1637/J XXI.GP

Eingelangt am: 6.12.2000

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Gisela Wurm und Genossinnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend ,,Musterungsalkoholiker“ rund um die Conrad-Kaserne in Innsbruck

 

Seit Jahren werden die Anrainer der Conrad - Kaserne durch die dort befindliche

Stellungsstraße vor allem durch Lärm in der Nacht schwer belästigt.

Die Musterung dauert nicht ganz zwei Tage und fast alle Stellungspflichtigen die

nicht in Innsbruck wohnen (z. B. Vorarlberger) müssen in der Kaserne übernachten.

Der Einlass ist aber nur bis 23 Uhr möglich, ab 24 Uhr ist das Stellungshaus

gesperrt. Die meisten auswärtigen Stellungspflichtigen kehren am Abend in den

Wirtshäusern von Innsbruck ein und viele kommen dann schwer alkoholisiert zurück

zur Kaserne. Sind sie zu betrunken oder zu laut, werden sie nicht mehr eingelassen.

Etliche versäumen auch den „Zapfenstreich“ und stehen vor versperrten Türen.

Diese vertriebenen, alkoholisierten „Jungmänner“ suchen dann besonders bei

schlechtem Wetter lautstark und verzweifelt einen Unterschlupf in den Hausgängen

der Anrainer. Zum Beispiel gab es in der Nacht vom 5. auf den 6. April 2000 im

Gang des Hauses Amraserstraße einen großen Randal. 12 bis 14 Personen

versuchten, in der Hoffnung auf einen Schlafplatz, im ersten Stock eine Tür

aufzubrechen. Darüber und über eine ganze Reihe gleichgelagerter Fälle sind von

der Polizei in der Wachstube Pradl Protokolle angefertigt worden. Die belästigten

Anrainer haben schon vor längerer Zeit eine Unterschriftenaktion durchgeführt

(siehe Beilage 1). Darin fordern sie eine zufriedenstellende Lösung. Es gibt zum

Beispiel den Vorschlag einen Container im Hof der Kaserne aufrustellen, wo die

unpünktlichen Stellungspflichtigen vor Wind und Wetter geschützt sind. Allerdings

war das Militärkommando Tirol nicht kooperativ.

In einer Stellungnahme zu einem Brief von Stadtrat Müller wird sinngemäß unter

Punkt 6 (Beilage 2) festgehalten, dass die Nachtruhe von 60 jungen Männern

wichtiger ist als die Nachtruhe der Nachbarn, die durch die Abgewiesenen belästigt

werden.

Das Personal der Stellungstrasse verweist die abgewiesenen Stellungspflichtigen oft

auch auf die nahegelegene Städtische Herberge die ausschließlich für dauerhaft

Obdachlose errichtet wurde.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister folgende

                                                               ANFRAGE

 

 

1. Kennen sie den Sachverhalt der Anrainerbelästigung durch sogenannte

    ,,Musterungsalkoholiker“ um die Conrad-Kaserne in Innsbruck?

 

2. Wenn ja, seit wann ist in Ihrem Ministerium diese Problematik bekannt?

 

3. Werden sie gegen die auf Dauer unhaltbaren Zustände Maßnahmen

    ergreifen und wenn ja, welche?

 

4. Was halten sie von dem Vorschlag auf dem Kasernengelände, das

    eigentlich genug Platz bietet, abgetrennt einen Container als Notunterkunft

    aufzustellen?

 

5. Teilen sie die Auffassung der Verantwortlichen der Stellungstraße in

    Innsbruck, dass man die Städtische Herberge zweckentfremden kann, um

    das Problem von der Kaserne abzuschieben? Sind sie dafür, dass

    Obdachlose von Stellungspflichtigen in der Städtischen Herberge verdrängt

    werden?

Stadtrat Dr. Lothar Müller

Stiftgasse 16/5

6020 Innsbruck

Tel. 05l2 - 5360 - 671

Fax. O512 - 5360 - 6913                                                                                      Innsbruck, am 23.2.1999

 

 

Herrn

Landeshauptmann von Tirol

Dr. Wendelin Weingartner

Herrn

Landeshauptmann von Vorarlberg

Dr. Herbert Sausgruber

Herrn

Militärkommandanten

Divisionär Richard Neururer

Herrn

Bgm. DDr. Herwig van Staa z. K.

 

 

Sehr geehrte Herren Landeshauptleute!

Sehr geehrter Herr Militärkommandant!

 

In regelmäßigen Abständen haben wir - zuletzt am 25. 1. 1999 unsere liebe Not mit

,,Musterungsalkoholikern“. Unter „wir“ verstehe ich dabei vor allein die BewohnerInnen und

MitarbeiterInnen der in der Nahe der ,,Stellungstraße" gelegenen ,,Städt. Herberge“.

Die Sache ist ganz einfach: die jungen Burschen nehmen am Abend des "ersten

Stellungstages“ einiges an Alkohol zu sich. Dann: Verspätung bei ihrem ersten Einrücken

Abweisung durch das Personal der Stellungsstraße, oft versehen mit dem Hinweis: ‚,Städt.

Herberge, Hurioldstraße 22.

