157/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Haupt

und Kollegen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend Postenschacher im Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft

 

Seit der Nationalratswahl, am 3. Oktober 1999, wird von SPÖ und ÖVP auch offiziell

zugegeben, daß es in der öffentlichen Verwaltung Proporz und Postenschacher gibt.

 

Es wurde eingesehen, daß das bisherige Abstreiten der wahren Zustände bereits völlig

unglaubwürdig geworden ist. Es bestehen aber früher als gedacht berechtigte Zweifel

an den getätigten Versprechen, da die parteipolitische Postenvergabe auch nach dem 3.

Oktober 1999 durch die Besetzung ranghoher Positionen in den Ministerien

weitergeführt wurde.

Dazu gehört auch die Tatsache, daß es Ministersekretären erstaunlich oft gelingt, eine

besonders steile Karriere einzuschlagen. Die übermäßige Ausstattung dieses

Personenkreises mit rechtlich bedenklichen Überstundenvergütungen ist derzeit

Gegenstand einer Prüfung durch den Rechnungshof.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und

Forstwirtschaft die nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Teilen Sie die Auffassung, daß die Vergabe leitender Positionen in Ihrem Ressort,

    den an objektive und nachvollziehbare Verfahren zu stellenden Anforderungen nur

    unzureichend genügt? Wenn nein, wie können Sie sich erklären, daß sich SPÖ und

    ÖVP nunmehr über die Beseitigung der Parteibuchwirtschaft im Bundesdienst (vgl.

    „Die Presse“ vom 11. November 1999) einig sind?

 

2. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Vergabe leitender Funktionen in

    Ihrem Ressort objektiver und transparenter zu gestalten?

 

3. Welche leitenden Funktionen wurden in Ihrem Ressort seit dem 3. Oktober 1999

    vergeben?

 

4. Welche Kriterien waren bei der Vergabe der Funktionen maßgebend?

 

5. Wann wurden diese Funktionen ausgeschrieben?

 

6. Wie viele Kandidaten haben sich beworben?

 

7. Welche Qualifikationen hatten die Mitbewerber?

8. Werden Sie die Vergabe von Funktionen bis zum Vorliegen der neuen

    Objektivierungskriterien unterbrechen? Wenn nein, warum nicht?

 

9. Werden Sie dafür sorgen, daß in Zukunft die besoldungsrechtlichen Vorschriften

    eingehalten werden und insbesondere die gleichzeitige Gewährung von

    Verwendungszulagen für besondere Verantwortung und Überstundenvergütungen

    ausgeschlossen sind?