1619/J XXI.GP

Eingelangt am: 30.11.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Jung

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend illegale Aktenflüsse zur Zeitschrift „Format“

 

Wie die Zeitschrift „Format“ in ihrer Ausgabe Nr. 48 vom 27 November 2000 vermeidet

liegt ihr „exklusiv der (Anm.: vertrauliche und der Amtsverschwiegenheit unterliegende)

Zwischenbericht der Wirtschaftspolizei nach neuen Wochen Ermittlungen in der FPÖ -

Spitzelaffäre vor (...)".

 

Weiters berichtet „Format“:

„In einem Zwischenbericht der Wirtschaftspolizei, der vergangenen Montag bei der

Staatsanwaltschaft Wien ein gelangt ist (...)".

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wann ist der, der Amtsverschwiegenheit unterliegende, Zwischenbericht der

    Wirtschaftspolizei in der sog. „Spitzelaffäre“ bei der Staatsanwaltschaft Wien

    eingelangt, wann bei Gericht und wann beim Untersuchungsrichter?

 

2. Wie viele Beamte oder Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Wien und des Gerichtes

     haben oder hatten Zugang zu diesem und zu anderen Berichten der

     Wirtschaftspolizei?

 

3. Gibt es sonst noch Personen die Zugang zu solchen vertraulichen Berichten der

     Wirtschaftspolizei haben?

     Wenn ja, welche Personen und auf Grund welcher Funktion?

 

4. Wie kann ersichtlich werden, welche Personen Einsicht in den Zwischenbericht bzw.

     Ablichtungen von diesem hatten?

 

5. Wird es in der Staatsanwaltschaft Wien interne Untersuchungen im Zusammenhang

    mit dem Verdacht der illegalen Weitergabe von vertraulichen Dokumenten geben

    oder sonstiger im Zuge der sog. „Spitzelaffäre“ begangenen Verstöße gegen

    strafrechtliche Normen?

    Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann und wer wird die Untersuchung durchführen?