1650/J XXI.GP
Eingelangt am:07.12.2000
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Dr. Bösch
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend kriminalistisch unbegründete Fragebogenaktion der Wirtschaftspolizei Wien
Bereits bei den Briefbombenermittlungen ist es aufgrund eines Denunziantenschreibens
des DÖW zu mehreren Hausdurchsuchungen und zur Beschlagnahme der
Bezieheradressen der „AULA“ gekommen. Die Stimmung wurde damals medial gezielt
so aufgeheizt, daß das freiheitliche Lager pauschal für die Briefbombenserie
verantwortlich gemacht wurde. Die Haltlosigkeit aller Vorwürfe gegen die FPÖ wurde
mit der Festnahme des Täters Franz Fuchs bewiesen, der ein ausschließlich sozialistisches
Umfeld hatte.
Nunmehr treibt das Denunziantentum neue Hochblüten. So werden jetzt seitens der
Wirtschaftspolizei Inserenten der Publikation „Blaulicht“ der Personalvertretung AUF
(Aktion Unabhängige und Freiheitliche) - durch den Zuruf des Hauptbeschuldigten in der
sogenannten „Spitzelaffäre“, Josef Kleindienst - mit kriminalistisch unsinnigen
Fragebögen eingeschüchtert.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1) Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen der „Strafsache Horst Binder
u.a.“ mit der im Bezug angeführten „Schaltung eines Inserates in der Zeitschrift
Blaulicht“?
2.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage
„Seit wann stehen sie mit der Firma Exekutiv VerlagsgesmbH. in
Geschäftsverbindung?“ haben?
3.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage
„Seit wann schalten sie Inserate in der Zeitschrift „Blaulicht“?“ haben?
4.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage
„Wie viele Inserate haben sie in dieser Zeit eingeschaltet?“ haben?
5.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage
„Schalten sie auch Inserate in anderen Druckwerken, die von der Fa. Exekutiv
VerlagsgesmbH. verlegt werden?“ haben?
6.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage
„Wer ist ihr Betreuer seitens der Firma Exekutiv VerlagsgesmbH.?“ haben?
7.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage
„Wie gestaltete sich die Geschäftsanbahnung; war es ein Werber, wissen sie
noch den Namen?“ haben?
8.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage
„Wie lauteten die Verkaufsargumente seitens des Verlages bzw. seitens des
Werbers?“ haben?
9.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage
„War ihnen bekannt wie die Erlöse vom Verlag verwendet werden?“ haben?
10.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage
„War von Gemeinnützigkeit bzw. sozialer Verwendung der Erlöse die Rede?“
haben?
11.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die Aufforderung von der Wirtschaftspolizei
„Wenn eine soziale Komponente für sie ausschlaggebend gewesen ist, geben sie
dies unter diesem Punkt an.“ haben?
12.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage
„Wie gestaltete(n) sich der(die) Preis(e) für das (die) Inserat(e)? Geben sie eine
Darstellung unter Trennung zwischen Abgaben, Steuern und Honorar.“ haben?
13.) Welchen kriminalistischen Sinn soll die von der Wirtschaftspolizei gestellte Frage
„Welche Schriftstücke wurden im Zuge des Geschäftsvorganges ausgetauscht
bzw. erstellt (Anbot - Auftragsschreiben, Rechnungen etc.)? Geben sie diese in
Kopie dem beantworteten Fragebogen bei.?“ haben?
14.) Können Sie ausschließen, daß die von der Wirtschaftspolizei gestellten Fragen
einen politischen Zweck verfolgen?
15.) Können Sie ausschließen, daß die von der Wirtschaftspolizei gestellten Fragen
den Zweck verfolgen die Inserenten der Zeitschrift „Blaulicht“ abspenstig zu
machen?
16.) Können Sie ausschließen, daß die Fragen der Wirtschaftspolizei
geschäftsschädigende Auswirkungen auf die Firma Exekutiv VerlagsgesmbH.
haben?
17.) Wie viele Personen sind in Ihrem Ministerium damit beschäftigt, die Fragebögen
auszusenden bzw. auszuwerten?
18.) Wie hoch sind die Materialkosten die für die Aussendung bzw. Auswertung der
Fragebögen entstanden?
19.) Wie hoch sind die Personalkosten die für die Aussendung bzw. Auswertung der
Fragebögen entstanden?
20.) Welcher Verwendung werden die retournierten Fragebögen zugeführt?
21.) Können Sie ausschließen, daß retournierte Fragebögen auf illegale Weise aus
Ihrem Ministerium an die Printmedien weitergegeben werden?
22.) Sollte die Staatsanwaltschaft den Auftrag an die Wirtschaftspolizei zur genannten
Amtshandlung gegeben haben, wie lautet die Begründung bzw. wie lautet der
genaue Wortlaut des Auftrages in der Begründung dafür?