Ich muss euch, meine Herren, mitteilen, dass diese Vorgangsweise weder eine Lösung

darstellt noch von uns weiterhin akzeptiert werden kann. Wir haben in der Herberge soviel an

sozialen und menschlichen Problemen am Hals, dass wir bei bestem Willen keine kurzfristige

Übernachtungsstätte für ,,Musterungsalkoholiker“ darstellen können.

Ich darf euch, meine Herren Landeshauptleute, ersuchen, vielleicht via Bürgermeister auf die

Stellungspflichtigen einzuwirken. Den Herrn Militärkommandanten ersuche ich,

Überlegungen für eine ,,Ausnüchterungsmöglichkeit“ im Bereich der Stellungsstraße anstellen

zu lassen.

 

Bitte erspart es durch diese Maßnahmen den Stellungspflichtigen, dass sie beim nächsten Mal

den „alten Müller“ in seiner guten alten "Oberleutnantsuniform“ sehen und mit ihm nach

Hause marschieren müssen!

 

                                               Mit herzlichem Dank für euer Bemühen

 

 

                                                                              (Lothar Müller)

Betreff:   Conrad - Kaserne - STELLUNGSSTRASSE

                6020 Innsbruck,Köldererstraße

 

Als Anrainer der Stellungsstraße Köldererstraße ersuchen wir mit nachfolgenden Unterschriften

den Bürgermeister der Stadt Innsbruck, den Landeshauptmann von Tirol sowie den

Militärkommandanten von Tirol zu intervenieren, daß für die zu Musternden eine nächtliche

Unterbringung auch nach dem „Zapfenstreich“ zur Verfügung gestellt wird.

Es kann doch wohl nicht angehen, daß die jungen Männer, die ja nicht freiwillig kommen

sondern durch Aufforderung des Bundesheeres zu erscheinen haben, ab 23°° Uhr kein

Nachtlager mehr erhalten und den Rest der Nacht auf der Straße verbringen müssen.

 

Desweiteren ist die Lärm - und Schmutzbelästigung durch die „Musterungsalkoholiker“ für die

Anrainer eine Zumutung die auf Weiteres, trotz vollstem Verständnis für die Burschen, nicht

mehr geduldet werden kann.

                Wir ersuchen daher mit Nachdruck die zuständigen Stellen aufzufordern

                               im Sinne der Anrainer und auch zum Wohle der zu Musternden


                                               eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

 

 

Amraser Straße 77, A - 6020 Innsbruck

Tel. + Fax: 0512 / 363147 - 0664 - 3720281

e-mail: dini@netway.at

 

 

 

Herrn

StR Dr. Lothar MÜLLER

Stiftgasse 16/5

 

 

6020 INNSBRUCK                                                                             Innsbruck, 29.10.1999

 

 

Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Lieber Lothar!

 

Wie bereits mit Dir persönlich besprochen, haben wir, als Anrainer des Musterungstraktes der

Conrad - Kaserne, unter dauernder Lärm - und Schmutzbelästigung (auf Details brauche ich wohl

nicht einzugehen) durch die zu Musternden zu leiden.

 

Wir haben vollstes Verständnis für die jungen Männer, daß sie, wenn sie zur Musterung

müssen, was sie ja nicht freiwillig tun, sehr ausgelassen sind.

Kein Verständnis haben wir aber dafür, daß ab 23°° Uhr die Kaserne geschlossen wird und für

die Zuspätkommenden keine Übernachtungsmöglichkeit mehr gegeben ist und daher die

,,Musterungsalkoholiker gezwungen sind die Nacht auf der Straße zu verbringen. Das

Bundesheer macht sich das sehr einfach, sie schließen um 23 Uhr die Tür und für alles

Weitere sind sie nicht zuständig - ist das die Gastfreundschaft des Bundesheeres? Ein Polizei -

einsatz bringt auch nichts - sie werden wohl vom Platz verwiesen, aber spätestens nach ca. 20

Minuten treffen sich die Jungs wieder im Umkreis des Musterungstraktes.

 

In der Beilage übermittle ich Dir die Unterschriftenliste von den Betroffenen und bitte Dich, beim

Bürgermeister der Stadt Innsbruck, beim Landeshauptmann von Tirol sowie beim

Militärkommandanten von Tirol mit Nachdruck unser Anliegen vorzubringen. Es muß doch wohl

möglich sein, für die Anrainer sowie für die zu Musternden von seiten des Bundesheeres eine

akzeptable Lösung zu finden.

 

Für Deine Bemühungen bedanken wir uns im voraus recht herzlich und hoffen auf eine rasche

positive Erledigung zum Wohle aller Beteiligten.

 

                                                               Mit besten Grüßen

 

                                                               Dini Prantl

Stadtrat Dr. Lothar Müller

Stiftgasse 16/5

6020 Innsbruck

Tel. 0512 - 5360 - 671

Fax: 0512 - 5360 - 6913                                                       Innsbruck am 4. 11. 1999

 

 

Herrn

Militärkommandanten Div. Richard Neururer

Herrn

Bgm. DDr. Herwig van Staa z. K.

