1593/J XXI.GP

Eingelangt am: 29.11.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten JUNG

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend illegale Weitergabe von Daten durch Sicherheitsunternehmen

 

Der nach eigenen Angaben ehemalige Polizeibeamte Holger Arslan, geb. 19. Mai 1972,

wohnhaft in 9020 Klagenfurt, Schildgasse 16, hat mit Schreiben vom 8. November 2000 an

das Büro des Landeshauptmannes von Kärnten ausführlich verschiedene Vorgänge

dargestellt.

 

Neben interessanten Ausführungen darüber, wie der Redakteur Reichmann des

Zeitgeistmagazines FORMAT bewußt falsche belastende Aussagen gegen die FPÖ und gegen

Dr. Haider mit finanziellen Angeboten provozieren wollte, macht der Verfasser dieses

Schreibens auf Seite 3 folgende Angaben:

 

,,Weiters stimmt mich bedenklich, dass eine der größten Sicherheitsunternehmen im Raum

Kärnten laufend Informationen bezüglich Fahrzeugdaten, Bewerber, Haftentlassungen udgl.

in kürzester Zeit (in Minuten) auf dem Tisch haben. Dazu kann ich nur sagen, daß der

Direktor dieses Unternehmens der roten Fraktion angehörig ist und im Vorsitz der

Wirtschaftskammer einen Platz inne hat. Der Sohn eines relativ hochrangigen

Kriminalbeamten der BPD - Klagenfurt ist seit langer Zeit Mitarbeiter des betreffenden

Unternehmens und der Direktor dieses Unternehmens gab mir gegenüber ständig an, ein

freundschaftliches Verhältnis zu dem besagten Beamten zu haben. Auch behauptet der

Direktor dieses Unternehmens alle notwendigen Informationen aufgrund seiner tollen

Kontakte im Nu erhalten zu können (Beispiel: Der damalige Entführer des Bruders einer

hochrangigen Kärntner Familie, wird dieses Jahr aus der Haft entlassen. Diese Information

gab mir betreffender Direktor bei einem Gespräch in seinen Firmenräumlichkeiten) Dies ist

nur eines von vielen Beispielen, die im Zusammenhang mit dem Sicherheitsunternehmen

anzuführen sind."

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1) Ist Ihnen der o.a. Sachverhalt bekannt ?

2.) Haben Sie bereits bzw. werden Sie Anzeige an die Staatsanwaltschaft gegen

      unbekannte Täter wegen des Verdachtes des Mißbrauches der Amtsgewalt nach

      § 302(1) StGB, des Verdachtes der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 StGB,

      des Verdachtes der Bestechung nach § 307 StGB, des Verdachtes der Verletzung des

      Amtsgeheimnisses nach § 310 (1) StGB und des Verdachtes der Verletzung des

      Datenschutzgesetzes sowie des Verdachtes der Bestimmung anderer zur Ausführung

      einer Straftat nach § 12 StGB in Zusammenhang mit §§ 310(1) sowie 302(1) StGB

      wegen den oben zitierten Behauptungen hinsichtlich der

      ,,Sicherheitsunternehmungen" erstatten ?

 

3.) Haben Sie bereits bzw. werden Sie Untersuchungen in Ihrem Ressort wegen des

      Verdachtes des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302(1) StGB, des Verdachtes der

      Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 StGB, des Verdachtes der Bestechung

      nach § 307 StGB, des Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 (1)

      StGB und des Verdachtes der Verletzung des Datenschutzgesetzes sowie des

      Verdachtes der Bestimmung anderer zur Ausführung einer Straftat nach § 12 StGB in

      Zusammenhang mit §§ 310(1) sowie 302(1) StGB wegen den oben zitierten

      Behauptungen hinsichtlich der ,,Sicherheitsunternehmungen" veranlassen?