1632/J XXI.GP
Eingelangt am: 05.12.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Egghart, Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Demonstrationen des ,,Checkpoint Austria“
Am 5. Dezember 2000 kam es an vielen Stellen Österreichs zu Kundgebungen der
Plattform ,,Checkpoint Austria“. An mehreren Orten kam es dabei zu erheblichen
Behinderungen des Individualverkehrs.
Aus diesem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
Anfrage:
1. An welchen Orten des Bundesgebietes wurden für den 5. Dezember 2000
Kundgebungen angemeldet?
2. Welche Kundgebungen wurden nicht untersagt?
3. Ist es richtig, daß die nicht untersagten Kundgebungen unter der Prämisse nicht
untersagt wurden, daß es zu keiner Totalblockade der Fahrbahn kommt?
4. An welchen Stellen des Bundesgebietes kam es trotz Untersagungen zu
Kundgebungen?
5. An welchen Stellen des Bundesgebietes kam es zu unangemeldeten Kundgebungen?
6. An welchen Stellen des Bundesgebietes kam es zu einer Totalblockade der
Fahrbahn?
7. Welche Auswirkungen hatten diese Blockaden (z.B. Länge der Staus, Dauer der
Staus)?
8. Kam es durch diese Kundgebungen zu Beeinträchtigungen der Zufahrt für Rettung
und Feuerwehr?
9. Wurden die Kundgebungen die trotz Untersagung stattfanden bzw. nicht
angemeldet waren, behördlich aufgelöst?
Wenn ja, welche, wenn nein warum nicht?
10.Wurde die Auflösungen, falls die Teilnehmer nicht auseinander gingen, durchgesetzt
und die betreffenden Personen nach dem Versammlungsgesetz zur Anzeige
gebracht?
Wenn nein, warum nicht?
11 .Wurden gegen Teilnehmer der Kundgebungen rechtliche Schritte eingeleitet? Wenn
ja, gegen
wie viele und welche?
12. Kam es im Zuge dieser Kundgebungen zu (gewaltsamen) Ausschreitungen? Wenn ja,
welcher Art?
13.Kam es im Zuge dieser Kundgebungen zu Sachbeschädigungen? Wenn ja, welcher
Art und in welcher Höhe?
14. Kam es im Zuge dieser Kundgebungen zu Verstößen gegen das Strafgesetzbuch (z.B.
Nötigung)? Wenn ja, zu welchen?
15.Welche Kosten wurden dadurch verursacht, daß nicht angemeldete bzw. untersagte
Kundgebungen stattfanden?