 

 

Sehr geehrter Herr Militärkommandant!

Lieber Richard!

 

 

Am 23.2.1999 habe ich mir erlaubt, dich sowie die Landeshauptleute von Tirol und

Vorarlberg auf die immer wiederkehrende Belästigung der Anrainer der ,,Stellungsstraße“

durch "Musterungsalkoholiker“ hinzuweisen.

Zum damaligen Zeitpunkt waren die mir vorgetragenen Beschwerden vereinzelt, sie betrafen

auch städt. Einrichtungen wie die „Herberge".

Anfang Oktober bin ich nun ganz massiv von Anrainern mit der Forderung konfrontiert

worden, man möge endlich Maßnahen gegen diese offensichtlich sehr häufig vorkommende

Lärmbelästigung setzen. Vor wenigen Tagen wurde mir dazu die beiliegende

Unterschriftenliste übergeben.

Die Beschwerden dürften deshalb an mich gerichtet worden sein, weil man um mein

jahrelanges Engagement in der Miliz Kenntnis hatte,

Ich möchte dich nun dringend ersuchen, sehr geehrter Herr Militärkommandant,

Überlegungen dahingehend anstellen zu lassen, wie man dieser Lämbelästigung der Arrainer

Herr werden könnte. Diese werden sich zurecht nicht mit formaljuristischen Zuständigkeitser -

klarungen abspeisen lassen, sondern konkrete Maßnahmen einfordern. Selbstverständlich bin

ich gerne bereit, meine Möglichkeiten zur Unterstützung dieser einzusetzen.

Eine Durchschrift dieses Briefes übermittle ich Herrn Bügermeister DDr. Herwig van Staa -

dies in der Überzeugung, dass auch er helfen wird, soweit es ihm mögich ist.

 

                                               Mit herzlichem und kameradschaftlichem Gruß

 

 

                                                                              (Lothar Müller)

Im Schreiben vom 04 11 99 wird davon gesprochen, dass sich die Anrainer nicht mit formaljuristischen Zuständigkeitserklärungen abspeisen lassen. Es muß ausdrücklich festgehalten werd, dass dies auch nicht der Fall ist. Wir leben in einem Rechtsstaat - die Regeln sind festgeschrieben und unabänderlich Der Brief ergeht auch nachrichtlich an den Herrn Polizeidirektor von INNSBRUCK mit dem Ersuchen um polizeiliche Hilfe zu Punkt 5 dieses Schreibens.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

                                                               Richard NEURURER, Divisionär

 

 

Ergeht nachrichtlich an:

 

Hr. Bürgermeister von INNSBRUCK

DD. Herwig van STAA

 

Hr. Polizeidirektor von INNSBRUCK

Mag. Arnold STATTMANN

DER MILITÄRKOMMANDANT

VON TIROL 

 

 

 

 

Herrn Stadtrat

Dr. Lothar MÜLLER

Stiftgasse 16/5

A - 6020 INNSBRUCK

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Zum Schreiben vom 04 11 99 wird wie folgt Stellung genommen:

 

1. Derzeit werden in der ofStlggKom jährlich ca 8.000 junge Staatsbürger der Tauglichkeitsunter -

    suchung unterzogen.

 

2. Wie Überall, wo viele (junge) Männer zusammen sind, gibt es Gruppen, die zu tief ins Glas

     schauen und sich anschließend nicht unbedingt angepasst verhalten

 

3. Die Unterkunft im Stellungshaus kann -  muss aber nicht - von den Stellungspflichtigen benutzt

    werden. Diese jungen Männer haben sich zwar vom Gesetz her der Stellungspflicht zu unter -

    ziehen aber nicht der Befehlsgewalt des Militärs

 

4. Die Stellungsuntersuchung dauert 1 1/2 Tage. Am ersten Tag werden die Untersuchungen

    zwischen 15 00 Uhr und 16 00 Uhr abgeschlossen, die jungen Männer entlassen und aufge -

    fordert, am Folgetag um 07 00 Uhr zur Fortsetzung zu erscheinen. Die Freizeitgestaltung obliegt

    diesen mündigen Staatsbürgern selbst

 

5. Es ist dem Militärkommando auch bekannt, dass immer wieder kleinere Gruppen zwischen

    20 00 Uhr und 23 00 Uhr lärmend die Amraserstraße entlang - aus dem Stadtzentrum kommend-

 einrücken. Die Abstellung eines ungebührlichen Verhalten könnte dabei nur der Exekutive obliegen

 

6. Die Behauptung, dass junge Männer die Nacht auf der Straße verbringen müssen, ist zu

     unrichtig. Es kommt fallweise vor, dass ein Stellungspflichtiger vom diensthabenden Unter --

     offizier deshalb abgewiesen wird, weil er sich trotz massiver und verständnisvoller Einflussnahme

     nicht dazu bringen lasst, ohne Lärm die Nachtruhe anzutreten. In einem solchen Fall könnte dieser

     Einzelne die Nachtruhe von 60 anderen jungen Männern massiv stören. Ab 24 00 Uhr ist das

     Stellungshaus gesperrt, worüber die Stellungspflichtigen eingehend belehrt werden.