1603/J XXI.GP
Eingelangt am: 29.11.2000
der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Waffen im Privatbesitz
In den letzten Jahren ist in Österreich eine Häufung von Bluttaten, die mit legal besessenen
Schusswaffen verübt wurden, festzustellen. Die erst kürzlich verübte Bluttat an der 38-
jährigen Mag. Maria D. in der Rektoratskanzlei der Universität Wien und dem anschließenden
Selbstmord des mutmaßlichen Täters zeigt wiederum klar: Wäre in der jeweiligen
Konfliktsituation keine Faustfeuerwaffe bereitgelegen, so wäre die Tat unterblieben oder
zumindest erheblich erschwert worden.
Die Zahl der Faustfeuerwaffen in privater Hand ist in Österreich eindeutig zu hoch. Derzeit
gibt es in Österreichs Haushalten fünf Mal mehr Waffen, als das Bundesheer und die
Exekutive gemeinsam besitzen. Derzeit besitzen rund 350.000 Menschen ein
waffenrechtliches Dokument und damit hat in den letzten 15 Jahren nahezu eine
Verdoppelung der Waffenbesitzer stattgefunden.
Diese Entwicklung hat auch mit dem weit verbreiteten Irrtum zu tun, eine Schusswaffe im
Haushalt würde die Sicherheit erhöhen. Es ist das Gegenteil der Fall - eine Schusswaffe
bringt mehr Gefahr. Immer wieder wurden in den letzten Jahren Menschen Opfer von mit
legalen Schusswaffen verübten Verbrechen, der größte Teil dieser Morde passierte innerhalb
von Hausgemeinschaften, also dort, wo Opfer und Täter in Gemeinschaft gelebt hatten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die große Anzahl von Schusswaffen in
privater Hand zu verringern?
2. Werden Sie Initiativen setzen, dass es künftig als einziges waffenrechtliches
Dokument nur mehr den Waffenpass gibt?
3. Werden Sie Initiativen setzen, dass es für Personen, die eine Schusswaffe besitzen
dürfen, eine verpflichtende Schulung („Waffenführerschein") im Umgang mit
Waffen gibt?
4. Werden Sie Initiativen setzen, dass ein Waffenpass nur mehr für diejenigen Personen
bewilligt wird, die Schusswaffen aus beruflichen Gründen oder zur Ausübung einer
bestimmten beruflichen Tätigkeit benötigen?
5. Werden Sie Initiativen setzen, dass bei Hinweisen auf die Gewaltbereitschaft eines
Menschen, ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen wird?
6. Werden Sie Initiativen setzen, dass die anlasslose Kontrolle von Schusswaffen in
Privatbesitz gesetzlich verankert wird?
7. Werden Sie Initiativen setzen, damit der Ermessensspielraum für die
Waffenbehörden, ein waffenrechtliches Dokument auszustellen, abgeschafft wird?
8. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit es zu einer rückwirkenden
Bedarfsprüfung und einem Verlässlichkeitstest bei Personen kommt, die bereits ein
waffenrechtliches Dokument besitzen?