1563/J XXI.GP
Eingelangt am: 24.11.2000
der Abgeordneten Jung
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend gewerbsmäßige Beteiligung am Amtsmißbrauch durch ,,NEWS“, „profil“ und
„Format“
Die Zeitschriften „NEWS“, „profil“ und „Format“ veröffentlichen seit Jahren fortgesetzt
angebliche und tatsächliche Ermittlungsergebnisse von Polizei, Staatsanwaltschaft und
Untersuchungsgerichten, wobei sie sich nicht scheuen, Aktenteile oder ganze Akten, welche
der Amtsverschwiegenheit unterliegen, rufschädigend zum Nachteil der meist namentlich
genannten Personen, auf welche sich diese Akteninhalte beziehen, zu veröffentlichen. Zum
Teil werden diese Dokumente sogar in Faksimileabdruck wiedergegeben.
Obwohl diese Dokumente und Mitteilungen den Zeitschriften „NEWS“, „profil“ und
„Format“ im Wege des Amtsmißbrauches, also auf verbrecherische Weise, zugekommen sein
müssen, ist offenbar - unter Mißachtung des § 84 Abs. 1 StPO - bisher nichts gegen diese
fortdauernden Gesetzesverletzungen, welche den genannten Zeitschriften durch ihren
Nachrichtenwert auch zum finanziellen Vorteil gereichen und in Anbetracht ihrer
fortdauernden Wiederholung wohl als gewerbsmäßige Delikte im Sinne des Strafgesetzes
gedeutet werden müssen, geschehen.
§ 84 Abs. 1 StPO lautet wie folgt:
„Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer von Amts wegen zu
verfolgenden strafbaren Handlung bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so sie zur Anzeige an eine Staatsanwaltschaft oder Sicherheitsbehörde verpflichtet.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1) Haben Sie oder Beamte Ihres Ministeriums in der Vergangenheit Anzeigen an die
Staatsanwaltschaft gegen
unbekannte Täter in den Redaktionen der Zeitschriften
‚,NEWS“, „profil“ und „Format“ oder im Bundesministerium für Inneres, der Polizei, in
der Staatsanwaltschaft beziehungsweise in Untersuchungsgerichten wegen des
Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 (1) StGB; des Verdachtes
des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302(1) sowie des Verdachtes der Bestimmung
anderer zur Ausführung einer Straftat nach § 12 StGB in Zusammenhang mit §§ 310 (1)
sowie 302 (1) StGB erstattet?
Wenn nein, warum nicht?
2) Haben Ihre Vorgänger im Amt derartige Anzeigen erstattet?
Wenn ja, wie viele und in welchen Fällen genau?
3) Werden Sie Anzeige an die Staatsanwaltschaft gegen unbekannte Täter in den
Redaktionen der Zeitschriften ,,NEWS“‘ „profil“ und „Format“ oder im
Bundesministerium für Inneres, der Polizei, in der Staatsanwaltschaft beziehungsweise
in Untersuchungsgerichten wegen des Verdachtes der Verletzung des
Amtsgeheimnisses nach § 310 (1) StGB; des Verdachtes des Mißbrauches der
Amtsgewalt nach § 302 (1) sowie der Bestimmung anderer zur Ausführung einer
Straftat nach § 12 StGB in Zusammenhang mit §§ 310 (1) sowie 302 (1) StGB
erstatten?
Wenn nein, warum nicht?