1624/J XXI.GP

Eingelangt am: 30.11.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend: „Salzburg TV - Freiheit für Privat - TV“

 

In Österreich ist das Betreiben von terrestrischen Fernsehsendeanlagen durch private

Fernsehsender nach wie vor verboten. Über eine Beschlussfassung eines

Privatfernsehgesetzes - um diesen Bereich endlich den Bedürfnissen und Gegebenheiten der

heutigen Zeit anzupassen - konnte sich bisher auch die derzeitige Bundesregierung nicht

einigen.

 

Damit bleibt das Fernsehmonopol bei terrestrischen Sendern in Österreich weiterhin bestehen.

Der private Regionalfernsehsender Salzburg TV hat dagegen im März dieses Jahres

Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht. Dieser hatte

bereits 1993 dieses Verbot für menschenrechtswidrig erklärt.

Daneben hat Salzburg TV im Land Salzburg eine Protesterklärung „Freiheit für Privat - TV“ -

bei der es um die Abschaffung dieses Verbotes geht - initiiert. Die ersten 25.000

Unterschriften (mittlerweile sind es bereits über 30.000) wurden am 17.10.2000

Bundeskanzler Schüssel übergeben. Dabei wurde auch auf die besondere Situation für die

Landeshauptstadt Salzburg hingewiesen: 85 % der Salzburger Stadtbevölkerung können das

private Regionalfernsehen mangels Kabelanschluss nicht sehen. Damit wird Salzburg TV, das

sich zu 100 % aus Werbeeinnahmen finanziert, auf Dauer der Zugang zu einem wesentlichen

Markt verweigert und damit die wirtschaftliche Basis entzogen.

Klare Aussagen oder einen möglichen Zeitplan wann mit einem Privatfernsehgesetz zu

rechnen sei, blieb der Bundeskanzler - nach Aussage von Salzburg TV - allerdings weiter

schuldig.

Dieses Verhalten veranlasste u.a. Salzburg TV eine Sendeanlage am Untersberg zu

installieren und diese ging am 25. Oktober 2000, 18:00 Uhr auf Sendung, wodurch erstmals in

der gesamten Stadt Salzburg mit Haus -  oder Zimmerantenne das Programm von Salzburg TV

zu empfangen war. Einige Tage später war dieser ,,Spuk“ wieder vorbei. Beamten der

Funküberwachung drehten am 30. Oktober 2000 den Sender am Untersberg ab, plombierten

ihn und erklärten ihn für beschlagnahmt. Der Geschäftsführer von Salzburg TV wurde

angezeigt und dieser trat tags darauf in einen unbefristeten Hungerstreik um gegen den oben

geschilderten Zustand und der Vorgangsweise der Behörden in drastischer Weise zu

demonstrieren.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr.

Innovation und Technologie nachstehende Anfrage:

 

1. Ist es richtig, dass Österreich in der EU das einzige Mitgliedsland ist, bei dem private

     terrestrische Sendeanlagen von Fernsehsendern verboten sind?

 

2. Wenn ja, halten Sie dieses Verbot mit dem EU - Recht vereinbar?

 

3. Wenn nein, bei welchen Ländern existiert ein solches oder ähnliches ebenfalls?

4. In welchen sonstigen europäischen Ländern gibt es ebenfalls ein derartiges Verbot -

     wodurch private terrestrisch sendende Fernsehanstalten unmöglich sind - wie in

     Österreich?

 

5. Wie ist Ihre Stellungnahme zu den geschilderten Vorgängen rund um den Regionalsender

     Salzburg TV?

 

6. Gab es damals eine Anfrage der Funküberwachung Salzburg an das Ministerium für

     Innovation, Verkehr und Technologie wie auf den Beginn des Betriebs des Senders von

     Salzburg TV am Untersberg zu reagieren sei?

 

7. Hat Ihr Vorgänger einen Auftrag an die Beamten der Funküberwachung Salzburg gegeben

     sofort einzuschreiten?

 

8. Haben Sie die Möglichkeit als BM für Innovation, Verkehr und Technologie einen

    Probebetrieb für terrestrische private Fernsehsender zu genehmigen?

 

9. Wenn nein, weshalb nicht?

 

10. Wenn ja, was spricht dagegen?

 

11. Haben Sie die Möglichkeit als BM für Innovation, Verkehr und Technologie einen Art

      „Pilotbetrieb“ - für die oben geschilderte Sondersituation in Salzburg (nur rd. 15 % der

      Haushalte sind verkabelt) - für terrestrische private Fernsehsendern zu genehmigen?

 

12. Wenn nein, weshalb nicht?

 

13. Wenn ja, spricht etwas dagegen?

 

14. Welche Initiativen für eine Beschlussfassung eines Privatfernsehgesetzes werden Sie

       setzen, gibt es dafür einen Zeitplan und wie sieht dieser aus?