157/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Postenschacher im Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft
Seit der Nationalratswahl, am 3. Oktober 1999, wird von SPÖ und ÖVP auch offiziell
zugegeben, daß es in der öffentlichen Verwaltung Proporz und Postenschacher gibt.
Es wurde eingesehen, daß das bisherige Abstreiten der wahren Zustände bereits völlig
unglaubwürdig geworden ist. Es bestehen aber früher als gedacht berechtigte Zweifel
an den getätigten Versprechen, da die parteipolitische Postenvergabe auch nach dem 3.
Oktober 1999 durch die Besetzung ranghoher Positionen in den Ministerien
weitergeführt wurde.
Dazu gehört auch die Tatsache, daß es Ministersekretären erstaunlich oft gelingt, eine
besonders steile Karriere einzuschlagen. Die übermäßige Ausstattung dieses
Personenkreises mit rechtlich bedenklichen Überstundenvergütungen ist derzeit
Gegenstand einer Prüfung durch den Rechnungshof.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft die nachstehende
1. Teilen Sie die Auffassung, daß die Vergabe leitender Positionen in Ihrem Ressort,
den an objektive und nachvollziehbare Verfahren zu stellenden Anforderungen nur
unzureichend genügt? Wenn nein, wie können Sie sich erklären, daß sich SPÖ und
ÖVP nunmehr über die Beseitigung der Parteibuchwirtschaft im Bundesdienst (vgl.
„Die Presse“ vom 11. November 1999) einig sind?
2. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Vergabe leitender Funktionen in
Ihrem Ressort objektiver und transparenter zu gestalten?
3. Welche leitenden Funktionen wurden in Ihrem Ressort seit dem 3. Oktober 1999
vergeben?
4. Welche Kriterien waren bei der Vergabe der Funktionen maßgebend?
5. Wann wurden diese Funktionen ausgeschrieben?
6. Wie viele Kandidaten haben sich beworben?
7. Welche Qualifikationen hatten die
Mitbewerber?
8. Werden Sie die Vergabe von Funktionen bis zum Vorliegen der neuen
Objektivierungskriterien unterbrechen? Wenn nein, warum nicht?
9. Werden Sie dafür sorgen, daß in Zukunft die besoldungsrechtlichen Vorschriften
eingehalten werden und insbesondere die gleichzeitige Gewährung von
Verwendungszulagen für besondere Verantwortung und Überstundenvergütungen
ausgeschlossen sind?