1633/J XXI.GP
Eingelangt am: 5.12.2000
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, DI Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und
Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Ausgliederung der veterinärmedizinischen Untersuchungsanstalten des
Bundes
Die Aufgabenbereiche der Bundesanstalten umfassen neben
Untersuchungstätigkeiten samt wissenschaftlicher Auswertung im Rahmen der
Tierseuchenbekämpfung und Entwicklung diagnostischer Verfahren auch die
Erstellung von Gutachten und Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit. Im Jahr 1999
wurden beispielsweise 1.505.684 Untersuchungen durchgeführt.
Gerade im Zusammenhang mit der BSE - Krise erweist sich die
Untersuchungstätigkeit als besonders wertvoll. Als Konsequenz aus den BSE - Fällen
in verschiedenen europäischen Staaten wurden auch für Österreich
flächendeckende BSE - Tests angeordnet. Die entsprechenden Untersuchungslabors
stellen die vier Bundesanstalten für veterinärmedizinische Untersuchungen zur
Verfügung, wobei derzeit allein die in Mödling angesiedelte über ausreichende
Sicherheitsstandards verfügt. Vor diesem Hintergrund und angesichts
europarechtlicher Vorgaben erscheinen die Ausgliederungspläne der Regierung
(APA, 10.10.2000), die auf Errichtung selbständiger bundeseigener GmbHs zielen,
als höchst bedenklich. Auch die Zusammenlegung der Anstalten in einem zentralen
Bundeslabor erscheint nicht zielführend.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Unter welchen personellen und finanziellen Rahmenbedingungen wollen Sie
die veterinärmedizinischen Bundesanstalten ausgliedern? Nach welchem
Zeitplan soll dies erfolgen?
2. Welche positiven Budget - und Dienstpostenplan - Entwicklungen versprechen
Sie sich davon?
3. In welcher Rechtsform ist in den Staaten der EU die veterinärmedizinische
Kontrolle organisiert? Wo sind sie aus der öffentlichen Verwaltung
ausgegliedert?
4. Ist daran gedacht, alle vier veterinärmedizinischen Bundesanstalten in einem
zentralen Labor zusammenzulegen? Wenn ja, wie kann die Kontrolle regional
gewährleistet werden?
5. Wie entwickelte sich der Personalstand in den einzelnen Anstalten in den
letzten fünf Jahren?
6. Wie wurden die einzelnen Untersuchungsanstalten in den letzten fünf Jahren
finanziell dotiert? Wie hoch waren jeweils die Personalkosten?
7. In welcher Größenordnung wurden Planstellen eingespart oder nicht
nachbesetzt? Wo? Wie viele?
8. Ist in nächster Zukunft an Nachbesetzungen gedacht, wenn nicht, warum
nicht?
9. Wie viele Proben wurden in den letzten fünf Jahren in den einzelnen
veterinärmedizinischen Anstalten untersucht?
10. Wie viele davon waren amtlich, wie viele privat?
11. In welcher Höhe wurden von den einzelnen Anstalten Einnahmen erzielt?
12. Wieviele und welche Sanktionen bzw. Strafen wurden in den letzten fünf
Jahren in den jeweiligen Bundesländern verhängt? In wie viel Fällen wurden
Verwaltungsstrafen eingeleitet und wie viele wurden rechtskräftig
abgeschlossen (jahresmäßige und bundesländermäßige Aufschlüsselung)?