1574/J XXI.GP
Eingelangt am: 24.11.2000
Anfrage
der Abgeordneten Kubitschek und Genossen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend die EU - Regierungskonferenz und die WTO
Am 7. und 8. Dezember findet eine Regierungskonferenz der EU statt. Hauptthema der
Konferenz wird die Institutionenreform der EU sein. Im Schatten der großen
Problemstellungen die in diesem Zusammenhang zu verhandeln sein werden, wird auch über
die weitere Einschränkung nationaler Handlungsspielräume in der Außenhandelspolitik
entschieden werden (Art 133 EGV).
Konkret geht es darum, für den Bereich der Dienstleistungen und die Rechte des geistigen
Eigentums vom Prinzip der Einstimmigkeit abzurücken und die qualifizierte Mehrheit
einzuführen.
Tatsächlich bietet bereits die aktuelle Fassung des Artikels 133 Abs. 5 EGV eine
Rechtsgrundlage für die Ausdehnung der Gemeinschaftskompetenz auf die Bereiche
Dienstleistungen und Rechte des geistigen Eigentums, allerdings nur auf Basis eines
einstimmigen Beschlußes des Rates.
Somit ist derzeit jedem Mitgliedsland das Mitspracherecht darüber gesichert, wie weit es
bereit ist, in diesem Bereich auf seine Kompetenzen zugunsten der Gemeinschaft zu
verzichten. Dieser Punkt ist deshalb so wichtig, als im Gegensatz zum Warenbereich, der (mit
Ausnahme der landwirtschaftlichen Produkte) keine wesentlichen
Liberalisierungsmöglichkeiten mehr bietet, gerade im Dienstleistungsbereich maßgebliche
Liberalisierungsschritte in der WTO in Verhandlung stehen, bei denen es um sehr essentielle
Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten geht.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende Anfragen:
1. Welche Position nehmen Sie, Frau Bundesministerin Ferrero - Waldner, zu der anstehenden
Entscheidung auf EU - Ebene bzgl. eines Überganges zur qualifizierten Mehrheit in
Angelegenheiten des Art 133 EGV ein?
2. Wie erfolgt die Abstimmung der österreichischen Position zwischen dem in dieser Frage
federführenden Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten einerseits und dem
mit der Vertretung der österreichischen Interessen auf europäischer Ebene befaßten
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten andererseits?
3. In welchen Dokumenten ist die österreichische Position zu dieser Frage festgeschrieben
und somit nachlesbar?
4. Wurde die österreichische Position zur Frage der Übertragung von Kompetenzen im
Bereich der Außenhandelspolitik auf europäische Ebene im Rahmen eines
Ministerratsvortrages beschlossen?
5. Wurde die österreichische Position zur Frage der Übertragung von Kompetenzen im
Bereich der Außenhandelspolitik auf europäischer Ebene im Rahmen des Hauptausschußes
des Nationalrates beraten?
6. Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin Ferrero - Waldner, haben im Rahmen der
parlamentarischen Ausschußberatungen über das Budget festgehalten, daß es unterschiedliche
inhaltliche Auffassungen zu der Frage der Übertragung von Kompetenzen im Bereich des Art
133 EGV zwischen dem BM für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem BM für auswärtige
Angelegenheiten gibt. Sind Sie der Meinung, daß Ihr mit der Vertretung nach außen befaßtes
Ressort auch die inhaltliche Positionierung der Fachressorts bestimmen sollte, wenn diese
Positionen die europäische oder internationale Ebene betreffen?
7. Aus unterschiedlichen Quellen ist zu entnehmen, daß Österreich als Gegner eines
Überganges zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen bei Angelegenheitens des Art 133 -
im Gegensatz zu Frankreich und Spanien - nicht wahrgenommen wird.
Es stellt sich somit die Frage, ob die österreichische Haltung, wie sie seitens dem in dieser
Frage federführenden BM für Wirtschaft und Arbeit festgelegt wurde, von Ihrem Ressorts mit
dem erforderlichen Nachdruck eingebracht worden ist?