1605/J XXI.GP
Eingelangt am: 30.11.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend demokratische Grundrechte
In Ihrer Rede vor dem Parlament vom 28. November 2000 haben Sie, Herr Bundeskanzler, in
unerhörter Weise den ÖGB - Beschluss zum friedlichen Protest gegen die unsozialen Maß -
nahmen dieser Bundesregierung in Form einer Menschenkette mit der Frage von Zulässigkeit
demokratischer Rechte verknüpft. In diesem Zusammenhang haben Sie folgenden Satz gesagt:
„Man sollte sich durchaus diesbezügliche Schritte überlegen, ebenso die Sinnhaftigkeit, ja die
Zulässigkeit mancher politischer Proteste.“
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1.) Bitte interpretieren Sie die zitierte Passage.
2.) Sind mit den Überlegungen zur Zulässigkeit „mancher politischer Proteste“, die Maß -
nahmen gemeint, die auch der Bundesminister für Justiz, Dr. Dieter Böhmdorfer für ,,ver -
folgenswert“ hielt?
3.) Wer hat, Ihrer Meinung nach, über die Zulässigkeit politischer Proteste zu befinden?
4.) Halten Sie allfällige Kosten - wie die Wiener FPÖ - für ein Argument gegen die
Koalitions - und Versammlungsfreiheit?
5.) Inwieweit kann diese Bundesregierung im Zusammenhang mit solchen Äußerungen ihren
verfassungsmäßigen Verpflichtungen als Garant für die demokratischen Grundrechte nach -
kommen?