1624/J XXI.GP
Eingelangt am: 30.11.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend: „Salzburg TV - Freiheit für Privat - TV“
In Österreich ist das Betreiben von terrestrischen Fernsehsendeanlagen durch private
Fernsehsender nach wie vor verboten. Über eine Beschlussfassung eines
Privatfernsehgesetzes - um diesen Bereich endlich den Bedürfnissen und Gegebenheiten der
heutigen Zeit anzupassen - konnte sich bisher auch die derzeitige Bundesregierung nicht
einigen.
Damit bleibt das Fernsehmonopol bei terrestrischen Sendern in Österreich weiterhin bestehen.
Der private Regionalfernsehsender Salzburg TV hat dagegen im März dieses Jahres
Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht. Dieser hatte
bereits 1993 dieses Verbot für menschenrechtswidrig erklärt.
Daneben hat Salzburg TV im Land Salzburg eine Protesterklärung „Freiheit für Privat - TV“ -
bei der es um die Abschaffung dieses Verbotes geht - initiiert. Die ersten 25.000
Unterschriften (mittlerweile sind es bereits über 30.000) wurden am 17.10.2000
Bundeskanzler Schüssel übergeben. Dabei wurde auch auf die besondere Situation für die
Landeshauptstadt Salzburg hingewiesen: 85 % der Salzburger Stadtbevölkerung können das
private Regionalfernsehen mangels Kabelanschluss nicht sehen. Damit wird Salzburg TV, das
sich zu 100 % aus Werbeeinnahmen finanziert, auf Dauer der Zugang zu einem wesentlichen
Markt verweigert und damit die wirtschaftliche Basis entzogen.
Klare Aussagen oder einen möglichen Zeitplan wann mit einem Privatfernsehgesetz zu
rechnen sei, blieb der Bundeskanzler - nach Aussage von Salzburg TV - allerdings weiter
schuldig.
Dieses Verhalten veranlasste u.a. Salzburg TV eine Sendeanlage am Untersberg zu
installieren und diese ging am 25. Oktober 2000, 18:00 Uhr auf Sendung, wodurch erstmals in
der gesamten Stadt Salzburg mit Haus - oder Zimmerantenne das Programm von Salzburg TV
zu empfangen war. Einige Tage später war dieser ,,Spuk“ wieder vorbei. Beamten der
Funküberwachung drehten am 30. Oktober 2000 den Sender am Untersberg ab, plombierten
ihn und erklärten ihn für beschlagnahmt. Der Geschäftsführer von Salzburg TV wurde
angezeigt und dieser trat tags darauf in einen unbefristeten Hungerstreik um gegen den oben
geschilderten Zustand und der Vorgangsweise der Behörden in drastischer Weise zu
demonstrieren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr.
Innovation und Technologie nachstehende Anfrage:
1. Ist es richtig, dass Österreich in der EU das einzige Mitgliedsland ist, bei dem private
terrestrische Sendeanlagen von Fernsehsendern verboten sind?
2. Wenn ja, halten Sie dieses Verbot mit dem EU - Recht vereinbar?
3. Wenn nein, bei welchen Ländern
existiert ein solches oder ähnliches ebenfalls?
4. In welchen sonstigen europäischen Ländern gibt es ebenfalls ein derartiges Verbot -
wodurch private terrestrisch sendende Fernsehanstalten unmöglich sind - wie in
Österreich?
5. Wie ist Ihre Stellungnahme zu den geschilderten Vorgängen rund um den Regionalsender
Salzburg TV?
6. Gab es damals eine Anfrage der Funküberwachung Salzburg an das Ministerium für
Innovation, Verkehr und Technologie wie auf den Beginn des Betriebs des Senders von
Salzburg TV am Untersberg zu reagieren sei?
7. Hat Ihr Vorgänger einen Auftrag an die Beamten der Funküberwachung Salzburg gegeben
sofort einzuschreiten?
8. Haben Sie die Möglichkeit als BM für Innovation, Verkehr und Technologie einen
Probebetrieb für terrestrische private Fernsehsender zu genehmigen?
9. Wenn nein, weshalb nicht?
10. Wenn ja, was spricht dagegen?
11. Haben Sie die Möglichkeit als BM für Innovation, Verkehr und Technologie einen Art
„Pilotbetrieb“ - für die oben geschilderte Sondersituation in Salzburg (nur rd. 15 % der
Haushalte sind verkabelt) - für terrestrische private Fernsehsendern zu genehmigen?
12. Wenn nein, weshalb nicht?
13. Wenn ja, spricht etwas dagegen?
14. Welche Initiativen für eine Beschlussfassung eines Privatfernsehgesetzes werden Sie
setzen, gibt es dafür einen Zeitplan und wie sieht dieser aus?