1562/J XXI.GP

Eingelangt am: 24. 11. 2000

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Jung

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend illegale Weitergabe von Aktenmaterial durch die Wirtschaftspolizei

 

 

Während die dem Innenminister unterstellte Wirtschaftspolizei wegen Amtsmißbrauchs und

Verletzung der Amtsverschwiegenbeit ermittelt, gelangt laufend Aktenmaterial in der sog.

„Spitzelaffäre“ illegal aus der Wirtschaftspolizei zu bestimmten Medien.

 

Vor diesem Hintergrund gerät die Wirtschaftspolizei in immer größeren Erklärungsnotstand.

Jeden Tag sind die Zeitungen, Magazine und Nachrichtensendungen voll mit vertraulichem

Material aus dem Bereich der Ermittlungen der Wirtschaftspolizei im Zusammenhang mit der

Datenaffäre. Eklatantester Fall: In der Ausgabe Nr.46, vom 13. November 2000, der

Zeitschrift „Format“ wurden weite Teile des vertraulichen Vernehmungsprotokolls von

Landeshauptmann Dr. Jörg Haider veröffentlicht. Zum Zeitpunkt als die

Vernehmungsprotokolle bereits in der Zeitschrift „Format“ veröffentlicht waren, war die

Wirtschaftspolizei, trotz mehrfachen Versuchen, immer noch nicht willens bzw. in der Lage,

der Rechtsanwältin von Dr. Haider eine Kopie der in Rede stehenden Vernehmungsprotokolle

zur Verfügung zu stellen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1) Ist Ihnen bekannt in welcher Form das zitiert Protokoll der Wiener Wirtschaftspolizei

    der Zeitschrift „Format“ zur Kenntnis gebracht worden ist?

    Wenn ja, in welcher Form?

    Wenn nein, warum nicht?

 

2) Haben Sie bereits Anzeige an die Staatsanwaltschaft gegen unbekannte Täter in der

    Redaktion der Zeitschrift „Format“ und in der Wirtschaftspolizei wegen des

    Verdachtes des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302(1) StGB, des Verdachtes der

    Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 StGB, des Verdachtes der Bestechung

    nach § 307 StGB, des Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310

    StGB sowie der Bestimmung anderer zur Ausführung einer Straftat nach § 12 StGB in

    Zusammenhang mit §§ 310(1) sowie 302(1) StGB erstattet?

 

3) Werden Sie Anzeige an die Staatsanwaltschaft gegen unbekannte Täter in der

     Redaktion der Zeitschrift „Format“ und in der Wirtschaftspolizei wegen des Verdachtes

     des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302(1) StGB, des Verdachtes der

     Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 StGB, des Verdachtes der Bestechung

     nach § 307 StGB, des Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310(1)

     StGB sowie des Verdachtes der Bestimmung anderer zur Ausführung einer Straftat nach

     § 12 StGB in Zusammenhang mit §§ 310(1) sowie 302(1) StGB erstatten?

     Wenn nein, warum nicht?