1573/J XXI.GP
Eingelangt am: 24.11.2000
ANFRAGE
des Abgeordneten O b e r h a i d i n g e r und Genossinnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Energieabgabe
Berechnungen der E - Wirtschaft zufolge belastet die Verdoppelung der Energieabgabe auf
elektrischen Strom einen durchschnittlichen österreichischen Haushalt mit rund 520 Schilling
jährlich mehr. Durch diese Stromabgabe steigt der Steueranteil bei Elektrizität auf ein Viertel
bis ein Drittel. Mit der Verdoppelung der Energiesteuer zahlt Österreich im Haushaltsbereich
zu den absoluten Hochsteuerländern. Die schon bisherige 10 - Groschen - Energieabgabe pro
kWh Strom hat zudem die Haushalte mehr als die Industrie belastet.
Von der Deckelung der Energieabgabe profitieren ausschließlich energieintensive
Großbetriebe und werden dadurch bevorzugt. Sie zahlen nicht die gesamte Steuer für jede
verbrauchte Kilowattstunde. Durch diese Beschränkung der Energieabgabe auf nicht mehr
als 0,35 Prozent des Nettoproduktionswertes ist die Industrie auch von der Erhöhung der
Energieabgabe kaum betroffen.
Der Aufforderung der Regierung an die E - Wirtschaft, die höhere Stromsteuer nicht an die
Kunden weiterzugeben, wurde - was absehbar war - nicht nachgekommen. Die
durchgeführten Strompreissenkungen der E - Wirtschaft, werden durch die Verdoppelung der
Energieabgabe relativiert. Die Kleinkunden werden durch die genannten Regelungen
gegenüber den Unternehmen stark benachteiligt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit folgende
Anfrage:
1. Wie sieht die aktuelle Einnahmensituation aus der Energieabgabe aus?
2. Was wird dies auf Jahressicht ausmachen?
3. Welche Position beziehen Sie zur genannten Ungleichbehandlung von Kleinkunden und
Gewerbe?
4. Werden energiepolitische Maßnahmen im Hinblick auf das Kyoto - Ziel aus diesen
Einnahmen finanziert?
5. Welche Maßnahmen sind im Einzelnen in Vorbereitung bzw. schon gesetzt?