1650/J XXI.GP

Eingelangt am:07.12.2000

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Dr. Bösch

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend kriminalistisch unbegründete Fragebogenaktion der Wirtschaftspolizei Wien

 

Bereits bei den Briefbombenermittlungen ist es aufgrund eines Denunziantenschreibens

des DÖW zu mehreren Hausdurchsuchungen und zur Beschlagnahme der

Bezieheradressen der „AULA“ gekommen. Die Stimmung wurde damals medial gezielt

so aufgeheizt, daß das freiheitliche Lager pauschal für die Briefbombenserie

verantwortlich gemacht wurde. Die Haltlosigkeit aller Vorwürfe gegen die FPÖ wurde

mit der Festnahme des Täters Franz Fuchs bewiesen, der ein ausschließlich sozialistisches

Umfeld hatte.

 

Nunmehr treibt das Denunziantentum neue Hochblüten. So werden jetzt seitens der

Wirtschaftspolizei Inserenten der Publikation „Blaulicht“ der Personalvertretung AUF

(Aktion Unabhängige und Freiheitliche) - durch den Zuruf des Hauptbeschuldigten in der

sogenannten „Spitzelaffäre“, Josef Kleindienst - mit kriminalistisch unsinnigen

Fragebögen eingeschüchtert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1) Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen der „Strafsache Horst Binder

     u.a.“ mit der im Bezug angeführten „Schaltung eines Inserates in der Zeitschrift

     Blaulicht“?

 

2.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage

      „Seit wann stehen sie mit der Firma Exekutiv VerlagsgesmbH. in

      Geschäftsverbindung?“ haben?

3.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage

      „Seit wann schalten sie Inserate in der Zeitschrift „Blaulicht“?“ haben?

 

4.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage

      „Wie viele Inserate haben sie in dieser Zeit eingeschaltet?“ haben?

 

5.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage

      „Schalten sie auch Inserate in anderen Druckwerken, die von der Fa. Exekutiv

      VerlagsgesmbH. verlegt werden?“ haben?

 

6.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage

      „Wer ist ihr Betreuer seitens der Firma Exekutiv VerlagsgesmbH.?“ haben?

 

7.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage

      „Wie gestaltete sich die Geschäftsanbahnung; war es ein Werber, wissen sie

      noch den Namen?“ haben?

 

8.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage

      „Wie lauteten die Verkaufsargumente seitens des Verlages bzw. seitens des 

      Werbers?“ haben?

 

9.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage

      „War ihnen bekannt wie die Erlöse vom Verlag verwendet werden?“ haben?

 

10.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage

        „War von Gemeinnützigkeit bzw. sozialer Verwendung der Erlöse die Rede?“

        haben?

 

11.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die Aufforderung von der Wirtschaftspolizei

        „Wenn eine soziale Komponente für sie ausschlaggebend gewesen ist, geben sie

        dies unter diesem Punkt an.“ haben?

 

12.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage

        „Wie gestaltete(n) sich der(die) Preis(e) für das (die) Inserat(e)? Geben sie eine

        Darstellung unter Trennung zwischen Abgaben, Steuern und Honorar.“ haben?

 

13.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage

        „Welche Schriftstücke wurden im Zuge des Geschäftsvorganges ausgetauscht

        bzw. erstellt (Anbot - Auftragsschreiben, Rechnungen etc.)? Geben sie diese in

        Kopie dem beantworteten Fragebogen bei.?“ haben?

 

14.) Können Sie ausschließen, daß die von der Wirtschaftspolizei gestellten Fragen

        einen politischen Zweck verfolgen?

15.) Können Sie ausschließen, daß die von der Wirtschaftspolizei gestellten Fragen

        den Zweck verfolgen die Inserenten der Zeitschrift „Blaulicht“ abspenstig zu

        machen?

 

16.) Können Sie ausschließen, daß die Fragen der Wirtschaftspolizei

        geschäftsschädigende Auswirkungen auf die Firma Exekutiv VerlagsgesmbH.

        haben?

 

17.) Wie viele Personen sind in Ihrem Ministerium damit beschäftigt, die Fragebögen

        auszusenden bzw. auszuwerten?

 

18.) Wie hoch sind die Materialkosten die für die Aussendung bzw. Auswertung der

        Fragebögen entstanden?

 

19.) Wie hoch sind die Personalkosten die für die Aussendung bzw. Auswertung der

        Fragebögen entstanden?

 

20.) Welcher Verwendung werden die retournierten Fragebögen zugeführt?

 

21.) Können Sie ausschließen, daß retournierte Fragebögen auf illegale Weise aus

        Ihrem Ministerium an die Printmedien weitergegeben werden?

 

22.) Sollte die Staatsanwaltschaft den Auftrag an die Wirtschaftspolizei zur genannten

       Amtshandlung gegeben haben, wie lautet die Begründung bzw. wie lautet der

       genaue Wortlaut des Auftrages in der Begründung dafür?