1619/J XXI.GP
Eingelangt am: 30.11.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Jung
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend illegale Aktenflüsse zur Zeitschrift „Format“
Wie die Zeitschrift „Format“ in ihrer Ausgabe Nr. 48 vom 27 November 2000 vermeidet
liegt ihr „exklusiv der (Anm.: vertrauliche und der Amtsverschwiegenheit unterliegende)
Zwischenbericht der Wirtschaftspolizei nach neuen Wochen Ermittlungen in der FPÖ -
Spitzelaffäre vor (...)".
Weiters berichtet „Format“:
„In einem Zwischenbericht der Wirtschaftspolizei, der vergangenen Montag bei der
Staatsanwaltschaft Wien ein gelangt ist (...)".
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wann ist der, der Amtsverschwiegenheit unterliegende, Zwischenbericht der
Wirtschaftspolizei in der sog. „Spitzelaffäre“ bei der Staatsanwaltschaft Wien
eingelangt, wann bei Gericht und wann beim Untersuchungsrichter?
2. Wie viele Beamte oder Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Wien und des Gerichtes
haben oder hatten Zugang zu diesem und zu anderen Berichten der
Wirtschaftspolizei?
3. Gibt es sonst noch Personen die Zugang zu solchen vertraulichen Berichten der
Wirtschaftspolizei haben?
Wenn ja, welche Personen und auf Grund welcher Funktion?
4. Wie kann ersichtlich werden, welche Personen Einsicht in den Zwischenbericht bzw.
Ablichtungen von diesem hatten?
5. Wird es in der Staatsanwaltschaft Wien interne Untersuchungen im Zusammenhang
mit dem Verdacht der illegalen Weitergabe von vertraulichen Dokumenten geben
oder sonstiger im Zuge der sog. „Spitzelaffäre“ begangenen Verstöße gegen
strafrechtliche Normen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann und wer wird die Untersuchung durchführen?