1572/J XXI.GP

Eingelangt am: 24.11.2000

 

                                                               Anfrage

 

der Abgeordneten Kubitschek und Genossen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend die EU - Regierungskonferenz und die WTO

 

 

Am 7. und 8. Dezember findet eine Regierungskonferenz der EU statt. Hauptthema der

Konferenz wird die Institutionenreform der EU sein. Im Schatten der großen

Problemstellungen die in diesem Zusammenhang zu verhandeln sein werden, wird auch über

die weitere Einschränkung nationaler Handlungsspielräume in der Außenhandelspolitik

entschieden werden (Art 133 EGV).

Konkret geht es darum, für den Bereich der Dienstleistungen und die Rechte des geistigen

Eigentums vom Prinzip der Einstimmigkeit abzurücken und die qualifizierte Mehrheit

einzuführen.

Tatsächlich bietet bereits die aktuelle Fassung des Artikels 133 Abs. 5 EGV eine

Rechtsgrundlage für die Ausdehnung der Gemeinschaftskompetenz auf die Bereiche

Dienstleistungen und Rechte des geistigen Eigentums, allerdings nur auf Basis eines

einstimmigen Beschlußes des Rates.

Somit ist derzeit jedem Mitgliedsland das Mitspracherecht darüber gesichert, wie weit es

bereit ist, in diesem Bereich auf seine Kompetenzen zugunsten der Gemeinschaft zu

verzichten. Dieser Punkt ist deshalb so wichtig, als im Gegensatz zum Warenbereich, der (mit

Ausnahme der landwirtschaftlichen Produkte) keine wesentlichen

Liberalisierungsmöglichkeiten mehr bietet, gerade im Dienstleistungsbereich maßgebliche

Liberalisierungsschritte in der WTO in Verhandlung stehen, bei denen es um sehr essentielle

Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten geht.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft

und Arbeit folgende Anfrage:

 

1. In welcher Weise wird sich eine Einschränkung der nationalen Handlungsspielräume

durch einen Übergang zur qualifizierten Mehrheit beim Handel mit Dienstleistungen sowie

der geistigen Eigentumsrechte auswirken. Können Sie hierfür konkrete Beispiele anführen?

2. Welche Position nehmen Sie, Herr Minister Bartenstein, als ressortzuständiger Vertreter

für Fragen der Außenhandelspolitik und damit federführendes Ressort zu der anstehenden

Entscheidung auf EU - Ebene bzgl. eines Überganges zur qualifizierten Mehrheit in

Angelegenheiten des Art 133 EGV ein?

 

3. Wie erfolgt die Abstimmung der österreichischen Position zwischen dem in dieser Frage

federführenden Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten einerseits und dem

mit der Vertretung der österreichischen Interessen auf europäischer Ebene befaßten

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten andererseits?

 

4. In welchen Dokumenten ist die österreichische Position zu dieser Frage festgeschrieben

und somit nachlesbar?

 

5. Wurde die österreichische Position zur Frage der Übertragung von Kompetenzen im

Bereich der Außenhandelspolitik auf europäische Ebene im Rahmen eines

Ministerratsvortrages beschlossen?

 

6. Wurde die österreichische Position zur Frage der Übertragung von Kompetenzen im

Bereich der Außenhandelspolitik auf europäischer Ebene im Rahmen des Hauptausschußes

des Nationalrates beraten?

 

6. Aus unterschiedlichen Quellen ist zu entnehmen, daß Österreich als Gegner eines

Überganges zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen bei Angelegenheitens des Art 133 -

im Gegensatz zu Frankreich und Spanien - nicht wahrgenommen wird.

Welche Aktivitäten haben Sie gesetzt, um zu gewährleisten, daß die Position des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten im Rahmen der EU - Verhandlungen

mit entsprechendem Nachdruck seitens der österreichischen Vertreter eingebracht wird?

 

7. Frau Bundesministerin Ferrero - Waldner hat im Rahmen der parlamentarischen

Ausschußberatungen über das Budget festgehalten, daß es unterschiedliche inhaltliche

Auffassungen zu der Frage der Übertragung von Kompetenzen im Bereich des Art 133 EGV

zwischen dem BM für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem BM für auswärtige

Angelegenheiten gibt. Sind Sie der Meinung, daß das mit der Vertretung nach außen befaßte

Ressort auch die inhaltliche Positionierung der Fachressorts bestimmen sollte, wenn diese

Positionen die europäische oder internationale Ebene betreffen?