1632/J XXI.GP

Eingelangt am: 05.12.2000

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Egghart, Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Demonstrationen des ,,Checkpoint Austria“

 

Am 5. Dezember 2000 kam es an vielen Stellen Österreichs zu Kundgebungen der

Plattform ,,Checkpoint Austria“. An mehreren Orten kam es dabei zu erheblichen

Behinderungen des Individualverkehrs.

 

Aus diesem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1. An welchen Orten des Bundesgebietes wurden für den 5. Dezember 2000

    Kundgebungen angemeldet?

 

2. Welche Kundgebungen wurden nicht untersagt?

 

3. Ist es richtig, daß die nicht untersagten Kundgebungen unter der Prämisse nicht

     untersagt wurden, daß es zu keiner Totalblockade der Fahrbahn kommt?

 

4. An welchen Stellen des Bundesgebietes kam es trotz Untersagungen zu

    Kundgebungen?

 

5. An welchen Stellen des Bundesgebietes kam es zu unangemeldeten Kundgebungen?

 

6. An welchen Stellen des Bundesgebietes kam es zu einer Totalblockade der

     Fahrbahn?

 

7. Welche Auswirkungen hatten diese Blockaden (z.B. Länge der Staus, Dauer der

     Staus)?

 

8. Kam es durch diese Kundgebungen zu Beeinträchtigungen der Zufahrt für Rettung

    und Feuerwehr?

 

9. Wurden die Kundgebungen die trotz Untersagung stattfanden bzw. nicht

     angemeldet waren, behördlich aufgelöst?

     Wenn ja, welche, wenn nein warum nicht?

 

10.Wurde die Auflösungen, falls die Teilnehmer nicht auseinander gingen, durchgesetzt

      und die betreffenden Personen nach dem Versammlungsgesetz zur Anzeige

      gebracht?

      Wenn nein, warum nicht?

 

11 .Wurden gegen Teilnehmer der Kundgebungen rechtliche Schritte eingeleitet? Wenn

       ja, gegen wie viele und welche?

12. Kam es im Zuge dieser Kundgebungen zu (gewaltsamen) Ausschreitungen? Wenn ja,

       welcher Art?

 

13.Kam es im Zuge dieser Kundgebungen zu Sachbeschädigungen? Wenn ja, welcher

      Art und in welcher Höhe?

 

14. Kam es im Zuge dieser Kundgebungen zu Verstößen gegen das Strafgesetzbuch (z.B.

       Nötigung)? Wenn ja, zu welchen?

 

15.Welche Kosten wurden dadurch verursacht, daß nicht angemeldete bzw. untersagte

      Kundgebungen stattfanden?