1625/J XXI.GP

Eingelangt am: 30.11.2000

 

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Tiermehl in Futtermischungen für Rinder

 

Nachdem Futtermittel, die aus behandelten BSE - infizierten Wiederkäuerabfällen

gewonnen werden, als Hauptursache der spongiformen Rinderenzephalopathie

(BSE) identifiziert wurden, ist Mitte 1994 die Verfütterung von Säugerprotein

(ausgenommen bestimmte Produkte wie Milchprotein, Blutmehl, Gelatine,

Aminosäuren und Peptide) EU - weit verboten worden.

 

Dennoch werden selbst heute noch, Jahre nach dem Verbot der Tiermehlver -

fütterung im Rinderbereich, bei Kontrollen in der EU bis zu 1 % Tiermehl in

Futtermischungen für Rinder entdeckt. Und bei Rindern reicht schon die Aufnahme

von 0,1 Gramm infiziertes Hirn, um an BSE zu erkranken.

 

Bedauerlicherweise ist die Anzahl der amtlichen Futtermittelkontrollen aufgrund von

Einsparungsmaßnahmen stark rückläufig und ging von 1998 auf 1999 von 2554 auf

1836 zurück. Gemäß offiziellem Kontrollplan für das Jahr 2000 soll die Gesamtzahl

der Kontrollen auf 1600 sinken. Von den 1999 durchgeführten Schwerpunkt -

kontrollen zur Kennzeichnung von proteinhaltigen Gewebe von Landsäugetieren

wurden gemäß amtlichem Jahresbericht 99 des Bundesamtes für Agrarbiologie in 76

Fällen Mängel festgestellt, die zu Anzeigen führten.

 

Laut § 7 Abs. 6 Futtermittelverordnung hat in Österreich die Angabe über die

Zusammensetzung der Mischfuttermittel für Nutztiere in einer Aufzählung der

Futtermittelausgangserzeugnisse in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils

zu erfolgen. Anstelle der Futtermittel - Ausgangserzeugnisse können jedoch bei der

Kennzeichnung von Mischfuttermitteln für Nutztiere auch Erzeugniskategorien

angegeben werden, z.B. die Kategorie Öle und Fette. So kann z.B. die Kategorie Öle

und Fette sowohl tierische als auch pflanzliche Öle und Fette sowie die Erzeugnisse

ihrer Verarbeitung enthalten. Dadurch könnten auch tierische Fette in Futter -

mischungen für Rinder enthalten sein.

 

Laut derzeitigen EU - Bestimmungen müssen die Futtermittel - Ausgangserzeugnisse

von Mischfuttermitteln ebenfalls in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles

angeben werden, nicht aber die Futtermittel - Ausgangserzeugnisse, sondern nur

deren Kategorie (halboffene Deklaration). Die EU - Kommission hat daher seit

geraumer Zeit einen Entwurf zur Änderung der Richtlinie 79/373/EWG über den

Verkehr mit Mischfuttermitteln herausgegeben, der erfreulicherweise darauf abzielt,

die halboffene Deklaration der Futtermittel - Ausgangserzeugnisse aufzuheben und

durch die obligatorische Angabe der Ausgangserzeugnisse unter Nennung des

prozentualen Gehalts dieser Bestandteile zu ersetzen. Darüberhinaus soll die

Möglichkeit entfallen, statt der Ausgangserzeugnisse nur deren Kategorie

anzugeben. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

1. Werden in Österreich Kontrollen nach Tiermehl - Restmengen in Futtermischungen

     für Rinder durchgeführt? Wenn ja, wieviele Untersuchungen wurden seit 1994 in

     welchen Institutionen gemacht und was war das Ergebnis dieser Unter -

     suchungen?

 

2. Welche Untersuchungsmethoden hinsichtlich Restbeständen von Tiermehl

     werden angewendet und wie hoch ist der Toleranzwert für Verunreinigungen von

     Futtermischungen für Rinder mit Tiermehl?

 

3. Wieviel Tiermehl wurde seit 1994 nach Österreich jährlich importiert und aus

     welchen Ländern stammt es?

 

4. Die Bäuerinnen und Bauern sind beim Kauf von Futtermitteln auf eine eindeutige

     Kennzeichnung angewiesen. Was werden Sie unternehmen, damit Futtermittel

     verpflichtend und offen deklariert werden?

 

5. Unterstützen Sie den Vorschlag der EU - Kommission für eine obligatorische und

     offene Kennzeichnung von Mischfuttermitteln? Wenn ja, in welchen Bereichen ist

     eine solche in Österreich bereits umgesetzt, in welchen nicht? Wenn nein, warum

     nicht?

 

6. Der Kontrollaufwand im Futtermittelbereich ist erheblich und könnte dadurch

    wesentlich verringert werden, dass neben den amtlichen Kontrollen zur

    Stichprobenüberwachung die Hersteller EU - weit verpflichtet werden, für

    Kontrollzwecke den Nachweis für die Zusammensetzung des Mischfuttermitteln

    anhand von betriebsinternen Unterlagen vorzulegen. Unterstützen Sie diese

    Forderung? Wenn nein, warum nicht?

 

7. Welche Mängel wurden im Detail bei den amtlichen Futtermittelkontrollen fest -

     gestellt, welche Futtermittel bzw. welche Hersteller wurden beanstandet? Gibt es

     einen detaillierten Bericht über das Ergebnis dieser Kontrollen und werden Sie

     uns diesen zukommen lassen?

 

8. Was werden Sie unternehmen, damit für die bevorstehenden Kontrollmaßnahmen

     im Zusammenhang mit BSE (flächendeckende BSE - Tests, mehr Lebens -  und

     Futtermittelkontrollen, durch zunehmende Soja - Importe größere Erfordernis von

     GVO - Tests) in den zuständigen Bundesanstalten und Dienststellen die nötigen

     personellen Ressourcen zur Verfügung stehen? Wie beurteilen Sie die geplanten

     Einsparungs -  und Umstrukturierungsmaßnahmen bei den Bundesanstalten im

     Lichte des zu erwartenden, erhöhten Arbeits -  und Kontrollaufwandes?

 

9. Wie hoch schätzen Sie den zusätzlichen personellen und räumlichen Bedarf

     sowie den Sachaufwand für den erhöhten Kontrollaufwand ein?

 

10. Ist daran gedacht, Futtermittel - Kontrolluntersuchungen an private Labors in

       Auftrag zu geben? Wenn ja, an welche Institutionen? Mit welchen Kosten ist zu

       rechnen?