die Wirtschaftspolizei
Während die dem Innenminister unterstellte Wirtschaftspolizei wegen Amtsmißbrauchs und
Verletzung der Amtsverschwiegenbeit ermittelt, gelangt laufend Aktenmaterial in der sog.
„Spitzelaffäre“ illegal aus der Wirtschaftspolizei zu bestimmten Medien.
Vor diesem Hintergrund gerät die Wirtschaftspolizei in immer größeren Erklärungsnotstand.
Jeden Tag sind die Zeitungen, Magazine und Nachrichtensendungen voll mit vertraulichem
Material aus dem Bereich der Ermittlungen der Wirtschaftspolizei im Zusammenhang mit der
Datenaffäre. Eklatantester Fall: In der Ausgabe Nr.46, vom 13. November 2000, der
Zeitschrift „Format“ wurden weite Teile des vertraulichen Vernehmungsprotokolls von
Landeshauptmann Dr. Jörg Haider veröffentlicht. Zum Zeitpunkt als die
Vernehmungsprotokolle bereits in der Zeitschrift „Format“ veröffentlicht waren, war die
Wirtschaftspolizei, trotz mehrfachen Versuchen, immer noch nicht willens bzw. in der Lage,
der Rechtsanwältin von Dr. Haider eine Kopie der in Rede stehenden Vernehmungsprotokolle
zur Verfügung zu stellen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1) Ist Ihnen bekannt in welcher Form das zitiert Protokoll der Wiener Wirtschaftspolizei
der Zeitschrift „Format“ zur Kenntnis gebracht worden ist?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
2) Haben Sie bereits Anzeige an die Staatsanwaltschaft gegen unbekannte Täter in der
Redaktion der Zeitschrift „Format“ und in der Wirtschaftspolizei wegen des
Verdachtes des
Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302(1) StGB, des Verdachtes der
Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 StGB, des Verdachtes der Bestechung
nach § 307 StGB, des Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310
StGB sowie der Bestimmung anderer zur Ausführung einer Straftat nach § 12 StGB in
Zusammenhang mit §§ 310(1) sowie 302(1) StGB erstattet?
3) Werden Sie Anzeige an die Staatsanwaltschaft gegen unbekannte Täter in der
Redaktion der Zeitschrift „Format“ und in der Wirtschaftspolizei wegen des Verdachtes
des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302(1) StGB, des Verdachtes der
Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 StGB, des Verdachtes der Bestechung
nach § 307 StGB, des Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310(1)
StGB sowie des Verdachtes der Bestimmung anderer zur Ausführung einer Straftat nach
§ 12 StGB in Zusammenhang mit §§ 310(1) sowie 302(1) StGB erstatten?
Wenn nein, warum nicht?