1618/J XXI.GP
Eingelangt am: 30.11.2000
A N F R A G E
der Abgeordneten Ing. Westenthaler
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Demonstration vom 23.11.2000
Auf der Internetseite ‚,http://www.nadir.org/nadir/periodika/tatblatt/132chronologie -
aktuell.htm“ des TATblatt ist über eine Demonstration vom 23. November 2000
folgendes zu lesen:
„Bereits um 5.00 Uhr früh begannen vor dem Parlament die Proteste anlässlich der
parlamentarischen Behandlung der die so gen. Sparmaßnahmen im Bildungs - und
Sozialbereich beinhaltenden Budgetbegleitgesetze. Bei relativ starker Fluktuation waren
bis zum Beginn der Nationalratssitzung um 9.00 Uhr durchgehend zwischen
90 und 130 DemonstrantInnen (TATblatt - Zählungen) anwesend, die frühstückten,
pfiffen, Sprechchöre skandierten, den Gehsteig bemalten u.v.a.m.
Kurz vor 5.30 holten DemonstrantInnen eine der an Sitzungstagen vor dem Parlament
wehenden rot - weiß - roten Fahnen ein. Ehe sie diese jedoch gänzlich entfernen,
den weißen Streifen raustrennen oder was immer sonst sie vorgehabt hatten
durchführen konnten, waren der parlamentarische Fahnenwärter und
WEGA - BeamtInnen herbeigeeilt, denen es gelang, die Fahne zu retten und schließlich
wieder zu hissen.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. War die besagte Demonstration vom 23. November 2000 ordnungsgemäß
angemeldet?
2. Wie viele Personen haben an dieser Demonstration teilgenommen?
3. Aus welchen Gründen konnte es den Demonstranten gelingen eine der Fahnen
einzuholen und diese zu zerstören?
4. Wie viele Personen waren an der ,,Fahnen - Einhol - Aktion“ und der Zerstörung der
Fahne beteiligt?
5. Welcher konkrete Schaden ist durch diesen Vorfall entstanden und wer kommt für
diesen Schaden auf?
6. Wurden gegen Teilnehmer dieser Demonstration rechtliche Schritte eingeleitet?
Wenn ja, gegen wie viele und welche?
Wenn nein, warum nicht?
7. Sind jene Personen, die während dieser Demonstration die Fahne einholten und
zerstörten, identitätsmäßig festgestellt worden? Wenn ja, wurden Anzeigen erstattet
und gegen wie viele Personen? Wenn nein, warum nicht?