1583/J XXI.GP

Eingelangt am: 28.11.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Muttonen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend „geschlechtergerechteres Formulieren“

 

Veränderungen in der Sprache sind ein untrüglicher Barometer für gesellschaftliche

Entwicklungen.

Die Umsetzung derartiger sprachlichen Neuerungen erfolgt in der Regel

zeitverzögert; die Gleichstellung der Geschlechter in der Sprache ist daher trotz

intensiver Bewußtseinbildung der letzten Jahrzehnte noch immer nicht ausreichend

Berufsbezeichnungen, gesellschaftliche Funktionen und Titel, aber auch die

Geschlechtsbezeichnungen in Gesetzes -  und Verordnungsentwürfen werden immer

noch in der ausschließlich männlichen Form verwendet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Es sind zahlreiche Untersuchungen und Publikationen zum Thema

     „Gleichbehandlung in der Sprache“ vorhanden; zuletzt hat beispielsweise der

     Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der Universität Klagenfurt einen

     Leitfaden zum geschlechtergerechteren Formulieren veröffentlicht. Wird diese

     Publikation breit verteilt werden und wenn ja, in welchen Institutionen ?

 

2. Werden die Resultate derartiger Publikation - deren Erstellung ja immerhin auch

     über Steuerressourcen erfolgt ist - seitens Ihres Ressorts Verwendung finden?

 

3. Welche Initiativen zum „geschlechtergerechten Formulieren“ beabsichtigen Sie zu

     setzen?

 

4. Wie werden sie sicherstellen, dass die geschlechtsneutrale Formulierung von

     Gesetzes -  und Verordnungsentwürfen künftig die Regel wird?