1625/J XXI.GP
Eingelangt am: 30.11.2000
ANFRAGE
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Tiermehl in Futtermischungen für Rinder
Nachdem Futtermittel, die aus behandelten BSE - infizierten Wiederkäuerabfällen
gewonnen werden, als Hauptursache der spongiformen Rinderenzephalopathie
(BSE) identifiziert wurden, ist Mitte 1994 die Verfütterung von Säugerprotein
(ausgenommen bestimmte Produkte wie Milchprotein, Blutmehl, Gelatine,
Aminosäuren und Peptide) EU - weit verboten worden.
Dennoch werden selbst heute noch, Jahre nach dem Verbot der Tiermehlver -
fütterung im Rinderbereich, bei Kontrollen in der EU bis zu 1 % Tiermehl in
Futtermischungen für Rinder entdeckt. Und bei Rindern reicht schon die Aufnahme
von 0,1 Gramm infiziertes Hirn, um an BSE zu erkranken.
Bedauerlicherweise ist die Anzahl der amtlichen Futtermittelkontrollen aufgrund von
Einsparungsmaßnahmen stark rückläufig und ging von 1998 auf 1999 von 2554 auf
1836 zurück. Gemäß offiziellem Kontrollplan für das Jahr 2000 soll die Gesamtzahl
der Kontrollen auf 1600 sinken. Von den 1999 durchgeführten Schwerpunkt -
kontrollen zur Kennzeichnung von proteinhaltigen Gewebe von Landsäugetieren
wurden gemäß amtlichem Jahresbericht 99 des Bundesamtes für Agrarbiologie in 76
Fällen Mängel festgestellt, die zu Anzeigen führten.
Laut § 7 Abs. 6 Futtermittelverordnung hat in Österreich die Angabe über die
Zusammensetzung der Mischfuttermittel für Nutztiere in einer Aufzählung der
Futtermittelausgangserzeugnisse in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
zu erfolgen. Anstelle der Futtermittel - Ausgangserzeugnisse können jedoch bei der
Kennzeichnung von Mischfuttermitteln für Nutztiere auch Erzeugniskategorien
angegeben werden, z.B. die Kategorie Öle und Fette. So kann z.B. die Kategorie Öle
und Fette sowohl tierische als auch pflanzliche Öle und Fette sowie die Erzeugnisse
ihrer Verarbeitung enthalten. Dadurch könnten auch tierische Fette in Futter -
mischungen für Rinder enthalten sein.
Laut derzeitigen EU - Bestimmungen müssen die Futtermittel - Ausgangserzeugnisse
von Mischfuttermitteln ebenfalls in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles
angeben werden, nicht aber die Futtermittel - Ausgangserzeugnisse, sondern nur
deren Kategorie (halboffene Deklaration). Die EU - Kommission hat daher seit
geraumer Zeit einen Entwurf zur Änderung der Richtlinie 79/373/EWG über den
Verkehr mit Mischfuttermitteln herausgegeben, der erfreulicherweise darauf abzielt,
die halboffene Deklaration der Futtermittel - Ausgangserzeugnisse aufzuheben und
durch die obligatorische Angabe der Ausgangserzeugnisse unter Nennung des
prozentualen Gehalts dieser Bestandteile zu ersetzen. Darüberhinaus soll die
Möglichkeit entfallen, statt der Ausgangserzeugnisse nur deren Kategorie
anzugeben. Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Werden in Österreich Kontrollen nach Tiermehl - Restmengen in Futtermischungen
für Rinder durchgeführt? Wenn ja, wieviele Untersuchungen wurden seit 1994 in
welchen Institutionen gemacht und was war das Ergebnis dieser Unter -
suchungen?
2. Welche Untersuchungsmethoden hinsichtlich Restbeständen von Tiermehl
werden angewendet und wie hoch ist der Toleranzwert für Verunreinigungen von
Futtermischungen für Rinder mit Tiermehl?
3. Wieviel Tiermehl wurde seit 1994 nach Österreich jährlich importiert und aus
welchen Ländern stammt es?
4. Die Bäuerinnen und Bauern sind beim Kauf von Futtermitteln auf eine eindeutige
Kennzeichnung angewiesen. Was werden Sie unternehmen, damit Futtermittel
verpflichtend und offen deklariert werden?
5. Unterstützen Sie den Vorschlag der EU - Kommission für eine obligatorische und
offene Kennzeichnung von Mischfuttermitteln? Wenn ja, in welchen Bereichen ist
eine solche in Österreich bereits umgesetzt, in welchen nicht? Wenn nein, warum
nicht?
6. Der Kontrollaufwand im Futtermittelbereich ist erheblich und könnte dadurch
wesentlich verringert werden, dass neben den amtlichen Kontrollen zur
Stichprobenüberwachung die Hersteller EU - weit verpflichtet werden, für
Kontrollzwecke den Nachweis für die Zusammensetzung des Mischfuttermitteln
anhand von betriebsinternen Unterlagen vorzulegen. Unterstützen Sie diese
Forderung? Wenn nein, warum nicht?
7. Welche Mängel wurden im Detail bei den amtlichen Futtermittelkontrollen fest -
gestellt, welche Futtermittel bzw. welche Hersteller wurden beanstandet? Gibt es
einen detaillierten Bericht über das Ergebnis dieser Kontrollen und werden Sie
uns diesen zukommen lassen?
8. Was werden Sie unternehmen, damit für die bevorstehenden Kontrollmaßnahmen
im Zusammenhang mit BSE (flächendeckende BSE - Tests, mehr Lebens - und
Futtermittelkontrollen, durch zunehmende Soja - Importe größere Erfordernis von
GVO - Tests) in den zuständigen Bundesanstalten und Dienststellen die nötigen
personellen Ressourcen zur Verfügung stehen? Wie beurteilen Sie die geplanten
Einsparungs - und Umstrukturierungsmaßnahmen bei den Bundesanstalten im
Lichte des zu erwartenden, erhöhten Arbeits - und Kontrollaufwandes?
9. Wie hoch schätzen Sie den zusätzlichen personellen und räumlichen Bedarf
sowie den Sachaufwand für den erhöhten Kontrollaufwand ein?
10. Ist daran gedacht, Futtermittel - Kontrolluntersuchungen an private Labors in
Auftrag zu geben? Wenn ja, an welche Institutionen? Mit welchen Kosten ist zu
rechnen?