1633/J XXI.GP

Eingelangt am: 5.12.2000

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, DI Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und

Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Ausgliederung der veterinärmedizinischen Untersuchungsanstalten des

Bundes

 

 

Die Aufgabenbereiche der Bundesanstalten umfassen neben

Untersuchungstätigkeiten samt wissenschaftlicher Auswertung im Rahmen der

Tierseuchenbekämpfung und Entwicklung diagnostischer Verfahren auch die

Erstellung von Gutachten und Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit. Im Jahr 1999

wurden beispielsweise 1.505.684 Untersuchungen durchgeführt.

 

Gerade im Zusammenhang mit der BSE - Krise erweist sich die

Untersuchungstätigkeit als besonders wertvoll. Als Konsequenz aus den BSE - Fällen

in verschiedenen europäischen Staaten wurden auch für Österreich

flächendeckende BSE - Tests angeordnet. Die entsprechenden Untersuchungslabors

stellen die vier Bundesanstalten für veterinärmedizinische Untersuchungen zur

Verfügung, wobei derzeit allein die in Mödling angesiedelte über ausreichende

Sicherheitsstandards verfügt. Vor diesem Hintergrund und angesichts

europarechtlicher Vorgaben erscheinen die Ausgliederungspläne der Regierung

(APA, 10.10.2000), die auf Errichtung selbständiger bundeseigener GmbHs zielen,

als höchst bedenklich. Auch die Zusammenlegung der Anstalten in einem zentralen

Bundeslabor erscheint nicht zielführend.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                               ANFRAGE:

 

 

1. Unter welchen personellen und finanziellen Rahmenbedingungen wollen Sie

    die veterinärmedizinischen Bundesanstalten ausgliedern? Nach welchem

    Zeitplan soll dies erfolgen?

 

2. Welche positiven Budget - und Dienstpostenplan - Entwicklungen versprechen

    Sie sich davon?

3. In welcher Rechtsform ist in den Staaten der EU die veterinärmedizinische

    Kontrolle organisiert? Wo sind sie aus der öffentlichen Verwaltung

     ausgegliedert?

 

4. Ist daran gedacht, alle vier veterinärmedizinischen Bundesanstalten in einem

    zentralen Labor zusammenzulegen? Wenn ja, wie kann die Kontrolle regional

    gewährleistet werden?

 

5. Wie entwickelte sich der Personalstand in den einzelnen Anstalten in den

     letzten fünf Jahren?

 

6. Wie wurden die einzelnen Untersuchungsanstalten in den letzten fünf Jahren

     finanziell dotiert? Wie hoch waren jeweils die Personalkosten?

 

7. In welcher Größenordnung wurden Planstellen eingespart oder nicht

    nachbesetzt? Wo? Wie viele?

 

8. Ist in nächster Zukunft an Nachbesetzungen gedacht, wenn nicht, warum

    nicht?

 

9. Wie viele Proben wurden in den letzten fünf Jahren in den einzelnen

    veterinärmedizinischen Anstalten untersucht?

 

10. Wie viele davon waren amtlich, wie viele privat?

 

11. In welcher Höhe wurden von den einzelnen Anstalten Einnahmen erzielt?

 

12. Wieviele und welche Sanktionen bzw. Strafen wurden in den letzten fünf

      Jahren in den jeweiligen Bundesländern verhängt? In wie viel Fällen wurden

     Verwaltungsstrafen eingeleitet und wie viele wurden rechtskräftig

     abgeschlossen (jahresmäßige und bundesländermäßige Aufschlüsselung)?