1563/J XXI.GP

Eingelangt am: 24.11.2000

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Jung

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend gewerbsmäßige Beteiligung am Amtsmißbrauch durch ,,NEWS“, „profil“ und

„Format“

 

 

Die Zeitschriften „NEWS“, „profil“ und „Format“ veröffentlichen seit Jahren fortgesetzt

angebliche und tatsächliche Ermittlungsergebnisse von Polizei, Staatsanwaltschaft und

Untersuchungsgerichten, wobei sie sich nicht scheuen, Aktenteile oder ganze Akten, welche

der Amtsverschwiegenheit unterliegen, rufschädigend zum Nachteil der meist namentlich

genannten Personen, auf welche sich diese Akteninhalte beziehen, zu veröffentlichen. Zum

Teil werden diese Dokumente sogar in Faksimileabdruck wiedergegeben.

 

Obwohl diese Dokumente und Mitteilungen den Zeitschriften „NEWS“, „profil“ und

„Format“ im Wege des Amtsmißbrauches, also auf verbrecherische Weise, zugekommen sein

müssen, ist offenbar - unter Mißachtung des § 84 Abs. 1 StPO - bisher nichts gegen diese

fortdauernden Gesetzesverletzungen, welche den genannten Zeitschriften durch ihren

Nachrichtenwert auch zum finanziellen Vorteil gereichen und in Anbetracht ihrer

fortdauernden Wiederholung wohl als gewerbsmäßige Delikte im Sinne des Strafgesetzes

gedeutet werden müssen, geschehen.

 

                               § 84 Abs. 1 StPO lautet wie folgt:

 

     „Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer von Amts wegen zu

verfolgenden strafbaren Handlung bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so     sie zur Anzeige an eine Staatsanwaltschaft oder Sicherheitsbehörde verpflichtet.“

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1) Haben Sie oder Beamte Ihres Ministeriums in der Vergangenheit Anzeigen an die

    Staatsanwaltschaft gegen unbekannte Täter in den Redaktionen der Zeitschriften

     ‚,NEWS“, „profil“ und „Format“ oder im Bundesministerium für Inneres, der Polizei, in

     der Staatsanwaltschaft beziehungsweise in Untersuchungsgerichten wegen des

     Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 (1) StGB; des Verdachtes

     des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302(1) sowie des Verdachtes der Bestimmung

     anderer zur Ausführung einer Straftat nach § 12 StGB in Zusammenhang mit §§ 310 (1)

     sowie 302 (1) StGB erstattet?

     Wenn nein, warum nicht?

 

2) Haben Ihre Vorgänger im Amt derartige Anzeigen erstattet?

    Wenn ja, wie viele und in welchen Fällen genau?

 

3) Werden Sie Anzeige an die Staatsanwaltschaft gegen unbekannte Täter in den

     Redaktionen der Zeitschriften ,,NEWS“‘ „profil“ und „Format“ oder im

     Bundesministerium für Inneres, der Polizei, in der Staatsanwaltschaft beziehungsweise

     in Untersuchungsgerichten wegen des Verdachtes der Verletzung des

     Amtsgeheimnisses nach § 310 (1) StGB; des Verdachtes des Mißbrauches der

     Amtsgewalt nach § 302 (1) sowie der Bestimmung anderer zur Ausführung einer

     Straftat nach § 12 StGB in Zusammenhang mit §§ 310 (1) sowie 302 (1) StGB

     erstatten?

     Wenn nein, warum nicht?