1593/J XXI.GP
Eingelangt am: 29.11.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten JUNG
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend illegale Weitergabe von Daten durch Sicherheitsunternehmen
Der nach eigenen Angaben ehemalige Polizeibeamte Holger Arslan, geb. 19. Mai 1972,
wohnhaft in 9020 Klagenfurt, Schildgasse 16, hat mit Schreiben vom 8. November 2000 an
das Büro des Landeshauptmannes von Kärnten ausführlich verschiedene Vorgänge
dargestellt.
Neben interessanten Ausführungen darüber, wie der Redakteur Reichmann des
Zeitgeistmagazines FORMAT bewußt falsche belastende Aussagen gegen die FPÖ und gegen
Dr. Haider mit finanziellen Angeboten provozieren wollte, macht der Verfasser dieses
Schreibens auf Seite 3 folgende Angaben:
,,Weiters stimmt mich bedenklich, dass eine der größten Sicherheitsunternehmen im Raum
Kärnten laufend Informationen bezüglich Fahrzeugdaten, Bewerber, Haftentlassungen udgl.
in kürzester Zeit (in Minuten) auf dem Tisch haben. Dazu kann ich nur sagen, daß der
Direktor dieses Unternehmens der roten Fraktion angehörig ist und im Vorsitz der
Wirtschaftskammer einen Platz inne hat. Der Sohn eines relativ hochrangigen
Kriminalbeamten der BPD - Klagenfurt ist seit langer Zeit Mitarbeiter des betreffenden
Unternehmens und der Direktor dieses Unternehmens gab mir gegenüber ständig an, ein
freundschaftliches Verhältnis zu dem besagten Beamten zu haben. Auch behauptet der
Direktor dieses Unternehmens alle notwendigen Informationen aufgrund seiner tollen
Kontakte im Nu erhalten zu können (Beispiel: Der damalige Entführer des Bruders einer
hochrangigen Kärntner Familie, wird dieses Jahr aus der Haft entlassen. Diese Information
gab mir betreffender Direktor bei einem Gespräch in seinen Firmenräumlichkeiten) Dies ist
nur eines von vielen Beispielen, die im Zusammenhang mit dem Sicherheitsunternehmen
anzuführen sind."
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1) Ist Ihnen der o.a. Sachverhalt bekannt ?
2.) Haben Sie bereits bzw. werden Sie Anzeige an die Staatsanwaltschaft gegen
unbekannte Täter wegen des Verdachtes des Mißbrauches der Amtsgewalt nach
§ 302(1) StGB, des Verdachtes der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 StGB,
des Verdachtes der Bestechung nach § 307 StGB, des Verdachtes der Verletzung des
Amtsgeheimnisses nach § 310 (1) StGB und des Verdachtes der Verletzung des
Datenschutzgesetzes sowie des Verdachtes der Bestimmung anderer zur Ausführung
einer Straftat nach § 12 StGB in Zusammenhang mit §§ 310(1) sowie 302(1) StGB
wegen den oben zitierten Behauptungen hinsichtlich der
,,Sicherheitsunternehmungen" erstatten ?
3.) Haben Sie bereits bzw. werden Sie Untersuchungen in Ihrem Ressort wegen des
Verdachtes des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302(1) StGB, des Verdachtes der
Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 StGB, des Verdachtes der Bestechung
nach § 307 StGB, des Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 (1)
StGB und des Verdachtes der Verletzung des Datenschutzgesetzes sowie des
Verdachtes der Bestimmung anderer zur Ausführung einer Straftat nach § 12 StGB in
Zusammenhang mit §§ 310(1) sowie 302(1) StGB wegen den oben zitierten
Behauptungen hinsichtlich der ,,Sicherheitsunternehmungen" veranlassen?