1579/J XXI.GP
Eingelangt am: 28. 11. 2000
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
and den Bundeskanzler
betreffend „Staatliche Garantien - Beihilfenverdacht nach EG Vertrag“
Nach Presseberichten forderte die EU Kommission nun von den sämtlichen Mitgliedsstaaten
sämtliche Informationen über staatliche Garantien (das sind Garantien von öffentlich
rechtlichen Gebietskörperschaften) im wirtschaftlichen Bereich ein. In einem Schreiben
mahnte sie die Mitglieder - darunter auch Österreich - der Aufforderung raschest
nachzukommen, da die Frist bereits im Juni 2000 abgelaufen ist. Grund dafür wäre eine Klage
der EU - Privat - (Bankvereinigung) wegen Verstoßes gegen den EG Vertrag. Diese hat
gewissen Banken vorgeworfen, wegen Garantien von Ländern oder Kommunen ein besseres
„Rating“ zu bekommen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Vertreten auch Sie die Auffassung, dass diese staatliche Garantien als Beihilfen zu
qualifizieren sind?
2. Wenn nein, weshalb nicht?
3. Welche Hindernisse standen Österreich einer fristgerechten Beantwortung (Juni 2000)
entgegen?
4. Wann erfolgte die Beantwortung Österreichs über staatliche Garantien im
wirtschaftlichem Bereich an die EU - Kommission?
5. Welche staatliche Garantien - in welchen wirtschaftlichen Bereichen - wurden festgestellt
und der EU - Kommission mitgeteilt?
6. Welche Unternehmen verfügen über derartige staatliche Garantien (Ersuche um
namentliche Bekanntgabe der einzelnen Unternehmen und des Garantiegebers)?
7. Wie hoch sind diese staatlichen Garantien in Summe für diese Unternehmen?
8. Wenn bisher noch immer keine Beantwortung der österreichischen Bundesregierung über
die staatlichen Garantien im wirtschaftlichen Bereich an die EU - Kommission erfolgt ist,
wann ist damit zu rechnen?
9. Hat die nicht fristgerechte Beantwortung (Juni 2000) durch die österreichische
Bundesregierung an die EU - Kommission irgendwelche Auswirkungen?
10. Wenn ja, welche?